Einschreiben

[1743] Einschreiben, verb. irreg. act. (S. Schreiben,) in ein Buch, in ein Verzeichniß, in eine Rechnung schreiben. Es ist schon eingeschrieben, in das Rechnungsbuch. Sich einschreiben, sich oder seinen Nahmen in ein Stammbuch u.s.f. schreiben. Sich einschreiben lassen, sich in ein Verzeichniß u.s.f. eintragen lassen. Daher das Einschreibegeld, oder die Einschreibegebühr, welches für das Einschreiben einer Person oder Sache entrichtet wird; die Einschreibung u.s.f. Im Oberdeutschen wird dieses Wort auch für anschreiben im figürlichen Verstande gebraucht. Wohl oder übel bey jemanden angeschrieben seyn, in einem guten oder üblen Begriffe bey demselben stehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1743.
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