Gestrecktes Feld

[676] Gestrecktes Feld, streichendes Feld, Längenfeld, Grubenfeld, das dem Streichen und Fallen einer einzelnen Lagerstätte in einer gesetzlich festgestellten Länge und bestimmten Breite folgt und die ewige Teufe besitzt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 676.
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