Taufgesinnte

[812] Taufgesinnte, prot. Sekte, neuerdings zur Unterscheidung von den Wiedertäufern (s.d.) Bezeichnung der ruhigen, alle Gewalt ablehnenden Täufer, wie sie sich bes. durch Mennos (s.d.) Reform entwickelten (Mennoniten). Dogmatisch wenig streng, wollen sie eine Gemeinde Gottes bilden, die nach der apostolischen Vorschrift der Bergpredigt (daher Verwerfung des Eides und Kriegsdienstes) lebt und durch strenge Kirchenzucht und Ausschluß der Sünder ihre sittliche Reinheit wahrt. Die Taufe vollziehen sie erst nach empfangenem Unterricht vor versammelter Gemeinde durch Besprengung in den Bethäusern. Das verschiedene Maß der Strenge bei der Kirchenzucht rief schon seit 1554 zahlreiche Spaltungen hervor: in Grobe und Feine, Waterländer, Ukewallisten u.a.; ferner seit 1664 nach der Stellung der Prädestinationslehre die arminianisch gesinnten Galenisten oder Lamisten (s.d.) und die strenggläubigen Apostoolen oder Sonisten; seit 1811 sind die verschiedenen Parteien in der Allgemeinen Taufgesinnten Societät in Amsterdam wieder vereinigt. Außerhalb Holland (ca. 50.000) sind sie namentlich in Rußland, Deutschland (ca. 20.000) und Nordamerika (über 40.000) verbreitet. Sie sind in Preußen seit 1802 vom Soldateneid, seit 1827 auch vom Amts- und Zeugeneid befreit, doch ist die Militärbefreiung durch die norddeutsche Bundesverfassung 1867 aufgehoben. – Vgl. Brons (2. Aufl. 1891).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 812.
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