Einschreiben

[490] Einschreiben, Eingeschrieben (früher rekommandiert), amtlicher Ausdruck für Postsendungen, die seitens der Postämter, gegen Erhebung einer Gebühr (20 Pf) neben dem Porto, in ein besonderes Annahmebuch eingetragen werden; bei deren Verlust gewährt die Post einen Ersatz von 42 M, im Weltpostverein 40 M (50 Frs.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 490.
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