Kanzlei

[930] Kanzlei (lat. cancellarĭa), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort zur Ausfertigung öffentlicher Urkunden; später auch Name höherer Gerichte (Justiz-K.); jetzt gewöhnlich der Subalternpersonal der Behörden (Kanzlisten, Schreiber), dere Beamte Titel wie Kanzleidirektor, Kanzleisekretär und Kanzleirat führen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 930.
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