Militärkabinett

[186] Militärkabinett, die zur unmittelbaren Verfügung des Deutschen Kaisers stehende Behörde zur Bearbeitung und Bekanntgebung von dessen auf die Armee bezüglichen Entschlüssen; eine Abteilung des M. bearbeitet die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere. Die Geheime Kriegskanzlei bearbeitet die Rang-und Quartierliste. In Österreich und Rußland heißt das M. Militärkanzlei.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 186.
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