Protokoll

[627] Protokoll, griech.-deutsch, d.h. das zuerst Angeheftete, bei den Alten ein an Papyrusrollen geklebter Zettel, mit dem Titel etc., bezeichnet jetzt die von einem damit Beauftragten (dem P.anten) verfaßte Darstellung der Verhandlungen von Staatsbeamten, Collegien, Versammlungen, namentlich die Darstellung gerichtlicher Verhandlungen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 627.
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