Fabrik

[551] Fabrik, (vom lat. fabrĭca), gewerbliche Anstalt, deren Erzeugnisse (Fabrikāte) mit Hilfe von Maschinen und auf Grund weitgehender Arbeitsteilung auf Vorrat und im großen hergestellt werden. Fabrikánt, Besitzer einer F.; Fabrikation, die Herstellung gewerblicher Erzeugnisse im großen. – Fabrikgesetzgebung, Gesetze zum Schutz der Arbeiter in F., bes. der Kinder und Frauen (s. Arbeiterschutzgesetze); die Kontrolle über ihre Ausführung besorgen besondere Staatsbeamte (Fabrikinspektoren), in Preußen seit 1853, in Deutschland seit 1878, in Österreich seit 1883. – Fabrikgerichte, s.v.w. Gewerbegerichte. – Fabrikhygiene, s.v.w. Gewerbehygiene. – Fabrikkrankenkassen, s. Arbeiterversicherung (Beilage). – Fabrikkrankheiten, s.v.w. Gewerbekrankheiten. – Fabrikräte, s. Arbeiterausschüsse. – Fabrik-, Arbeits- oder Werkstattordnung, Bestimmungen über Arbeitszeit, Lohnzahlung, Kündigung, Disziplin etc. in einer F., in Deutschland durch Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 in allen F. mit wenigstens 20 Arbeitern zwangsweise eingeführt. – Farbikzeichen, Fabrikmarke, s. Marken.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 551.
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