Eisenbahnbeiräte

[492] Eisenbahnbeiräte, Eisenbahnräte, -ausschüsse, frei gewählte oder berufene Vertreter von Handel, Gewerbe, Land-, Forstwirtschaft etc. zur Beratung der Eisenbahnbehörden; in Preußen 9 Bezirks-E. und der Landeseisenbahnrat.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 492.
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