Leuchtfeuer

[49] Leuchtfeuer, in einem Turme (Leuchtturm, s.d.), auf einer Bake (Leuchtbake), einem Schiff (Feuerschiff, s.d.) oder auf einer Tonne (Leuchttonne) brennendes, als Seezeichen dienendes Licht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 49.
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Zwischen Leuchtfeuer und Traumschiff

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