Erbtochter

[525] Erbtochter, die nächste Verwandte des letzten männlichen Inhabers eines primär im Mannsstamme vererblichen Familienfideikommiß-, Lehen- oder Stammgutes; als solches galt auch der Thron.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 525.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika