Genesungsheime

[661] Genesungsheime, Genesungshäuser, Rekonvaleszentenhäuser, Anstalten mit dem Zweck, Genesenden, die der Krankenhausbehandlung nicht mehr bedürfen, Gelegenheit zur völligen Wiederherstellung zu geben, von Militärbehörden, Landesversicherungsanstalten, Ortskrankenkassen, Eisenbahnverwaltungen, Vereinen, größern Gemeinden errichtet. Ähnliche Einrichtungen sind die Erholungsheime. – Vgl. Mayer (1901), Ingerle (1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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