Biogenetisches Grundgesetz

[156] Biogenetisches Grundgesetz: Die Ontogenese (Entwicklung des Individuums) ist eine (abgekürzte und modificierte) Wiederholung der Phylogenese (Entwicklung des Stammes, der Gattung): E. HAECKEL (Gen. Morphol. 1866). Vorher schon angedeutet bei ERASMUS DARWIN, dann bei L. OKEN: »Es ist... kein Zweifel, daß hier eine auffallende Ähnlichkeit besteht, welche die Idee rechtfertigt, daß die Entwicklungsgeschichte im Ei nichts anderes sei als eine Wiederholung der Schöpfungsgeschichte der Tierklassen« (Allg. Naturgesch. S. 468 f.). Auch bei FRITZ MÜLLER (Für Darwin 1864). Von verschiedenen Philosophen wird die Geltung des biogenetischen Grundgesetzes auch in der Psychologie angenommen (z.B. SULLY, Handb. d. Psychol. S. 49).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 156.
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