Militärkabinett

[821] Militärkabinett, die in ihrem Personalstand etatmäßig als Abteilung des preußischen Kriegsministeriums behandelte Kanzlei des Königs von Preußen zur formellen Erledigung der seiner Entscheidung vorbehaltenen Militärangelegenheiten der unter preußischer Verwaltung stehenden Kontingente und des Reiches. Der Chef des Militärkabinetts, der zugleich als vortragender Generaladjutant dem militärischen Gefolge des Königs angehört, ist im Gegensatze zum Kriegsminister rechtlich vom König völlig abhängig. Soweit die vom Kabinett zu bearbeitenden Militärsachen Militärverwaltungs- (nicht Kommando-) sachen sind, trägt für ihre Behandlung der preußische Kriegsminister, bez. der Reichskanzler, die Verantwortung, ist der Chef des Kabinetts diesen also untergeordnet. Da die Minister für Ausübung der königlichen Kommandogewalt keine Verantwortlichkeit tragen, kann der tatsächliche Einfluß des Chefs des Militärkabinetts in Kommandoangelegenheiten sehr bedeutend sein. Die gleiche Einrichtung heißt in Österreich und Rußland Militärkanzlei.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 821.
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