Fiskal

[584] Fiskāl (lat.), früher in Deutschland ein öffentlicher Beamter, welcher die Gerechtsame und Interessen des Fiskus (s.d.) wahrzunehmen hatte; auch ein öffentlicher Ankläger bei den höchsten Reichsgerichten (Reichs-F.); Fiskālisch, was mit dem Staatsschatz und dessen Interesse in Verbindung steht; Fiskalzölle, s.v.w. Finanzzölle.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 584.
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