Protokóll

[463] Protokóll (grch.; frz. procès-verbal), die urkundliche Feststellung einer Verhandlung oder Erklärung von Parteien, der Aussage befragter Personen, der Beschlüsse eines Kollegiums etc. Protokollánt, einer der ein P. führt oder aufnimmt; protokollārisch, im P. befindlich, durch P. festgestellt; protokollieren, ein P. aufnehmen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 463.
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