Postliminium

[442] Postliminĭum (lat.), das Recht des Wiedereintritts eines aus der Kriegsgefangenschaft Zurückkehrenden in sein Besitztum und Recht; auch die Wiederherstellung der frühern Rechtsverhältnisse in einem Lande nach dessen Befreiung von Feindesgewalt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 442.
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