Generalitätslande

[661] Generalitätslande, früher die von der Republik der Vereinigten Niederlande eroberten Teile von Brabant, Flandern, Limburg und Geldern, die, unmittelbar unter den Generalstaaten stehend, von dem Statthalter als Generalgouverneur verwaltet wurden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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