Elektrizitätswerke

[501] Elektrizitätswerke, elektrische Zentralen, Einrichtungen, die von einer Stromerzeugungsstation aus ganze Städte, Teile von solchen oder auch eine Reihe von Ortschaften mit elektr. Energie versorgen zur beliebigen Verwendung für Licht, Kraft oder andere Zwecke. Erstes E. in Neuyork 1. Okt. 1882 von Edison eröffnet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 501.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika