Leuchtgas

[49] Leuchtgas, im weitern Sinne jedes zu Beleuchtungszwecken, im engern nur das aus Gaskohlen (s.d.) durch trockne Destillation in Retorten bereitete Gas (Kohlengas). Die lichtgebenden Bestandteile sind: Benzol, Äthylen und Propylen; verdünnende: Wasserstoff, Methan, Kohlenoxyd, Stickstoff; verunreinigende: Kohlensäure und Spuren von Schwefelkohlenstoff. Das L. ist durch einen eigentümlichen widerlichen Geruch gekennzeichnet; durch seinen Gehalt an Kohlenoxyd wirkt es giftig und führt zu der der Kohlenoxydgasvergiftung ähnlichen Leuchtgasvergiftung. Es verbrennt ohne Rückstand, am hellsten in der Form des Gasglühlichts (s.d.), bes. des Nürnberglichts (s.d.). Das L. dient wegen seiner hohen Heizkraft auch zu Heiz- und Kochzwecken, sowie zur Krafterzeugung in Gaskraftmaschinen (s.d.). – Andere Arten von L. sind: Holzgas, Luftgas, Naturgas, Ölgas, Torfgas, Wassergas, Azetylen (s. diese Artikel).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 49.
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