Amputation

[73] Amputatĭon wird diejenige chirurgische Operation genannt, durch welche mittels schneidender Instrumente ein Glied oder sonst ein hervorspringender Theil vom Körper getrennt wird. So amputirt man Arme, Beine, Finger, Zehen u.s.w. entweder ganz oder zum Theil; doch ist diese Operation eins der äußersten Hülfsmittel der Chirurgie und nur zulässig, wenn alle Hoffnung, das Glied zu erhalten, aufgegeben werden muß oder das Leben selbst durch das Leiden desselben in Gefahr kommt. Bei der Amputation werden Haut, Muskeln, Gefäße, Nerven u.s.w. durchschnitten, die Pulsadern unterbunden, die Knochen durchsägt und die Heilung der Wunde, welche durch bald eintretende Eiterung und nachherige Vernarbung vermittelt wird, durch Anlegung eines zweckmäßigen Verbandes unterstützt. Die hierbei erfoderlichen Instrumente und Hülfsmittel sind ein Turniket, eine Art Presse mit Schraube, ein Knebel oder eine mit einem Griffe versehene Pelotte, in Form eines kleinen Kissens, zum Zusammendrücken der Pulsadern oberhalb der Stelle, wo das Glied abgenommen werden soll, mehre ein- oder zweischneidige Messer von verschiedener Form und Größe, eine Knochensäge, krumme mit gewichsten Fäden versehene Nadeln zum Unterbinden der Gefäße und die nöthigen Verbandstücke, wozu Schwamm, Charpie, Leinwand- und Heftpflasterstreifen, Binden, Compressen u.s.w. gehören. Wiewol die Amputation schon den Alten bekannt war, hat sie doch erst in den letztverflossenen Jahrhunderten den Grad von Vollkommenheit erlangt, mit welchem sie jetzt vollzogen wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 73.
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