Zehen

[783] Zehen, Fußzehen, heißen die den Fingern der Hand ähnlichen, aber minder beweglichen äußern Gliedmaßen an jedem Fuße, die aber auch nicht zum Greifen und Tasten, sondern dazu bestimmt sind, den Fuß zum Gehen geschickter zu machen. Wo sie verloren gegangen sind, wird der Gang unsicher und das Laufen fast unmöglich. Die große Zehe besteht aus zwei, die andern bestehen aus drei Gliedern und alle sind vorn mit Nägeln bekleidet. Ein bekanntes Leiden an den Zehen sind die sogenannten Hühneraugen oder [784] Leichdorne (s.d.). Es kommt öfter vor, daß ein Mensch sechs Zehen am Fuße hat, als daß weniger als fünf vorhanden sind. In älterer und neuester Zeit hat es Menschen gegeben, welche besonders nach dem Verlust der Hände durch Uebung die Zehen zu vielen Verrichtungen geschickt gemacht haben, die sonst nur den Fingern zukommen. – Eine Abtheilung der Räubsäugthiere wird die der Zehengänger genannt, weil die darin vereinigten nicht mit der ganzen Sohle des Fußes, sondern blos mit den Zehen auftreten; es gehören dazu das Katzen- und das Hundegeschlecht, die Hyänen, Wiesel u.a.m.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 783-784.
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783 | 784
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