Einschreiben

[465] Einschreiben (früher rekommandiert, franz. chargé, engl. registered), Bezeichnung für Postsendungen ohne Wertangabe, für die sich der Absender den Nachweis der erfolgten Auslieferung und für den Fall des Verlustes eine bestimmte Entschädigung sichern will. Im Weltpostverkehr werden Briefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben u. Geschäftspapiere), innerhalb Deutschlands auch Nachnahmesendungen und Pakete, ausschließlich der dringenden, im Verkehr mit Österreich-Ungarn und Nordamerika auch Pakete, innerhalb Österreich-Ungarns nur Briefsendungen eingeschrieben. Für Einschreibsendungen wird meist ein Einlieferungsschein erteilt. Die Einschreibgebühr beträgt außer dem Porto und ohne Rücksicht auf die Entfernung und auf das Gewicht der Sendung 20 Pf. Wünscht der Absender eine von dem Empfänger ausgestellte Empfangsbescheinigung (Rückschein, Rezepisse) zu erhalten, so muß dies Verlangen in der Aufschrift neben der Bezeichnung »E.« durch die Bemerkung »Rückschein« ausgedrückt sein. Im Fall des Verlustes, nicht aber auch im Fall einer Beschädigung oder Verzögerung einer eingeschriebenen Sendung werden ohne Rücksicht auf deren Wert 42 Mk., im Weltpostverkehr, soweit die Staaten überhaupt Ersatz leisten, 50 Fr. vergütet. Wegen der Ersatzleistung für Einschreibpakete, welche die doppelte Eigenschaft »Einschreibsendung und Paket« haben, s. Ersatzleistung. In Österreich-Ungarn beträgt die Einschreibgebühr[465] 25 Heller, der Schadenersatz bei Verlust einer Sendung 40 Kr. Vgl. Porto.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 465-466.
Lizenz:
Faksimiles:
465 | 466
Kategorien: