Jagd

[886] Jagd oder Weidwerk, die Kunst der regelrechten Verwertung des nützlichen Wildes durch Hegung oder Erlegung, sowie die zweckmäßige Verminderung der Raubtiere, jetzt ein besonderer Beruf (meist verbunden mit Forstdienst) und Sport, der gewissen Beschränkungen (s. Jagdrecht und Beilage: Abschußzeiten des Wildes etc.) unterworfen ist und nach gewissen Regeln ausgeübt wird. Man teilt die J. ein in hohe und niedere, auch wohl noch mittlere (s. Hohe Jagd). Jagdarten sind: Suche (auf Sauen, Hasen, Kaninchen, Federwild), Birschen (Pürschgang) und Schleichen, Brunft- und Balzjagden, der Anstand oder Ansitz, das Treiben im Freien oder im eingestellten Jagen (das abzujagende Revier mit Tüchern und Lappen eingefaßt), die Hetz-J. (Parforce-J. und eigentliche Hetze), der Fang (von edlem und Raubwild), das Graben (von Dachs und Fuchs), das Frettieren (von Kaninchen) und die Beize (mit Falken). – Vgl. Jester (5. Aufl. 1884), Hartig (2 Bde., 11. Aufl. 1884), von Dombrowski (3. Aufl. 1896), ders., »Enzyklopädie etc.« (8 Bde., 1886-93), Dietrich aus dem Winckell (3 Bde., 3. Aufl. 1899), Diezel (9. Aufl. 1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 886.
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