Nottaufe

[288] Nottaufe, Taufe eines Neugeborenen, für dessen Leben zu fürchten ist, in Abwesenheit eines Geistlichen durch die Hebamme oder eine andere, auch nichtchristl. Person vollzogen; aufgekommen infolge der Augustinischen Lehre von der Verdammnis ungetaufter Kinder; in der luth. Kirche beibehalten, in der reformierten verworfen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 288.
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