Rëunionskammern

[522] Rëunionskammern, die von Ludwig XIV. 1680 zu Metz, Breisach und Besançon eingesetzten Gerichte, auf deren Aussprüche gestützt er 1681-84 die Städte, Flecken, Dörfer etc. auf dem linken Rheinufer an sich riß, die jemals mit den im Westfäl. und Nimweger Frieden neuerworbenen Ländern irgendwie in Verbindung gestanden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 522.
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