[282]Prälat, ein hoher Beamter der kathol. Kirche, dem die Ausübung der Gerichtsbarkeit zusteht, wie den Bischöfen, Erzbischöfen etc. In der protestant. Kirche führen nur die Decane Und Senioren von Stiftern diesen Titel.
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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 8. [o.O.] 1837, S. 282.