Wahlkapitulation

[941] Wahlkapitulation, die den Bischöfen und Äbten von ihren Konventualen, dem Kaiser (bes. seit Karl V.) von den Kurfürsten, später von den gesamten Reichsständen vorgelegten Bedingungen, welche sie vor Antritt der Regierung beschwören mußten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 941.
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