Mantelkinder

[125] Mantelkinder, Gürtelkinder, die vor der Trauung von Verlobten erzeugten Kinder, die durch die nachfolgende Ehe gleiche Rechte mit den ehelich geborenen erlangen, so genannt, weil in älterer Zeit die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über sie breitete.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 125.
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