Postliminium

[594] Postliminium (jus postliminii), lat., das Recht der aus feindlicher Gefangenschaft Zurückgekehrten in ihren frühern Rechtszustand einzutreten, sowie das Recht, die aus der Gewalt der Feinde wiedererlangten Sachen in früherer Weise zu besitzen.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 594.
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