[196] Amputation, Ablösung von Theilen des Körpers durch schneidende Instrumente. Sie wird nöthig, wenn solche Theile zerschmettert, brandig oder mit unheilbaren, die Kräfte des Körpers verzehrenden Uebeln befallen sind und bezweckt, den übrigen noch gefunden Körper von dem das Leben untergrabenden Uebeln zu befreien.
D.