Norm

[284] Norm (lat.), Richtmaß, eine Regel, die nicht aus den Erscheinungen durch Beobachtung entnommen, sondern ihnen als Anforderung auferlegt wird, Muster; normāl, regelrecht, musterhaft. – Im Buchdruck heißt N. der abgekürzte Buchtitel am Fuße der ersten Seite jedes Bogens; im Strafrecht wird von einzelnen N. der Teil genannt, in dem die Voraussetzung für die Strafandrohung gegeben ist (vgl. Binding, 2. Aufl. 1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 284.
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