Militärstrafen

[187] Militärstrafen, die nach Militärstrafrecht und Militärdisziplinarrecht zulässigen Strafen, bestehen nach dem deutschen Militärstrafgesetzbuch in 1) Hauptstrafen: Todesstrafe durch Erschießen, Gefängnis, Festungshaft, Arrest; 2) Nebenstrafen: Entfernung aus dem Heere, Dienstentlassung, Amtsverlust, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, Degradation.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 187.
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