Hoheit

[814] Hoheit, die höchste Staatsgewalt und die damit verknüpften Hoheitsrechte (Regalien und Majestätsrechte); dann Prädikat fürstl. Personen: Kaiserl. H. der Mitglieder der kaiserl. Häuser und des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen Reichs; Königl. H. der Mitglieder der königl. Häuser, der Großherzöge und Erbgroßherzöge; Großherzogl. H. der Mitglieder der großherzogl. Häuser Baden und Hessen; H., ohne Zusatz, der Mitglieder der übrigen großherzogl. Häuser, seit 1844 auch der regierenden Herzöge und der Mitglieder ihrer Häuser.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.
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