Hoheit

[814] Hoheit, die höchste Staatsgewalt und die damit verknüpften Hoheitsrechte (Regalien und Majestätsrechte); dann Prädikat fürstl. Personen: Kaiserl. H. der Mitglieder der kaiserl. Häuser und des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen Reichs; Königl. H. der Mitglieder der königl. Häuser, der Großherzöge und Erbgroßherzöge; Großherzogl. H. der Mitglieder der großherzogl. Häuser Baden und Hessen; H., ohne Zusatz, der Mitglieder der übrigen großherzogl. Häuser, seit 1844 auch der regierenden Herzöge und der Mitglieder ihrer Häuser.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Buchempfehlung: Mann, Thomas: Königliche Hoheit ISBN-13 9783100483195
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Mann, Thomas

Königliche Hoheit

Königliche Hoheit
Fischer (S.), Frankfurt, 2004. 402 S., 3100483197, 38,00 €.
Man führt, möchte ich sagen, ein symbolisches, ein repräsentatives Dasein, ähnlich einem Fürsten, - und, sehen Sie: in diesem Pathos liegt der Keim ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google