Fiskāl

[631] Fiskāl hieß früher in Deutschland und wird heute noch in Bayern (Fiskalräte bei den Kreisregierungen) und Ungarn ein Beamter genannt, der Rechte und Interessen des Fiskus (s.d.) wahrzunehmen hatte, dann der öffentliche Ankläger, Staatsprokurator, Staatsanwalt, als welcher der F. bei den Kriminalprozessen, die gewöhnlich auch Quellen von Einnahmen für den Staatsschatz waren, gleichzeitig die Interessen des Fiskus zu vertreten hatte. Bei dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat waren Reichsfiskale bestellt, die als Ankläger walteten, wenn Gerechtsame, Gesetze und Verfassung des Reiches verletzt wurden. In Rußland hat das Wort F. die schlimme Nebenbedeutung von Spion infolge davon, daß seit Beginn des 18. Jahrh. bis 1866 besondere Agenten der Regierung damit betraut waren, die Beamten zu überwachen und vorgekommene Mißbräuche zur Anzeige zu bringen, wobei sich die Fiskale selbst oft die schwersten Mißbräuche zu schulden kommen ließen. Vgl. Fiskus.- Fiskalat, das Amt eines Fiskals; fiskalisch, den F. oder Fiskus betreffend; auch: das Interesse des Staatssäckels (gegenüber dem des Publikums) bevorzugend, z. B. fiskalische Eisenbahnpolitik; fiskalisieren, etwas als fiskalisch behandeln; Fiskalität, das Fiskalischsein, namentlich auch das Bestreben, die Einkünfte des Fiskus zu vermehren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 631.
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