Fasti

[561] Fasti (F. dies), bei den alten Römern die zur Rechtsprechung für ein Jahr vorausbestimmten Tage (F. calendāres) im Gegensatz zu den dies nefasti, an denen nicht Recht gesprochen werden durfte; dann auch die auf steinernen Tafeln öffentlich bekannt gemachten Verzeichnisse darüber, welche die Tage des Jahres, den Beginn und Verlauf der Calendae, Nonae und Idus, die Feste und Spiele, die vollen und halben Gerichtstage, sowie die öffentlichen Wahltage enthielten und somit die Stelle des Kalenders vertraten; endlich Verzeichnisse von Beamten (F. consulāres oder F. magistratŭum), Priestern (F. sacerdotāles), Triumphen (F. triumphāles).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 561.
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