Philipp von Schwaben.

[364] Wir haben gesehen, wie gering die Kräfte waren, die tatsächlich in den italienischen Kriegen des gewaltigen Barbarossa gegeneinander kämpften. Den Widerstand einer einzigen festen Stadt zu überwinden, fällt dem Herrn dreier großer Königreiche unendlich schwer.

Als nun gegen seinen Sohn Philipp eine Gegenpartei den Sohn Heinrichs des Löwen, Otto, zum Gegenkaiser wählte, haben wir dieselbe Erscheinung, daß der Staufe, auf dessen Seite der bei weitem größte Teil der deutschen Fürsten steht, den Gegner doch nicht niederdrücken kann.

Die Feldzüge verlaufen in bloßen Verwüstungen. Im achten Jahr, 1205, macht Philipp, nachdem fast ganz Deutschland ihn anerkannt, eine Heerfahrt gegen Köln, das noch zu Otto hält, der es selbst verteidigt. Obgleich mehrere Herzöge bei ihm sind, ist Philipp doch nicht imstande, die Belagerung von Köln durchzuführen.

1206 macht Philipp eine zweite Fahrt gegen Köln mit einem angeblich sehr großen Heer. Die Kölner aber, unter Führung[364] Ottos, wagen ihm doch im freien Felde entgegenzutreten; sie hatten nicht mehr als 400 Ritter und 2000 Mann zu Fuß. Auch als dies Heer von den Kaiserlichen bei Wasserburg fast völlig vernichtet wurde (27. Juli 1206), unterwarf sich Köln noch nicht gleich, und Philipp schritt auch nicht zur Belagerung, sondern bewilligte der Stadt nach monatelangen Verhandlungen die allermildesten Bedingungen.

Der Grund ist unzweifelhaft, daß die Fürsten, nachdem Köln seine Bereitwilligkeit kundgegeben, sich zu unterwerfen, für eine Belagerung nicht zu haben gewesen wären. Man sah in dem Verhalten der Stadt nicht eine Rebellion, die aus prinzipiellen Gründen bestraft werden müsse, sondern eine Fehde, wie sie bei der Institution des Wahlkönigtums nicht zu vermeiden war, einen bloßen, sozusagen konstitutionellen Zwischenfall.

In dem Augenblick, als Philipp endlich nach zehnjährigem Kampf wirklich die Oberhand zu gewinnen schien, wurde er ermordet.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 364-365.
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