Handlohn

[756] Handlohn, Lehnware, Laudemium, die Abgabe, die der neue Erwerber eines Bauernguts früher an den Gutsherrn bezahlen mußte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 756.
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