Gütergemeinschaft

[739] Gütergemeinschaft (Communĭo bonōrum), dasjenige System des ehelichen Güterrechts, nach welchem das Vermögen des Mannes und das der Frau gemeinschaftliches Vermögen (Gesamtgut, Samtgut) beider Ehegatten wird, im Gegensatz zur Gütertrennung (s.d.) und Gütereinheit (Verwaltungsgemeinschaft, s. Eheliches Güterrecht). Die G. erstreckt sich entweder auf das ganze beiderseitige Vermögen oder nur auf einzelne Bestandteile desselben (z.B. die Fahrende Habe, s.d., oder die eheliche Errungenschaft, (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 739.
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