Bigamie

[65] Bigamie, Doppelehe, nennt man die eheliche Verbindung, welche Jemand mit zwei Personen insgeheim eingeht. Eine solche Ehe ist gesetzlich verboten, und wurde sonst mit dem Tode, wird jetzt aber minder streng bestraft.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 65.
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