Eisenbahnpersonentarif

[492] Eisenbahnpersonentarif, weist die für Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks (s. Überfracht) auf Eisenbahnen zu entrichtenden Gebühren nach; man unterscheidet Entfernungs- und Zonentarif (s. diese Artikel). (S. auch Personenporto.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 492.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika