Plombe

[423] Plombe (vom frz. plomb, Blei), Bleisiegel, das in Zollämtern bes. an Waren gelegt wird, die zollfrei nur durchbefördert werden sollen; auch die Ausfüllung eines Zahnes. Plombieren, verbleien, mit einer P. versehen; auch hohle Zähne mit Metall (Gold, Silber, Platin, Zinnamalgan etc.) oder einem weichen, bald härtenden Kitt, Guttapercha etc. ausfüllen. – Vgl. Jung (»Das Füllen der Zähne«, 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 423.
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