Beichte

[485] Beichte nennt man in der christlichen Kirche den Gebrauch, nach welchem der Christ zu gewissen Zeiten, und namentlich vor dem Genusse des heiligen Abendmahls, ein Bekenntniß seiner Sünden[485] vor dem Geistlichen ablegt. Die katholische Kirche fordert das Bekenntniß jeder einzelnen Vergehung, die protestantische aber nur die allgemeine Erklärung, daß man sich für sündhaft halte. Doch steht es Jedermann frei, Sünden namentlich zu beichten, um dadurch das schuldbeladene Herz zu erleichtern. Allgemeine heißt die Beichte, wenn sich Mehrere versammelt haben, um gemeinschaftlich zu bekennen, daß sie nicht so fromm gewandelt, als sie wohl konnten und sollten, wo der Prediger dann in einer kurzen Rede zur Selbstprüfung anleitet, zur Tugend ermahnt und ermuntert, und im Unglück tröstet. Besondere oder Privat-Beichte nennt man den Gebrauch, wo jeder der Beichtenden einzeln im Beichtstuhle dem Geistlichen das Sündenbekenntniß ablegt, und von dem Geistlichen, mit Berücksichtigung der individuellen Schwächen und Bedürfnisse ermahnt und getröstet wird. Dieser letztere Gebrauch heißt in der katholischen Kirche auch Ohrenbeichte, weil da dem Priester alle Vergehungen gleichsam in das Ohr gebeichtet werden. Die Geistlichen jeder Confession sind verpflichtet, das in der Beichte ihnen Anvertraute unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu bewahren. Die Beichte ist aus den Besserungsanstalten der alten Kirche entstanden und zur Erweckung christlichen Sinnes dienend, auch von den Reformatoren als eine Anstalt, welche unendlich segensreich wirken kann, beibehalten worden. – Beichtbrief heißt in der katholischen Kirche die von einem Bischof ertheilte schriftliche Erlaubniß, sein Sündenbekenntniß einem freiwillig gewählten Geistlichen zu eröffnen und sich von demselben absolviren zu lassen.

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Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 485-486.
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