Holland

[819] Holland, im weitern Sinne das Königreich der Niederlande (s.d.); im engern die zwei nordwestlichsten Provinzen (s. Nordholland und Südholland) dieses Königreichs, welche fast ganz der alten Grafsch. H. entsprechen. Seit 10. Jahrh. stand H. unter Grafen und gehörte zum Hzgt. Niederlothringen des Deutschen Reichs; nach deren Aussterben 1299 erbte das Land Johann II. von Avesnes und Graf von Hennegau. Innere Unruhen im 14. Jahrh. veranlaßt durch den Streit zwischen Margarete, der Gemahlin Kaiser Ludwigs des Bayern, welcher nach ihres Bruders, des Grafen Wilhelm IV. Tod 1345 das Land zugefallen war, und ihrem Sohn Wilhelm V., spalteten das Land in die zwei Parteien der Hoeks und Kabeljaus, bis es nach dem Sturz der letzten Besitzerin aus bayr. Stamm, der Gräfin Jakobäa, 1433 an Burgund fiel. Die weitere Geschichte s. unter Burgund und Niederlande.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 819.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: