Fährte

545. Fährten: a des Edelhirsches, b Damhirsches, c Rehes, d Schwarzwildes.
545. Fährten: a des Edelhirsches, b Damhirsches, c Rehes, d Schwarzwildes.

[553] Fährte, mehrere aufeinander folgende Fußabdrücke (Tritte) des zur hohen Jagd gerechneten vierläufigen Wildes [553] [Abb. 545]; bei Hasen und Raubtieren Spur; das angeschossene Wild macht F., wenn es auf der Flucht Schweiß (Blut) zurückläßt. Fährtengerecht ist der Jäger, der aus der F. Geschlecht und Stärke des Wildes anzugeben vermag; fährtenlaut der Hund, der auf die frische (warme) F. kommend gleich Laut gibt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 553-554.
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