Vormittagssitzung.

[297] [Der Zeuge Dönitz im Zeugenstand.]


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Mit Erlaubnis des Gerichts setze ich die Vernehmung des Zeugen fort.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Wieviele Handelsschiffe wurden im Laufe des Krieges von deutschen U-Booten versenkt?

DÖNITZ: Nach den alliierten Angaben 2472.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wieviele Kampfhandlungen der U-Boote waren zu diesem Ergebnis Ihrer Schätzung nach erforderlich?


DÖNITZ: Ich glaube, daß in diesen 2472 versenkten Schiffen nicht die torpedierten Schiffe drin sind und daß selbstverständlich nicht jeder Angriff zum Erfolg führt. Also ich schätze, daß in diesen fünfeinhalb Jahren vielleicht 5- bis 6000 Kampfhandlungen gewesen sind.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat nun bei all diesen Kampfhandlungen irgendeiner der Ihnen unterstellten U-Bootkommandanten Ihnen gegenüber ein Bedenken geäußert über die Art, wie die U-Boote vorgingen?


DÖNITZ: Nein, keinesfalls.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was hätten Sie mit einem Kommandanten getan, der sich Ihnen gegenüber geweigert hätte, die erteilten Befehle über den U-Bootkrieg auszuführen?


DÖNITZ: Ich hätte ihn erst einmal untersuchen lassen. Wenn er normal war, hätte ich ihn vor ein Kriegsgericht gestellt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das konnten Sie doch mit gutem Gewissen nur dann tun, wenn Sie selbst die volle Verantwortung übernahmen für die Befehle, die Sie entweder erteilt haben oder die Sie weitergeleitet haben?


DÖNITZ: Selbstverständlich tue ich das.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bei den Kampfhandlungen der U-Boote sind ja nun ohne Zweifel Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen ums Leben gekommen. Betrachten Sie die Besatzung feindlicher Handelsschiffe wie Soldaten oder wie Zivilisten und aus welchen Gründen?


[297] DÖNITZ: Deutschland betrachtete diese Besatzung der Handelsschiffe als Kombattanten, weil sie mit den Waffen kämpften, die zahlreich an Bord der Handelsschiffe eingebaut waren. Es war so, daß zur Bedienung dieser Waffen vielleicht, nach unserer Kenntnis, ein bis zwei Soldaten der Königlichen Marine an Bord waren, daß aber zum Beispiel bei einem Geschütz die übrige Bedienung des Geschützes von der Dampferbesatzung gestellt wurde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wieviel waren das für ein Geschütz?


DÖNITZ: Das wird verschieden sein, je nach Größe des Geschützes, mag es zwischen fünf und zehn schwanken. Dazu werden noch Munitionsmänner gekommen sein. Dasselbe gilt für die Bedienung der Wasserbombenablaufbahn und Wasserbombenwerfer. Die Dampferbesatzungsmitglieder taten also dasselbe, sie kämpften mit den Waffen genau so wie die sehr wenigen Soldaten, die auf dem Dampfer an Bord eingeschifft waren. Es war auch selbstverständlich, daß die Dampferbesatzung als Einheit galt, denn bei einem Kriegsschiff zum Beispiel kann ich auch nicht unterscheiden zwischen dem Mann, der unten heizt und an der Maschine steht oder oben eine Kanone bedient.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat diese Auffassung, daß die Besatzungsmitglieder der feindlichen Handelsschiffe Kombattanten seien, Einfluß ausgeübt auf die Frage, ob man sie retten könne oder solle oder nicht?


DÖNITZ: Nein, in keiner Weise, denn selbstverständlich hat jeder Soldat den Anspruch auf Rettung, wenn die Verhältnisse es seinem Gegner gestatten. Diese Tatsache hätte aber Einfluß für die Berechtigung, auch die Besatzung bekämpfen zu dürfen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Meinen Sie, bekämpfen, solange sie sich an Bord des Schiffes befanden?


DÖNITZ: Selbstverständlich, etwas anderes kann gar nicht in Frage kommen, das heißt Bekämpfung durch die Waffen, die bei einem kriegsmäßigen Angriff gegen ein Schiff eingesetzt wurden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie wissen nun, daß die Anklage ein Dokument vorgelegt hat über eine Unterhaltung zwischen Adolf Hitler und dem Japanischen Botschafter Oshima. Diese Unterhaltung fand am 3. Januar 1942 statt. Es ist das Dokument GB-197, Seite 34 des Urkundenbuches der Anklage.

Die Anklage folgert aus diesem Dokument, in dem Hitler dem Japanischen Botschafter verspricht, er werde einen Befehl zur Tötung Schiffbrüchiger erteilen, daß Hitler einen solchen Befehl tatsächlich erteilt hat und daß Sie ihn ausgeführt haben. Haben Sie unmittelbar oder über die Seekriegsleitung einen schriftlichen Befehl dieser Art erhalten?


[298] DÖNITZ: Ich habe von dieser Unterredung und ihrem Inhalt erst hier durch die Vorlage dieses Protokolls Kenntnis bekommen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Darf ich Sie bitten, meine Frage zu beantworten. Ich habe gefragt, haben Sie einen schriftlichen Befehl erhalten?


DÖNITZ: Nein, ich habe weder einen schriftlichen noch mündlichen Befehl erhalten. Ich habe von dieser Unterredung überhaupt nichts gewußt. Ich habe von der Unterredung durch das Papier, das ich hier gesehen habe, erfahren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann haben Sie Hitler denn persönlich zum erstenmal gesehen nach dem Datum dieser Unterredung, also Januar 1942?


DÖNITZ: Ich bin mit dem Großadmiral Raeder am 14. Mai 1942 im Hauptquartier gewesen und hatte ihm über die Lage im U-Bootkrieg berichtet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Über diesen Vortrag vor dem Führer liegt ein Vermerk von Ihnen vor. Ich möchte Ihnen diesen Vermerk vorhalten. Es ist Dönitz 16, abgedruckt auf Seite 29 des Dokumentenbuches 1.

Ich übergebe das Dokument Dönitz 16.

Ich lese Ihnen das vor. Die Überschrift ist:

»Vortrag des B.d.U. beim Führer am 14. Mai 1942 in Gegenwart des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine,«

also des Großadmirals Raeder.

»Es ist daher notwendig, die Verbesserung der Waffen des U-Bootes mit allen Mitteln zu betreiben, damit das U-Boot der Abwehr gewachsen bleibt. Die wichtigste Entwicklung ist hierbei der Torpedo mit Abstandspistole, der den Torpedoschuß gegen Zerstörer sicherer machen und damit das U-Boot abwehrmäßig günstiger stellen würde, der vor allem aber auch das Sinken torpedierter Schiffe wesentlich beschleunigen, wir hierdurch Torpedos sparen und das U-Boot auch insofern vor der Abwehr schützen würde, als es schneller die Stelle der Kampfhandlung verlassen könnte.«

Jetzt kommt der entscheidende Satz:

»Eine Abstandspistole wird auch den großen Vorteil mit sich bringen, daß sich infolge sehr schnellen Sinkens des torpedierten Schiffes die Besatzung nicht mehr wird retten können. Dieser grö ßere Verlust an Schiffsbesatzungen wird zweifelsohne die Besetzung des großen amerikanischen Bauprogramms mit Mannschaften erschweren.«

Bedeutet dieser letzte Satz, den ich vorgelesen habe, das, was Sie eben als Bekämpfung der Besatzung mit Waffenwirkung...

[299] VORSITZENDER: Sie scheinen diesem Dokument Bedeutung beizulegen. Sie sollten deshalb keine Suggestivfrage stellen, sondern den Angeklagten fragen, was das Dokument bedeutet und nicht Ihre Meinung hineinlegen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Was sollten diese Ausführungen bedeuten?


DÖNITZ: Sie sollten bedeuten, daß, als ein Ergebnis der Besprechung beim Führer im Hauptquartier, das für uns bemerkenswert war, wieder zu einer vernünftigen Abstandspistole zu kommen, um ein schnelleres Sinken der Schiffe zu erreichen und damit die Erfolge zu haben, die in diesem Vermerk im Kriegstagebuch angegeben sind.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie sagen, welche Erfolge gegenüber den Mannschaften Sie damit meinen?


DÖNITZ: Ich meine, daß nicht wie bisher man mehrere Torpedos brauchte bei einem sehr langen und schwierigen Angriff, um ein Schiff zum Sinken zu bringen, sondern nur einen oder wenige, um dadurch einen schnelleren Verlust des Schiffes und der Besatzung zu erreichen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist im Laufe dieser Besprechung mit dem Führer die Frage angeschnitten worden...


DÖNITZ: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Augenblick mal!... die Frage angeschnitten worden, ob andere Mittel möglich wären, Menschenverluste unter den Besatzungen zu erreichen?


DÖNITZ: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In welcher Weise und von wem?


DÖNITZ: Der Führer schnitt die Frage an, daß erfahrungsgemäß ein sehr hoher Prozentsatz dieser Besatzung an Hand der Vorzüglichkeit der Rettungsmittel nach Hause kämen und immer wieder neue Schiffe besetzten und fragte, ob man gegen diese Rettungsboote nicht vorgehen könne.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was heißt vorgehen?


DÖNITZ: Ich habe das in diesem Gespräch, an dem auch der Großadmiral Raeder teilnahm, ganz eindeutig abgelehnt und habe ihm erklärt, daß eben die einzige Möglichkeit, um Verluste bei den Besatzungen herbeizuführen, die wäre, bereits beim Angriff durch die erhöhte Waffenwirkung einen schnelleren Untergang des Dampfers zu erzielen. Daher die Bemerkung in meinem Kriegstagebuch.

[300] Ich glaube, nachdem ich hier durch die Anklagebehörde Kenntnis von dem Gespräch zwischen Führer und Oshima bekommen habe, daß diese Frage des Führers an Großadmiral Raeder und mich durch dieses Gespräch ausgelöst war, das Gespräch, das er seinerzeit mit Oshima hatte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Über dieses Gespräch liegt eine eidesstattliche Erklärung des Großadmirals Raeder vor. Sie kennen den Inhalt. Entspricht dieser Inhalt Ihrer Erinnerung?


DÖNITZ: Jawohl, vollkommen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dann möchte ich dem Tribunal als Dönitz 17 die eidesstattliche Erklärung des Großadmirals Raeder vorlegen. Da sie inhaltsgleich ist, brauche ich sie wohl nicht zu verlesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Um dem Gerichtshof dienlich zu sein möchte ich hier bemerken, daß ich gegen das Affidavit keinen formellen Einspruch erheben werde, da ja wohl der Angeklagte Raeder hier vernommen werden wird.


VORSITZENDER: Gut.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es hat die Nummer Dönitz 17 und ist abgedruckt auf Seite 33 des Urkundenbuches 1.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie haben eben gesagt, daß Sie dem Führer gegenüber die angeregte Vernichtung von Besatzungsmitgliedern in den Rettungsbooten abgelehnt haben. Die Anklage hat aber nun zwei Dokumente vorgelegt, einen Befehl vom Winter 1939 und 1940 und einen zweiten Befehl vom Herbst 1942, in dem Sie Rettungsmaßnahmen einschränken beziehungsweise verbieten. Liegt nicht ein Widerspruch in diesem Befehl und in Ihrer Haltung gegenüber der Anregung des Führers?

DÖNITZ: Nein. Diese beiden Dinge haben gar nichts miteinander zu tun. Man muß hier sehr klar unterscheiden zwischen der Frage des Rettens oder Nichtrettens. Das ist eine Frage der militärischen Möglichkeit. Es kann im Krieg sehr wohl die Notwendigkeit kommen, nicht zu retten, zum Beispiel, wenn das eigene Schiff dadurch gefährdet wird. Das wäre militärisch falsch, würde ja auch, am Rande bemerkt, dem zu Rettenden nichts nutzen, und in keiner Nation wird keinem Kommandanten zugemutet, wenn sein eigenes Schiff gefährdet wird, zu retten. Die englische Kriegsmarine vertritt in der Beziehung richtigerweise einen sehr klaren eindeutigen Standpunkt, daß das Retten dann zu verneinen ist, wie ihre Haltung und auch Befehle zeigen. Also, das ist das eine Fragengebiet.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Sie sprachen nur von der Sicherheit des Bootes als ein Grund dafür, Rettungsmaßnahmen auszuschließen?


[301] DÖNITZ: Es können selbstverständlich auch andere Gründe sein, zum Beispiel ist es klar, daß im Krieg die Kampfaufgabe vorgeht. Niemand wird retten, wenn zum Beispiel nach der Niederkämpfung eines Gegners noch ein anderer Gegner da ist; dann wird selbstverständlich die Bekämpfung dieses zweiten Gegners dem Retten der Schiffbrüchigen des ersten Gegners vorgehen.

Der andere Fragenkomplex ist das Bekämpfen von Schiffbrüchigen, und das ist...


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Wen bezeichnen Sie nun als Schiffbrüchigen?


DÖNITZ: Schiffbrüchige sind die Besatzungsangehörigen, die nach der Versenkung ihres Schiffes, zum Kampf nicht mehr fähig, entweder in Rettungsbooten oder sonstigen Rettungsmitteln sich befinden oder sich im Wasser befinden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl.


DÖNITZ: Die Bekämpfung dieser Menschen ist eine Frage der soldatischen Kampfsittlichkeit und ist unter allen Umständen abzulehnen. Und diese Ablehnung ist in der deutschen Kriegsmarine und der U-Bootwaffe, bis auf den einen Fall Eck, meiner festen Überzeugung nach nie überschritten worden. Es ist nie in dieser Beziehung ein Befehl gegeben, sei er auch irgendwelcher Art.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich werde Ihnen nun einen der Befehle vorhalten, den die Anklage vorgelegt hat, und zwar Ihren Ständigen Kriegsbefehl Nummer 154. Er hat die Nummer GB-196 und ist in meinem Urkundenbuch abgedruckt auf Seite 13 bis 15. Ich werde Ihnen den Befehl übergeben lassen und weise Sie hin auf den letzten Absatz, den die Anklage vorgelesen hat. Es heißt dort – ich lese es nochmals vor –:

»Keine Leute retten und mitnehmen. Keine Sorge um Boote des Dampfers. Wetterverhältnisse und Landnähe sind gleichgültig. Nur Sorge um das eigene Boot und das Streben, sobald wie möglich den nächsten Erfolg zu erringen! Wir müssen hart in diesem Kriege sein. Der Gegner hat den Krieg angefangen, um uns zu vernichten, es geht also um nichts anderes.«

Die Anklage hat gesagt, daß dieser Befehl nach ihren Unterlagen ergangen ist vor dem Mai 1940. Können Sie das Datum genauer angeben nach Ihren Kenntnissen?

DÖNITZ: Meiner Erinnerung nach habe ich diesen Befehl erfassen Ende November oder Anfang Dezember 1939, und zwar aus folgenden Gründen: Ich hatte nur eine Handvoll U-Boote im Monat zur Verfügung. Um überhaupt mit dieser geringen Zahl irgendeine Wirkung erzielen zu können, mußte ich mit diesen[302] Booten hart unter die englische Küste vor die Häfen gehen. Es kam hinzu, daß die Magnetmine sich als sehr wertvolles Kriegsmittel herausgestellt hat. Ich habe daher diese Boote gemischt mit Minen und Torpedos ausgerüstet und habe sie nach dem Minenlegen unmittelbar vor dem Hafen in dem Küsten Vorfeld operieren lassen. Sie haben dort gekämpft in ständiger, unmittelbarer Berührung und Überwachung der Luft- und Seesicherung. Jedes U-Boot, das dort irgendwie gesichtet oder gemeldet wurde, wurde durch heranbeorderte U-Bootjagdgruppen, Luftüberwa chung, bekämpft. Die U-Boote selbst hatten fast durchweg oder vollkommen als Angriffsobjekte nur gesicherte Schiffe oder Schiffe in Gegenwart von Sicherung. Es wäre daher Selbstmord gewesen, Selbstmord für das U-Boot, in einer solchen Lage aufzutauchen und zu retten. Das mußte ich diesen Kommandanten, die ja sehr jung waren – ich war der einzige, der überhaupt aus dem ersten Weltkrieg Kriegserfahrung hatte –, sehr eindringlich und drastisch sagen, weil es natürlich schwer ist für einen solchen jungen Kommandanten, die Lage so zu übersehen wie ich.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Spielten dabei schon Erfahrungen mit Rettungsmaßnahmen eine Rolle?


DÖNITZ: Ja. Ich hatte in den ersten Kriegsmonaten außerordentlich schlechte Erfahrungen gemacht. Ich hatte sehr große Verluste, und zwar im freien Seeraum; und zwar, da ich sehr bald über das Genfer Rote Kreuz Nachricht bekam, daß sehr viel Besatzungsmitglieder gerettet waren, war es klar, daß diese U-Boote über Wasser verlorengegangen sein mußten, da bei einem Unterwasserverlust das Herauskommen von so viel Leuten unmöglich ist. Ich habe auch Meldungen gehabt von menschlich berechtigterweise sehr hingebungsvollem Retten, aber militärisch für das U-Boot eben sehr gefährlich, daß ich nun selbstverständlich, wo ich nicht im freien Seeraum kämpfen wollte, sondern vor den Häfen oder im Küstenvorfeld der Häfen, die U-Boote warnen mußte vor den großen Gefahren, vor dem Selbstmord. Außerdem als Parallele selbstverständlich und richtigerweise haben sich zum Beispiel englische U-Boote im Skagerrak und Kattegatt, also in den von uns beherrschten Seeräumen, um die Schiffbrüchigen überhaupt nicht gekümmert, obwohl zweifelsohne unsere Abwehr nur ein Bruchteil der englischen war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sagen, daß dieser Befehl gilt für U-Boote, die in unmittelbarer Gegenwart der feindlichen Sicherung kämpften. Können Sie das aus dem Befehl selbst dem Tribunal darlegen, daß das wirklich so ist?


DÖNITZ: Jawohl. Der ganze Befehl behandelt überhaupt nur, oder schließt ein, die Gegenwart feindlicher Abwehr beziehungsweise er handelt vom Kampf am Geleitzug.

[303] Es lautet zum Beispiel:

»Nahe Schußentfernung ist auch die beste Sicherheit für das Boot...«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Ziffer lesen Sie?

DÖNITZ: Also der Befehl ist so aufgebaut, daß in Ziffer 1 erst von dem Marsch gesprochen wird, also nicht vom Kämpfen. Aber auch dort ist bereits die Warnung vor der Abwehr, vor Fliegern drin. Und diese Warnung vor der Abwehr ist der Sinn, daß überhaupt von dem Marsch gesprochen wird, sonst hätte ich ja keinen Befehl über das Marschieren erlassen.

Es kommt dann die Ziffer 2, »Vor dem Angriff«. Da wird etwas über die Überwindung von etwa moralischen Hemmungen gesagt, die jeder Soldat vor dem Angriff hat.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Sie brauchen nur auf die Ziffern hinzuweisen, welche beweisen, daß es sich um Bekämpfen feindlicher Defensive handelt.


DÖNITZ: Jawohl. Dann werde ich zitieren aus Ziffer 2 (d). Da steht:

»Nahe Schußentfernung ist auch die beste Sicherheit für das Boot.

In der Nähe der Schiffe« – also Handelsschiffe – »wirft die Sicherung« – das sind die Zerstörer – »zunächst einmal keine Wasserbomben; schießt man in einem Geleitzug aus Nahschußweite« – also Geleitzug –, »und muß man etwa nach dem Schuß auf Tiefe gehen, so kann man sich auch dann am schnellsten unter weitere Schiffe des Geleitzugs verholen« – das heißt, sich unter diese Schiffe begeben – »und ist hier vor Wasserbomben sicher.«

Dann kommt der nächste Absatz, der von Umständen bei Nacht handelt. Da heißt es:

»Über Wasser bleiben, über Wasser ausweichen, vielleicht einen Kringel schlagen und hinten herumgehen.«

Für jeden Seemann ist das klar, daß man den Kringel oder das Hintenherumgehen um die Sicherung macht.

Weiter, im Absatz 3 wende ich mich gegen das Zü-Früh-Auf-Tiefe-Gehen, weil es das U-Boot blind macht, und sage:

»Nur dann bietet sich die Chance für einen neuen Angriff beziehungsweise das Loch zu sehen und festzustellen, durch das man sich einer feindlichen Verfolgung entziehen kann.«

Dann kommt die Ziffer c, also 3 c. Da ist gesagt:

»Muß man beim Angriff auf einen Geleitzug vor der Bewachung oder vor Fliegern einmal schnell auf 20 Meter gehen, weil Ramm- oder Sichtgefahr besteht...«

[304] Also hier ist von dem Kampf am Geleitzug die Rede. Jetzt kommt Ziffer d. Da heißt es:

»Muß man aber nach der Tiefe ausweichen, weil zum Beispiel der Zerstörer direkt auf das Sehrohr zuläuft...«

Und dann kommen Verhaltungsvorschriften, wie ich mich bei einem Wasserbombenangriff verhalte. Also, der ganze Befehl handelt...

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß es notwendig ist, all diese militärischen Maßnahmen zu besprechen. Er hat den Absatz e besprochen. Er hat seine Erklärung über den Absatz abgegeben, und ich glaube, es ist nicht notwendig, alle diese taktischen Fragen zu erörtern.

DÖNITZ: Ich meine nur, man darf diesen letzten Absatz über das Nichtretten nicht an sich betrachten, sondern man muß ihn beurteilen: Erstens, die U-Boote hatten in Gegenwart der feindlichen Abwehr zu kämpfen, vor den Häfen, vor den englischen Flußmündungen, und zweitens, die Ziele waren geleitete Schiffe oder Schiffe in Gegenwart von Sicherung, wie aus dem ganzen Befehl klar hervorgeht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sagten, daß dieser Befehl etwa im Dezember 1939 ergangen ist. Wurde nun nach Erlaß dieses Befehls von den deutschen U-Booten tatsächlich noch weiter gerettet? Welche Erfahrung haben Sie?


DÖNITZ: Ich sagte, daß dieser Befehl für diesen bestimmten Zweck während der Wintermonate erlassen war. Die U-Boote, die meiner Erinnerung nach erst nach dem Norwegen-Unternehmen wieder in den Atlantik gingen, für diese Boote galt der allgemeine Befehl des Rettens, der nur dadurch eingeschränkt war, daß gesagt wurde, nicht retten, wenn es die Sicherheit eines U-Bootes nicht erlaubt. In diesem Stil ist dann, wie die Tatsachen beweisen, von den U-Booten gehandelt worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie sagen, daß Sie Berichte bekamen von den U-Bootkommandanten über Rettungsmaßnahmen?


DÖNITZ: Ich habe die Berichte bekommen bei der jedesmaligen Berichterstattung nach der Rückkehr, außerdem hinterher durch die Kriegstagebücher.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann wurde denn dieser Befehl, den wir eben besprochen haben, formell aufgehoben?


DÖNITZ: Meiner Kenntnis nach ist dieser Befehl von England erbeutet worden oder herausgetaucht worden auf U-13, der auf ganz flachem Wasser in den Downs vor der Themsemündung durch [305] Wasserbomben vernichtet worden ist. Für dieses Boot kann selbstverständlich im Mai 1940 dieser Befehl noch gegolten haben.

Ich habe dann den Schwerpunkt der Operationen wieder in den freien Atlantik gelegt im Jahr 1940, nach dem Norwegen-Unternehmen. Für diese U-Boote galt dieser Befehl nicht, wie die Tatsache des Rettens beweist, was ich eben schon erklärt habe. Ich habe dann diesen Befehl ja ganz aufgehoben, weil er ja das erste Handwerkszeug enthielt, wie sich die U-Boote im Geleitzug zu benehmen hatten. Da es nachher in Fleisch und Blut den U-Bootkommandanten bereits übergegangen war, war es nicht mehr nötig.

Meiner Erinnerung nach ist spätestens November 1940 der Befehl vollkommen gestrichen worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Ich habe hier das Inhaltsverzeichnis der »Ständigen Kriegsbefehle von 1942«. Das ist abgedruckt auf Seite 16 des Urkundenbuches 1. Ich werde es überreichen als Dönitz 11. In diesem Inhaltsverzeichnis ist die Nummer 154 frei, also die Nummer des Befehls 154, die wir eben besprochen haben. Bedeutet das, daß der Befehl damals nicht mehr bestand, also zum Zeitpunkt, wo die »Ständigen Kriegsbefehle 1942« herausgegeben wurden?


DÖNITZ: Da war er längstens nicht mehr vorhanden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann wurden die »Ständigen Kriegsbefehle 1942« zusammengestellt?


DÖNITZ: Im Laufe des Jahres 1941.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Haben Sie nun bei den Berichten der Kommandanten über Ret tungsmaßnahmen diese Maßnahmen beanstandet oder Kritik daran geübt oder sie verboten?


DÖNITZ: Nein, in der Regel nicht, nur dann, wenn nachträglich meine Angst zu groß war; wenn ich zum Beispiel von einem Kommandanten die Meldung bekam, daß er etwa durch zu langen Aufenthalt bei den Rettungsbooten, dann nachher von der Sicherung, die vielleicht oder wahrscheinlich durch den Funkspruch des Dampfers noch herangeholt war, eine schwere Wasserbombenverfolgung mit Schäden hatte, was ihm nicht passiert wäre, wenn er sich rechtzeitiger abgesetzt hätte, also abgelaufen wäre, dann habe ich ihn selbstverständlich auf das militärisch Falsche dieser Handlungsweise hingewiesen. Ich bin auch überzeugt, daß ich durch das Retten Boote verloren habe, was ich natürlich nicht beweisen kann; denn die Boote sind weg. Aber bei der ganzen Mentalität der Kommandanten, die ganz natürlich war, denn jeder Seemann ist vom Frieden hereingestellt, daß das Retten für ihn das Vornehmste und Ehrenvollste ist, und ich glaube, es gab keinen Offizier in der Kriegsmarine – bei anderen Nationen wird es genau so sein –, der im Frieden nicht zum Beispiel die Rettungsmedaille als höchste [306] Auszeichnung ansieht, wegen persönlichen Einsatzes. Und bei dieser Grundeinstellung ist es dann immer gefährlich, nicht rechtzeitig auf Krieg umzuschalten, und daß die Erhaltung des eigenen Bootes vorgeht, daß der Krieg eben eine ernste Sache ist.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In welchen Jahren blieb es bei der von Ihnen eben geschilderten Praxis, daß nämlich die U-Boote dann nicht retteten, wenn sie sich gefährdeten?


DÖNITZ: 1940, also 1939 war ja Handelskrieg nach Prisenordnung, Ende 1939, soweit U-Boote noch abgesetzt operierten. Dann kamen die Operationen hart unter Land im Winter 1939/40, die ich geschildert habe. Dafür galt der Befehl 154.

Dann kam das Norwegen-Unternehmen und dann, als der U-Bootkrieg wieder einsetzte, im Frühjahr 1940, galt dieser Befehl des Rettens oder des Nichtrettens, wenn das Boot gefährdet war, für 1940, 1941, 1942 bis zum Herbst.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War der Befehl schriftlich gegeben?


DÖNITZ: Nein, das war nicht notwendig, denn der Generalbefehl des Rettens war ja eine Selbstverständlichkeit und war übrigens bei Kriegsbeginn auch in gewissen Befehlen der Seekriegsleitung enthalten. Und die Einschränkung: Nicht retten, wenn die Sicherheit des U-Bootes gefährdet ist, ist in jeder Marine ja auch eine Selbstverständlichkeit, und diese wurde nun von mir sorgend gepredigt bei den Berichterstattungen, in diesen Fällen, die ich eben genannt habe.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Im Juni 1942 ist nun ein Befehl über die Rettung von Kapitänen ergangen. Der Befehl hat die Nummer Dönitz 22 – Verzeihung, Dönitz 23 – und ist abgedruckt auf Seite 45 des Urkundenbuches 1. Ich lasse den Befehl übergeben.

Es ist ein Kriegstagebuchauszug der Seekriegsleitung vom 5. Juni 1942. Ich lese vor:

»Entsprechend Weisung der Skl erhalten U-Boote vom BdU Befehl, Kapitäne von versenkten Schiffen mit Papieren, falls ohne Gefährdung des Bootes und ohne Beeinträchtigung der Kampfkraft möglich, als Gefangene an Bord zu nehmen.«

Wie ist es zu diesem Befehl gekommen?

DÖNITZ: Es handelt sich hier um einen Befehl der Seekriegsleitung, Kapitäne gefangenzunehmen, das heißt also, sie mit nach Hause zu bringen, was auch wieder etwas anderes ist, wie das Thema Retten. Die Seekriegsleitung stand mit Recht auf dem Standpunkt, wenn wir schon nicht veranlassen können, daß ein ganz hoher Prozentsatz, etwa 80 bis 90 Prozent der Besatzungen [307] der versenkten Handelsschiffe nach Hause kommt, wozu wir durch Unterstützung bei dem Thema Retten sogar unsere Beihilfe gaben, was selbstverständlich war, so ist es wenigstens wichtig, daß wir die bedeutendsten, die wichtigsten Teile dieser Besatzung, nämlich die Kapitäne, dem Gegner zu einer Wiederverwendung entziehen; daher der Befehl, aus den Rettungsbooten die Kapitäne herauszunehmen und als Gefangene auf dem U-Boot mitzunehmen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat der Befehl in dieser oder einer anderen Form bis zum Kriegsende bestanden?


DÖNITZ: Jawohl. Er ist sogar in die ständigen Befehle dann aufgenommen worden, weil er ein Befehl der Seekriegsleitung war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist er auch bis zum Kriegsende durchgeführt worden und mit welchem Ergebnis?


DÖNITZ: Jawohl. Er ist meiner Erinnerung nach sogar dann und wann in den letzten Kriegsjahren noch befolgt worden. Im allgemeinen war aber das Ergebnis dieses Befehls sehr gering. Ich selbst kann mich nur an ganz wenige Fälle erinnern, habe aber durch Zuschriften, die ich jetzt von meinen Kommandanten bekommen und gelesen habe, gesehen, daß es doch ein paar mehr Fälle waren als ich glaubte; im ganzen sind es höchstens zehn oder zwölf Fälle gewesen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Worauf führen Sie es zurück, daß trotz des ausdrücklichen Befehls so wenige Kapitäne gefangengenommen wurden?


DÖNITZ: Der Hauptgrund lag zweifelsohne daran, daß immer mehr die Masse der U-Boote an feindlichen Geleitzügen kämpfte, je mehr das Geleitzugsystem des Gegners vervollkommnet war. Da war überhaupt die Masse der U-Boote eingesetzt. In den anderen wenigen Fällen war aus Gründen der Sicherheit des Bootes nicht immer ein Herangehen an die Rettungsboote eben möglich, um einen solchen Kapitän herauszupicken, und drittens, glaube ich, daß die U-Bootkommandanten auch Hemmungen hatten, und mit Recht von ihrem Standpunkt, den Kapitän solange bei sich an Bord zu halten bei der Unternehmung. Jedenfalls weiß ich, daß die Kommandanten über diesen Befehl in keiner Weise glücklich waren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Ich wende mich jetzt dem Dokument zu, das man als den Kernpunkt der Anklage gegen Sie bezeichnen muß. Es ist das Dokument GB-199, Seite 36 des britischen Anklageurkundenbuches.

Es ist Ihr Funkspruch vom 17. September, von dem die Anklage behauptet, es sei ein Befehl zur Vernichtung der Schiffbrüchigen. Er ist so wichtig, daß ich Ihnen diesen Befehl noch einmal vorlesen will:

[308] »Alle Kommandanten.

1. Jeglicher Rettungsversuch von Angehörigen versenkter Schiffe, also auch Auffischen von Schwimmenden und Anbordgabe auf Rettungsboote, Aufrichten gekenterter Rettungsboote, Abgabe von Nahrungsmitteln und Wasser, haben zu unterbleiben. Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und Besatzungen.

2. Befehle über Mitbringung Kapitäne und Chefingenieure bleiben bestehen.

3. Schiffbrüchige nur retten, falls Aussagen für Boot von Wichtigkeit.

4. Hart sein. Daran denken, daß der Feind bei seinen Bombenangriffen auf deutsche Städte, auf Frauen und Kinder keine Rücksicht nimmt.«

Bitte, schildern Sie dem Tribunal einmal die Entstehung dieses Befehls, die ja entscheidend ist für die Absichten, die mit ihm verbunden waren.

Schildern Sie zunächst die militärische Lage allgemein, aus der er entstanden ist.

DÖNITZ: Im September 1942 kämpfte die Masse der deutschen U-Boote an Geleitzügen. Im Nordatlantik war der Schwerpunkt des U-Booteinsatzes, wo die gesicherten Geleitzüge zwischen Amerika und England liefen.

In gleicher Weise kämpften die Boote, die oben im Nordmeer eingesetzt waren, auch nur an den Murmansk-Geleitzügen; anderer Verkehr lief da nicht. Dieselbe Lage war im Mittelmeer; auch dort war das Kampfobjekt der Geleitzug. Darüber hinaus war ein Teil von U-Booten angesetzt unmittelbar vor den amerikanischen Häfen, also den Verkehrsbündelungen Trinidad-Neuyork-Boston und so weiter. Eine geringe Zahl von U-Booten kämpfte noch in freieren Räumen im Mittel- oder Südatlantik. Das Kriterium dieser Zeit war aber, daß überall und sehr stark zunehmend eine Überwachung durch die gewaltige anglo-amerikanische Luftwaffe vorhanden war. Das war ein Punkt, der mir außerordentliche Sorge machte, weil selbstverständlich das Flugzeug der gefährlichste Gegner, an Hand seiner Geschwindigkeit, des U-Bootes ist. Das war keine Einbildung von mir, denn ab Sommer – also schon ein paar Monate vor September 1942 als dieser Befehl erlassen wurde – gingen die U-Bootverluste schlagartig durch Luftangriffe um mehr als 300 Prozent, glaube ich, hoch.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Ich übergebe Ihnen zur Erläuterung dieses Punktes ein Diagramm, das [309] ich dem Tribunal als Dönitz 99 als Beweismittel anbieten möchte. Wollen Sie an Hand dieses Diagramms die Verlustkurve erläutern?

DÖNITZ: Es ist ganz augenscheinlich, daß dieses Diagramm der U-Bootverluste das bestätigt, was ich Ihnen sagte. Man sieht, daß bis zum Juni 1942 die U-Bootverluste sich in erträglichen Grenzen hielten und daß dann schlagartig das einsetzte, nämlich im Juli 1942, was ich eben sagte. Wenn die Verluste bisher im Monat, wie das Diagramm zeigt, wechselnd vier, zwei, fünf, drei, vier oder zwei U-Boote gewesen waren, so schnellten die Verluste im Juli auf monatlich zehn, elf, acht, dreizehn, vierzehn empor. Es kommen dann die beiden Wintermonate, die zur Grundüberholung der Boote ausgenützt wurden, Dezember und Januar; daher das Absinken, was mit der Tendenz der Verluste aber nichts zu tun hat. Diese Entwicklung machte mir die größte Sorge und zeitigte eine Fülle von Befehlen an die U-Bootkommandanten, wie sie den Überwasseraufenthalt – denn dabei entstanden die Verluste, weil das Flugzeug sie sah oder ortete – möglichst einschränken sollten; und sie veranlaßten mich weiter zu Denkschriften an die Seekriegsleitung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann?


DÖNITZ: Die Denkschriften sind im Sommer aufgesetzt worden, im Juni.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Im Juni 1942?

DÖNITZ: 1942, oder Juli.

.... wo ich, auf der Höhe der großen Erfolge stehend, mir ein Zukunftsbild machte, daß die Luftwaffe uns eines Tages erdrücken könnte und ins Wasser hineinzwingen würde. Also, trotz der großen Erfolge, die ich damals noch hatte, waren meine Zukunftssorgen groß. Daß das keine Einbildung von mir war, zeigt die weitere Entwicklung der Verluste. Nach Beendigung der Liegezeit, der Werftzeit, Februar 1943: 18 Boote verloren, dann 15 im März, im April 14, und dann hochschnellend auf 38.

Das Flugzeug, die Überraschung durch Flugzeuge und die Ausrüstung der Flugzeuge mit dem Ortungsgerät »Radar«, das meiner Ansicht nach neben der Atombombe die kriegsentscheidende Erfindung der Anglo-Amerikaner ist, hat den U-Bootkrieg zum Zusammenbrechen gebracht.

Es hat mich ins Wasser hineingezwungen, weil ich mich an der Oberfläche überhaupt nicht mehr halten konnte, weil ich ja nicht nur festgestellt wurde, wenn das Flugzeug mich sah, sondern bereits viele, bis zu 60 Seemeilen vorher, außerhalb der Sicht, durch eben dieses Radar-Ortungsgerät, und zwar sowohl bei Tag wie bei Nacht. Diese Entwicklung oder diese Notwendigkeit, im Wasser zu bleiben, ging natürlich nicht mit den alten U-Booten, weil sie zumindest [310] zum Aufladen der Akkumulatorenbatterien an der Oberfläche sein mußten.

Diese Entwicklung zwang mich daher, die alten U-Boote mit dem sogenannten »Schnorchel« auszurüsten und eine ganz neue U-Bootwaffe, die überhaupt im Wasser bleiben konnte, die zum Beispiel in der Lage war, im Wasser etwa von Deutschland nach Japan zu fahren, ohne aufzutauchen, zu bauen. Man sieht also, daß ich mich in einer ganz gefährlichen Situation, die sich steigerte, befand.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Ich möchte zur Kennzeichnung dieser Situation Ihnen Ihr Kriegstagebuch aus dieser Zeit vorhalten. Es erhält die Nummer Dönitz 18 und ist abgedruckt auf Seite 32, Band 1.

Ich halte Ihnen vor die Eintragungen vom 2. bis zum 14. September, und zwar nur mit einer Inhaltsangabe, Seite 32.

»Am 2. September U-256 von Fliegern überrascht und gebombt. Fahr- und tauchunklar.

Am 3. September Flieger sichtet U-Boot.

Am 4. September U-756 hat seit 1. 9. am Geleit nicht mehr gemeldet trotz Aufforderung. Mit Verlust ist zu rechnen.

Am 5. September Flugzeug sichtet U-Boot. Am 6. September U-705 durch Flugzeugangriff wahrscheinlich verloren.

Am 7. September U-130 von Boeing-Bombern gebombt. Am 8. September U-202 im Biskaya von Flugzeugen angegriffen.

Am 9. September...«


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Der Angeklagte hat uns schon von den Verlusten erzählt und von den Gründen für diese Verluste. Zu welchem Zweck sollen wir nun Einzelheiten über den Kampf der U-Boote mit den Flugzeugen hören?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich wollte damit zeigen, Herr Präsident, daß die Aussagen des Admirals Dönitz bestätigt werden durch sein damaliges Kriegstagebuch; aber wenn das Tribunal...


VORSITZENDER: Das ist allgemein bekannt. Wir können es lesen. Jedenfalls, wenn Sie unsere Aufmerksamkeit auf das Dokument lenken, so werden wir es lesen. Es ist nicht nötig, daß Sie die Einzelheiten verlesen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, ich werde es so machen, Herr Präsident.


DÖNITZ: Das ist eine typische und charakteristische Eintragung in meinem Kriegstagebuch, die gerade in den Wochen und Tagen [311] vor dem Erlaß meines Befehls liegt. Ich wollte aber noch folgendes sagen:

Das Flugzeug war ja deshalb so gefährlich, weil, auch psychologisch, vielleicht in einem Augenblick der U-Bootkommandant die Lage noch für vollkommen klar ansieht, wenn das Flugzeug nicht da ist, und im nächsten Augenblick, wenn das Flugzeug in Sicht kommt, sie bereite völlig hoffnungslos für ihn war. Und das ging nicht nur jungen Kommandanten so, sondern gerade alten, erfahrenen Kommandanten, die die guten alten Zeiten noch im Gehirn hatten. Ich darf vielleicht ganz kurz mal das plastisch darstellen. Ein U-Boot braucht eine Minute praktisch, mit Einsteigen der Leute durchs Turmluk ins Boot, um überhaupt unter Wasser zu kommen. Ein Flugzeug fliegt durchschnittlich in einer Minute 6000 Meter Das U-Boot muß also, um überhaupt noch tauchen zu können, daß es nicht die Bomben bereits an der Oberfläche bekommt, das Flugzeug mindestens 6000 Meter vorher sehen. Das genügt aber deshalb nicht, weil zwar das U-Boot getaucht ist, aber noch nicht auf Sicherheit, auf Tiefe ist. Das U-Boot muß also das Flugzeug schon vorher sehen, und zwar an der Grenze der Sehweite praktisch. Es gehört also dazu, und das ist die Voraussetzung, daß das überhaupt gelingt, daß das U-Boot ständig in höchster Alarmbereitschaft ist, und das heißt vor allen Dingen, daß es möglichst viel Fahrt im Boot hat; denn je mehr es läuft, je größer die Geschwindigkeit ist, um so schneller taucht es; und heißt zweitens, daß so wenig Leute wie möglich sich auf dem U-Boot-Turm befinden, damit das Einsteigen möglichst schnell geschieht, also von Leuten an Oberdeck und so weiter gar keine Rede. Nun, das Retten, wo es notwendig ist an Oberdeck zu gehen, um Hilfe zu bringen, mehr Leute runterzuschicken, beziehungsweise sich sogar einen Schleppschwanz von Rettungsbooten ans Boot zu hängen, das unterbricht natürlich diese Alarmbereitschaft des U-Boots vollkommen. Das U-Boot ist dann also rettungslos irgendeinem Fliegerangriff ausgesetzt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich wollte jetzt zu dem Laconia-Fall selbst kommen, den ich ungern unterbrechen würde; wenn es dem Tribunal recht wäre, würde ich vorschlagen, jetzt die Pause zu machen.


[Pause von 10 Minuten.]


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Sie schilderten eben die feindliche Luftüberlegenheit im September 1942. In diesen Septembertagen erhielten Sie die Meldung über die Versenkung des britischen Transporters »Laconia«. Ich übergebe dem Tribunal die Kriegstagebücher, die über den Vorfall berichten, unter den Nummern Dönitz 18, 20, 21 und 22. Es sind die Kriegstagebücher des Befehlshabers der U-Boote und der beteiligten [312] U-Boote der Kapitänleutnante Hartenstein, Schacht und Würde mann. Sie sind abgedruckt im Urkundenbuch auf den Seiten 34 und folgende. Ich lese Ihnen vor die Meldung, die Sie bekommen haben; sie ist auf Seite 35 des Urkundenbuches unter dem 13. September, Uhrzeit 01.25. Es steht dort:

»F. T. auf Amerikaschaltung abgegeben:

Versenkt von Hartenstein Brite Laconia.«

Dann folgt die Position des Seegebietes.

Der Funkspruch fährt fort:

»Leider mit 1500 italienischen Kriegsgefangenen; bisher 90 gefischt.«

Dann kommen Einzelheiten und der Schluß ist:

»Erbitte Befehle.«

Ich habe Ihnen die Unterlagen übergeben lassen...

VORSITZENDER: Auf welcher Seite sind Sie jetzt?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Seite 35, Herr Präsident! Es ist die Eintragung vom 13. September, Uhrzeit 01.25, das ist die Zahl zu Beginn der Zeile unten auf der Seite.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich habe Ihnen die Unterlagen zur Unterstützung Ihres Gedächtnisses geben lassen. Bitte sagen Sie mir zuerst, welchen Eindruck oder welche Kenntnis hatten Sie damals von diesem Schiff »Laconia«, das als versenkt gemeldet worden war, und von seiner Besatzung?

DÖNITZ: Ich wußte nach dem Handbuch der bewaffneten englischen Schiffe, das wir zur Verfügung hatten, daß die »Laconia« mit 14 Geschützen bestückt war. Ich rechnete also, daß sie mindestens eine englische Besatzung von etwa 500 Mann haben würde. Als ich erfuhr, daß auch noch italienische Kriegsgefangene an Bord waren, war es klar, daß diese Zahl sich durch Gefangenenbewachung noch erhöhen würde.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bitte schildern Sie nun an Hand der Unterlagen die Vorgänge, die wesentlich gewesen sind für Ihren Befehl vom 17. September, und heben Sie dabei hervor einmal die Frage der Rettung oder Nichtrettung von Engländern oder Italienern und zweitens Ihre Sorge für die Sicherheit der beteiligten U-Boote.


DÖNITZ: Ich habe, als ich diese Meldung bekam, allen U-Booten gefunkt, die überhaupt sich etwa in diesem gesamten Seeraum befanden. Ich habe den Befehl herausgegeben: »Schacht, Gruppe Eisbär, Würdemann und Wilamowitz sofort zu Hartenstein gehen.« Hartenstein war der Kommandant, der das Schiff versenkt hatte. Ich habe dann später einige Boote wieder abdrehen müssen, deren [313] Entfernung zu groß war. Derjenige, der am weitesten ab war und Befehl bekam, sich bei der Rettung zu beteiligen, war 710 Meilen ab, konnte also erst in zwei Tagen da sein. Ich habe dann vor allen Dingen bei Hartenstein, der war der Kommandant, der das Schiff versenkt hatte, angefragt, ob die »Laconia« noch gefunkt, Funksprüche gemacht hätte, weil ich hoffte, daß dadurch anglo-amerikanische Rettungshilfe kommen würde. Er bestätigte das, und außerdem hat Hartenstein selbst folgenden Funkspruch abgegeben, und zwar auf englisch:


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es ist dies auf Seite 36, Herr Präsident, abgedruckt unter der Ziffer 0600.


DÖNITZ:

»If any ship will assist the ship-wrecked Laconia crew, I will not attack her providing I am not being attacked by ship or air force.«

(»Jedes Schiff, das der schiffbrüchigen Laconia- Mannschaft helfen wird, wird von mir nicht angegriffen, vorausgesetzt, daß ich selbst von Schiff oder Flugzeug nicht angegriffen werde.«)

Ich habe dann zusammenfassend, um kurz zu sein, aus den Meldungen der U-Boote den Eindruck gehabt, daß sie mit großer Hingabe das Rettungswerk in Angriff genommen hatten.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wieviel U-Boote waren das?

DÖNITZ: Das waren drei oder vier U-Boote. Ich habe Meldung bekommen, daß die Zahlen der von den einzelnen U-Booten selbst Geretteten zwischen 100 und 200 betrugen. Ich glaube, Hartenstein hatte 156, ein anderer 131; ich habe die Meldung bekommen von Versorgung und Übernahme der Besatzung von Rettungsbooten, einmal 35 Italiener und 25 Engländer und 4 Polen, das andere Mal 30 Italiener und 24 Engländer, das dritte Mal 26 Italiener und 39 Engländer und 3 Polen. Ich habe Meldung bekommen vom Schleppen von Rettungsbooten, um sie zusammenzubringen mit den U-Booten. Diese ganze Meldung erfüllte mich mit der allergrößten Sorge deshalb, weil ich genau wußte, das geht nicht gut. Meine Sorge, die ich hatte, drückte ich aus, daß ich viermal an die Boote etwa gefunkt habe, »Abgeteilte Boote nur so viel Gerettete nehmen, daß Tauchklarheit sichergestellt.« Es ist natürlich klar, wenn eine solche enge U-Bootröhre – unsere U-Boote waren ja halb so groß wie Ihre – zusätzlich 100 bis 200 Menschen im Boot hat, daß das U-Boot absolut gefährdet an sich schon ist, von einer Kampffähigkeit überhaupt keine Rede. Ich habe weiter gefunkt: »Alle Boote nur so viel Leute ins Boot hineinnehmen...«


VORSITZENDER: Sind diese Funksprüche im Dokument?


[314] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja.


VORSITZENDER: Nun, wo stehen sie, warum hat er nicht deren Zeitpunkt erwähnt?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das sind alles Funksprüche, die in den drei Kriegstagebüchern der U-Boote enthalten sind. Das erste ist auf Seite 36, Herr Präsident, unter 07.20. Ich lese Ihnen vor:

»F. T. eingegangen.« – Ein Funkspruch von Admiral Dönitz. – »Hartenstein in Nähe Untergangsstelle bleiben. Tauchklarheit sicherstellen. Abgeteilte Boote nur so viel übernehmen, daß Boote tauchklar bleiben.«


DÖNITZ: Ich habe weiter gefunkt... Ein weiterer Funkspruch:

»Sicherheit des Bootes darf unter keinen Umständen gefährdet werden.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dieser Funkspruch ist auf Seite 40, Herr Präsident, unter dem Datum vom 17. 9. 01.40 Uhr.

DÖNITZ:

»Alle Maßnahmen, auch Abbrechen jeder Bergungstätigkeit, entsprechend rücksichtslos ergreifen.«

Ich habe ferner gefunkt:

»Boote müssen jederzeit alarmtauchklar und unter Wasser voll verwendungsbereit sein.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das ist auf Seite 37 unter 07.40 die Ziffer 3.

DÖNITZ:

»Vorsicht vor feindlicher Einwirkung, Fliegern und U-Booten.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER:

»Alle Boote, auch Hartenstein, nur so viel Leute ins Boot hineinnehmen, daß Boot getaucht voll verwendungsbereit.«


DÖNITZ: Daß meine Sorge berechtigt war, zeigte sich aus der Meldung, die dann von Hartenstein einging, die mir sagte, daß er von einem amerikanischen Großflugzeug mit Bomben angegriffen worden sei.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Diese Meldung, Herr Präsident, ist auf Seite 39 unter der Uhrzeitgruppe 13.11. Es ist eine Kriegsnotmeldung, und unter der Uhrzeit 23.04 ist die genaue Meldung, die ich verlesen möchte.


DÖNITZ: Bei dieser Gelegenheit...


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Einen Augenblick, Herr Großadmiral! Die Meldung lautet:

[315] »F. T. abgegeben: Von Hartenstein« – also an Ad miral Dönitz – »Amerikanische Liberator beim Schleppen von vier vollen Booten trotz vier qm großer Rotkreuzflagge auf Brücke bei guter Sicht im Tiefflug fünfmal gebombt. Beide Sehrohre vorläufig unklar. Breche Hilfe ab, alles von Bord, absetze nach West. Repariere.«


DÖNITZ: Hartenstein hatte bei dieser Gelegenheit, wie aus einer weiteren Meldung hervorgeht, außerdem 55 Engländer und 55 Italiener an Bord, im Innern seines Bootes. Bei dem ersten Bombenangriff kenterte eines der Rettungsboote, in das eine Bombe hineinfiel. Wie er mir nach Rückkehr meldete, traten dabei erhebliche Verluste der Geretteten ein.

Bei dem zweiten Bombenangriff ging eine Bombe genau unter der Mitte des U-Bootes hoch und beschädigte das U-Boot schwer. Er meldete, daß nur durch das Wunder der deutschen Schiffbautechnik hierdurch das U-Boot nicht in Stücke ging.


VORSITZENDER: Wozu ist er jetzt übergegangen? Auf welcher Seite ist er nun?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Er spricht über die Ereignisse, die geschildert sind auf den Seiten 38 und 39, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Es würde dem Gerichtshof sehr helfen, wenn Sie irgendeine Ordnung beibehalten könnten, anstatt von Seite 40 wieder auf 38 zurückzugehen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das liegt daran, daß zwei verschiedene Kriegstagebücher benützt werden, Herr Präsident.

Herr Großadmiral! Wollen Sie nun sagen, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben nach der Meldung von Hartenstein, daß er mehrfach bei den Rettungsmaßnahmen angegriffen worden war?


DÖNITZ: Ich habe mir nun sehr überlegt, ob ich nach dieser Erfahrung die gesamte Rettungsaktion nicht abbrechen sollte, was zweifelsohne militärisch das richtige gewesen wäre, weil der Angriff klar zeigte, in welcher Art die U-Boote gefährdet waren.

Diese Entscheidung wurde für mich dadurch erschwert, daß ich einen Anruf aus der Seekriegsleitung erhielt, daß der Führer wünschte, daß ich keine U-Boote bei dem Retten riskierte, beziehungsweise aus weiträumigen Operationen herauszöge. Es kam zu einer sehr temperamentvollen Besprechung in meinem Stab, die ich, wie ich mich noch genau erinnere, mit der Entscheidung abschloß: »Ich kann die Leute jetzt nicht ins Wasser setzen, ich mache weiter.«

Ich war mir selbstverständlich klar, daß ich bei einem kommenden Verlust, der noch eintreten würde, die volle Verantwortung dann hätte tragen müssen. Daß militärisch dieses Durchhalten im [316] Retten falsch war, dafür bekam ich die Quittung durch ein anderes Boot, durch Boot U-506 von Würdemann, der auch meldete, ich glaube, am nächsten Morgen, daß er von einem Flugzeug gebombt ist.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Diese Meldung, Herr Präsident, ist auf Seite 42 in dem Kriegstagebuch von Würdemann, eine Eintragung vom 17. September, unter der Uhrzeit 23.43.

Er meldete:

»Abgabe« – nämlich der Schiffbrüchigen – »durchgeführt an ›Annamite‹.« Dann kommen Einzelheiten. »Mittags von schwerer Seemaschine Fliebos. Voll einsatzbereit.«


DÖNITZ: Ein drittes Boot, Schachts U-507, hatte mir einen Funkspruch gemacht, daß er soundso viele Menschen an Bord hätte und außerdem vier Boote mit Engländern und Polen schleppte.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das ist die Meldung auf Seite 40, die erste Meldung.


DÖNITZ: Ich habe daraufhin selbstverständlich befohlen, diesen Schleppzug loszuwerfen, denn mit einem solchen Schwanz war er ja in keiner Weise tauchklar.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das ist die zweite Meldung auf Seite 40.

DÖNITZ: Er hatte später dann noch einen langen Funkspruch gemacht, betreffs Versorgung von Italienern und Engländern im Boot.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das ist auf Seite 41, unter der Uhrzeit 23.10. Ich werde diese Meldung vorlesen:

»163 Italiener an Annamite abgegeben.« – Annamite war ein zur Hilfeleistung beorderter französischer Kreuzer. – Ich fahre fort: »Navigationsoffizier von Laconia und weiterer englischer Offizier an Bord. 7 Rettungsboote mit rund 330 Engländern und Polen, darunter 15 Frauen, 16 Kinder, Qu FE 9612 deponiert, Frauen und Kinder eine Nacht an Bord untergebracht. Allen Schiffbrüchigen warme Mahlzeit und Getränke, bekleidet und verbunden, soweit erforderlich. Weitere vier Boote vor Treibanker Qu. FE 9619.«

Dann kommen weitere Einzelheiten, die nicht interessieren.

DÖNITZ: Weil ich ihm befohlen hatte, die Rettungsboote loszuwerfen und diese Sammelmeldung von ihm als nachträgliche spätere Meldung aufgefaßt wurde, bekam er dann das Monitum, aus dem die Anklage irrtümlicherweise geschlossen hat, daß ich das Retten von Engländern verboten hätte. Daß ich das nicht getan habe, geht ja daraus hervor, daß ich die zahlreichen Rettungsmeldungen von Engländern unbeanstandet gelassen habe. Ich hatte allerdings zum[317] Schluß den Eindruck, daß die Italiener bei der Rettung sehr zu kurz gekommen waren. Daß dieser Eindruck richtig war, geht aus den positiven Zahlen der Geretteten hervor:

Von 811 Engländern sind etwa 800 gerettet worden und von 1800 Italienern 450.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Ich möchte noch einmal die Daten klarstellen in dieser ganzen Aktion.

Die Laconia ist torpediert am 12. September.

Wann war der Fliegerangriff auf diese Rettungsboote?


DÖNITZ: Am 16.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In der Nacht vom 16.? Am 17.?


DÖNITZ: Am 16.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Am 16. September. Jawohl. Also haben die Rettungsaktionen wieviele Tage insgesamt gedauert?


DÖNITZ: 4 Tage.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Und wurden darnach noch fortgesetzt bis wann?


DÖNITZ: Bis zur Abgabe an die von uns verständigten französischen Kriegsschiffe.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl.

Wie hängt nun dieser Vorfall der Laconia, den Sie eben geschildert haben, zusammen mit dem Befehl, den Ihnen die Anklage als Vernichtungsbefehl zur Last legt?


DÖNITZ: Mein Eindruck, außer der großen Sorge, die ich laufend wegen der Boote gehabt hatte, war, neben dem starken Eindruck, daß die andere Seite, also die anglo-amerikanische Seite, trotz der Nähe von Freetown nicht geholfen hatte, im Schwerpunkt der, daß dieses Unternehmen mir sehr plastisch gezeigt hatte, daß die Zeit, daß U-Boote ungefährdet über Wasser solche Aktionen machen können, vorbei war; daß die Gefährdung dieser Boote, wie die beiden Bombenangriffe klar zeigen, trotz guten Wetters, trotz großer Rettungsstelle, die dem Flieger ja sichtbarer, möchte ich sagen als solche sein mußte als bei normalen Verhältnissen, bei Seegang und kleiner Rettungsstelle, daß trotzdem die Gefährdung der Boote so groß war, daß ich als verantwortlich für das Leben, die Boote, ihre Besatzung, das Retten nun verbieten mußte, angesichts der Allgegenwärtigkeit – anders kann ich mich nicht ausdrücken – der gewaltigen anglo-amerikanischen Luftwaffe. Ich möchte dabei er wähnen, nur als Beispiel, daß sämtliche Boote, die bei dieser [318] Rettungsaktion beteiligt waren, bei ihrer nächsten oder übernächsten Unternehmung durch Bombenangriffe verlorengingen.

Es war ja tatsächlich so, daß es wirklich nun jeder primitiven Vernunft einer Kriegsführung, jedem primitiven Gesetz des Krieges widersprach, wenn einer unter größter eigener Gefährdung rettet und dabei noch vom Gegner totgeschlagen wird.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nach der Auffassung der Anklage, Herr Großadmiral, haben Sie diesen Anlaß dazu benutzt, um eine schon lange gehegte Idee in die Tat umzusetzen, nämlich in Zukunft die Schiffbrüchigen abzuschießen. Bitte äußern Sie sich hierzu.


DÖNITZ: Ich kann mich eigentlich zu einer solchen Behauptung gar nicht äußern. Das ganze Thema war ja: Retten oder Nichtretten. Die ganze Entstehung dieses Befehls spricht ja auch ganz klar dagegen, es war eine Tatsache, daß wir mit Hingabe gerettet haben und dabei gebombt wurden, und es ist ebenso eine Tatsache, daß die U-Bootführung, und daher ich, einem schweren Entschluß gegenüberstand und, militärisch gesprochen, unrichtig, nämlich human handelte; also ich finde, daß man zur Entkräftigung dieser Behauptung überhaupt kein Wort zu verlieren braucht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Ich muß Ihnen nun aber die Formulierung dieses Befehls vorhalten, aus dem die Anklage ihre Schlüsse zieht. Ich habe sie vorhin vorgelesen. In dem zweiten Absatz steht:

»Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und Besatzungen.«

Was soll dieser Satz bedeuten?

DÖNITZ: Dieser Satz ist natürlich in irgendeiner Form eine Begründung. Nun sagt die Anklagevertretung: »Dann hättest du einfach befehlen können, daß es die Sicherheit nicht erlaubt, daß es die überragende feindliche Luftwaffe nicht erlaubt,« und das hatte ich ja, wie wir gesehen haben, bei diesem »Laconia«-Fall viermal befohlen. Das war eine abgespielte Platte, um diesen Ausdruck zu gebrauchen, und es kam mir nun darauf an, den U-Bootkommandanten eine Begründung zu geben, die jede Revision der Kommandanten und jede Selbstentscheidung ausschloß, weil ich immer wieder die Erfahrung gemacht habe, daß aus den vorher erwähnten Gründen die Lage von den U-Booten, weil der Himmel gerade noch klar war, zu günstig angesehen wurde, und dann war das Boot verloren, oder daß ein Kommandant als Retter allmählich nicht mehr Herr seiner Entschlüsse war, wie der »La conia«-Fall zeigt.

[319] Also unter keinen Umständen, unter gar keinen Umständen, wollte ich ja noch einmal die alte Begründung geben, die wieder auch dem U-Bootkommandanten nun die Gelegenheit gibt zu sagen: »Also jetzt ist keine Luftgefahr«, das heißt selbst zu prüfen oder eine eigene Entscheidung zu treffen, also etwa so einen Vorsatz zu fassen: »Da es die Fliegergefahr nicht mehr erlaubt...« – das wollte ich gerade nicht. Ich wollte keine Diskussion etwa in dem Gehirn eines der vielen hundert – zweihundert Kommandanten eintreten lassen; ich wollte auch nicht sagen: »Wenn jemand mit Hingabe den Feind rettet und dabei vom Feind totgeschlagen wird, so widerspricht das den primitivsten Gesetzen der Kriegführung.« Das hätte ich auch sagen können. Das wollte ich aber auch nicht; deshalb habe ich diesen Satz so hingestellt.


VORSITZENDER: Sie haben uns nicht auf den Befehl aufmerksam gemacht; beziehen Sie sich denn auf Seite 36 des Schriftsatzes der Anklagebehörde oder auf das britische Dokumentenbuch?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, Herr Präsident, Seite 36 des englischen Dokumentenbuches.


VORSITZENDER: Da sind zwei Befehle vorhanden. Nicht wahr?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nein, es ist ein einheitlicher Befehl mit vier Ziffern.


VORSITZENDER: Aber sind da nicht zwei Absätze? Hier ist Absatz 1 und hier ist Absatz 2 vom 17. September 1942.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie meinen wohl noch den Auszug aus dem Kriegstagebuch des Befehlshabers der U-Boote, der sich auch auf Seite 36 des Dokumentenbuches befindet?


VORSITZENDER: Wäre es nicht besser, wenn Sie den Satz verlesen würden, auf den Sie sich beziehen?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, ich spreche jetzt über den zweiten Satz, datiert vom 17. September des Dokumentenbuches Nummer 1 auf Seite 36 der Anklage.


VORSITZENDER: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Der zweite Satz lautet:

»Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und Besatzungen.«

Das ist der Satz, über den sich Admiral Dönitz soben geäußert hat.

VORSITZENDER: Auf Seite 36 ist ein Befehl: »An alle Kommandanten«, und der erste Absatz beginnt:

[320] »Jeglicher Rettungsversuch von Angehörigen versenkter Schiffe hat zu unterbleiben...«

Ist das der Absatz, auf den Sie sich beziehen?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, und ich beziehe mich auf den zweiten Absatz, Herr Präsident:

»Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und Besatzungen.«


VORSITZENDER: Was ist nun mit dem nächsten Absatz vom 17. September 1942, Absatz 2?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das wollte ich ihm eben vorhalten. Das ist eine Eintragung im Kriegstagebuch, über die ich ihn jetzt befragen möchte.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Ich halte Ihnen jetzt die Eintragung vor in Ihrem Kriegstagebuch vom 17. September. Dort steht:

»Alle Kommandanten werden nochmals darauf hingewiesen, daß Rettungsversuche von Angehörigen versenkter Schiffe den primitivsten Forderungen der Kriegsführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und ihrer Besatzungen widersprechen. Befehle über Mitbringen von Kapitänen und Chefingenieuren bleiben bestehen.«


VORSITZENDER: Es ist in unserem Dokumentenbuch anders übersetzt. Sie sagten: »Nach Vernichtung feindlicher Schiffe«. Unsere Übersetzung lautet: »Durch Vernichtung feindlicher Schiffe und ihrer Besatzungen...«

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es muß wohl heißen »by«, Herr Präsident, nicht »after«.


DÖNITZ: Diese Eintragung im Kriegstagebuch bezieht sich auf diesen Funkbefehl und bezieht sich auf die vier regulären Funksprüche, die ich während des »Laconia«-Falles gemacht habe und mir auch bestätigt worden sind.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Einen Augenblick, Herr Großadmiral! Bitte erklären Sie zunächst dem Tribunal, wie überhaupt derartige Eintragungen in das Kriegstagebuch zustande kamen? Wer führte das Kriegstagebuch? Führten Sie das selbst oder wer sonst?


DÖNITZ: Wenn ich hier nichts verschweigen darf, so muß ich sagen, daß die Kriegstagebuchführung ein schwieriger Punkt für mich war, weil ich wertvolle Offiziere nicht gehabt habe, die ich dafür abstellen konnte. Diese Eintragung hat, wie ich vermutete und mir jetzt hier auch bestätigt worden ist, ein ehemaliger Obersteuermann gemacht, der versucht hat, meine Befehlsgebung [321] während des ganzen Falles komprimiert in so einer Eintragung zusammenzufassen. Selbstverständlich bin ich für jede Eintragung verantwortlich gewesen, aber irgendeine sachliche Auswirkung in die Wirklichkeit hinein hat ja diese Eintragung nicht gehabt, sondern mein Funkbefehl, das war das Wesentlichste.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Der entscheidende Punkt scheint mir hier zu sein, ob diese Eintragung Ihre wirkliche Überlegung wiedergibt, oder ob sie nur ein Extrakt aus dem Funkbefehl ist, ein Auszug, der aufgezeichnet war von einem untergeordneten Organ nach seinem besten Wissen und Können.


DÖNITZ: Das letztere ist richtig. Meine tatsächlich langen Überlegungen befaßten sich mit dem Befehl der Seekriegsleitung, dem Befehl des Führers, meiner eigenen schweren Entscheidung, mit dieser Methode abzubrechen oder nicht; die sind in dem Kriegstagebuch ja gar nicht enthalten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Wollen Sie noch erklären: Was bedeutet das in der Eintragung; im Kriegstagebuch steht: »Alle Kommandanten werden nochmals darauf hingewiesen...« und so weiter?


DÖNITZ: Das weiß ich nicht genau, was das heißt. Mein Stab, der hier ist, hat mir gesagt, daß sich das auf die vier Funksprüche bezieht, die ich gemacht habe. Denn vor dem »Laconia«-Fall ist ja ein Hinweis nicht gemacht worden. »Nochmals« heißt also der fünfte Funkspruch.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Der Befehl vom 17. September 1942 war also für Sie der Abschluß des »Laconia«-Falles?


DÖNITZ: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: An wer war er gerichtet?


DÖNITZ: Meiner ersten Erinnerung nach war er nur an die Boote im freien Seeraum gerichtet. Wir hatten ja für die einzelnen Operationsgebiete, Nord-Atlantik, Mittel-Atlantik, Süd-Atlantik, verschiedene Funkschaltungen. Denn die anderen Boote konnten ja den Befehl, da sie am Geleitzug standen, wo Rettungsmaßnahmen ausgeschlossen für sie waren, einfach in die Schublade legen. Ich habe aber festgestellt oder mir sagen lassen, jetzt, daß dieser Befehl an alle Boote gegangen ist, also auf allen Schaltungen hinausgegeben worden ist; eine nachrichtentechnische Sache kann natürlich auch nicht schaden.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie haben ja nun gesagt, daß die Grundüberlegung des ganzen Befehls die überragende [322] Fliegergefahr war. Wenn das richtig ist, wie konnten Sie dann in dem gleichen Befehl die Weisung aufrechterhalten, Kapitäne und Chefingenieure zu retten? Das steht ja in der Ziffer 2 drin?


DÖNITZ: Zwischen Rettungsmaßnahmen, wozu das Boot stoppen muß und Leute an Deck gehen müssen, und einem kurzen Auftauchen, um einen Kapitän herauszupicken, besteht selbstverständlich hinsichtlich des Risikos ein ganz großer Unterschied; denn das U-Boot bleibt ja alarmtauchklar, wohingegen auch im ersten Fall die Alarmbereitschaft vollkommen unterbrochen wird.

Aber eine Sache ist auch klar: Bei der Mitnahme dieser Kapitäne war ein militärisches Ziel vorhanden, das von der Seekriegsleitung mir befohlen war, und grundsätzlich und allgemein möchte ich sagen, muß man natürlich bei der Verfolgung eines militärischen Zieles, das heißt, nicht des Rettens, sondern bei der Gefangennahme und Mitnahme von wichtigen Feinden, ein gewisses Risiko laufen oder kann es laufen. Im übrigen war dieser Zusatz für mich nicht erheblich, da ich wußte, daß in der praktischen Auswirkung er sehr mager, wenn nicht überhaupt null war. Ich weiß auch genau, daß ich gefragt habe: »Warum neh men wir den überhaupt noch auf?« und wir uns gescheut haben, einen so generellen Befehl, der richtig war, nun unter den Tisch fallen zu lassen. Aber das Wesentliche ist eben erstens das viel geringere Risiko – beim Retten vollkommene Aufhebung der Alarmbereitschaft – und zweitens die Verfolgung eines militärischen Zieles wichtiger Art.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was bedeutet der letzte Satz in dem Befehl »hart sein«?


DÖNITZ: Das »Hartsein« gegen sich selbst habe ich meinen U-Bootkommandanten fünfeinhalb Jahre gepredigt. Ich habe auch bei diesem Befehl wieder das Gefühl gehabt, daß ich meine ganze Angst, Verantwortungssorge um die Boote und damit die Notwendigkeit, nun bei der erdrückenden feindlichen Luftwaffe dieses Retten zu verbieten, meinen Kommandanten darstellen mußte in einem sehr plastischen Befehl; weil ja ganz klar ist, daß auf der einen Seite die Härte des Krieges steht, die Notwendigkeit des Erhaltens des eigenen Bootes und auf der anderen Seite das durch Tradition vorhandene Gefühl des Seemannes.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie haben nun gehört hier, was der Zeuge Korvettenkapitän Möhle ausgesagt hat; er hatte diesen Befehl falsch verstanden, nämlich in dem Sinne, daß Schiffbrüchige getötet werden sollten, und er hat auch in einigen Fällen U-Bootkommandanten diesem Sinne unterrichtet.


DÖNITZ: Möhle ist....


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Einen Augenblick, Herr Großadmiral! Ich möchte erst eine Frage stellen. Müssen Sie nicht [323] als Befehlshaber die Verantwortung übernehmen für ein Mißverständnis Ihres Befehls?


DÖNITZ: Ich habe selbstverständlich die Verantwortung für jeden Befehl, in der Form und im Inhalt. Möhle ist aber der einzige, der an der Bedeutung dieses Befehls Zweifel gehabt hat. Ich bedaure, daß Möhle nicht Gelegenheit gefunden hat, diese Zweifel sofort zu klären, entweder bei mir, zu dem jederzeit jeder Zutritt hatte, beziehungsweise bei den mehreren Stabsoffizieren, die in meinem Stab für das Aufsetzen dieser Befehle mitverantwortlich oder tätig waren, beziehungsweise bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten in Kiel.

Ich bin davon überzeugt, daß bei den wenigen U-Bootkommandanten, denen er seine Zweifel mitgeteilt hat, diese Mitteilung, dieser Zweifel keine Folgen gehabt hat. Wenn solche Folgen da wären, würde ich selbstverständlich die Verantwortung tragen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie stellen Sie sich zu dem Ihnen ja bekannten Fall des Kapitänleutnants Eck, der im Frühjahr 1944 im Anschluß an die Versenkung des griechischen Dampfers »Peleus« tatsächlich auf Rettungsboote geschossen hat?


DÖNITZ: Wie der Kapitänleutnant Eck in seiner eidesstattlichen Vernehmung noch zuletzt ausgesagt hat, hat er weder von der Möhleschen Auslegung oder von dem Möhleschen Zweifel noch von der vollkommen umgedrehten Nachricht oder meiner Entscheidung von einem Fall U 386 irgend etwas gewußt. Das war ja der Fall, den Möhle erwähnte, wo das U-Boot Schlauchboote mit Fliegern getroffen hatte und ich moniert habe, daß er sie nicht an Bord genommen, und umgekehrt war dem Kommandanten auch schriftlich als Kritik dies zu seinem Unternehmen gegeben worden. Im Gegensatz dazu ist von irgendeiner Stelle gesagt worden, daß er diese Schiffbrüchigen nicht vernichtet hätte. Eck hat weder von der Auslegung oder von dem Zweifel des Möhleschen Befehles etwas gewußt noch von dieser Geschichte, sondern er hat aus eigenem Entschluß gehandelt, und zwar aus einem Ziel, seiner Tendenz, nicht Schiffbrüchige zu vernichten, sondern die Trümmer zu beseitigen, weil er mit Sicherheit glaubte, andernfalls am nächsten Tage von anglo-amerikanischen Flugzeugen festgestellt zu werden an Hand der Trümmer und vernichtet zu werden. Sein Ziel war also ein ganz anderes wie hier in der Möhleschen Auslegung gesagt ist.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Eck hat in seiner Vernehmung nun gesagt, Herr Großadmiral, er hätte damit gerechnet, daß Sie sein Verhalten billigen würden. Haben Sie überhaupt während des Krieges von dem ganzen Fall Eck irgend etwas erfahren?


[324] DÖNITZ: Nein, ich habe hier bei meiner Vernehmung davon erfahren, und zwar aus dem Grunde, weil Eck auf derselben Unternehmung in Gefangenschaft gekommen ist.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Billigen Sie nun sein Verhalten, nachdem Sie es kennen?


DÖNITZ: Ich billige sein Verhalten nicht, weil, wie ich vorhin schon sagte, man in dieser Beziehung also von der soldatischen Kampfsittlichkeit keinesfalls abgehen darf.

Ich möchte aber doch sagen, daß der Kapitänleutnant Eck vor einer ganz schweren Entscheidung stand. Er hatte die Verantwortung für sein Boot und für seine Besatzung, und diese Verantwortung wiegt im Kriege schwer.

Wenn er also aus diesem Grund, daß er glaubte, sonst werde ich entdeckt und vernichtet, und dieser Grund war nicht unbegründet, denn im selben Seeraum waren in derselben Zeit, ich glaube, vier U-Boote gebombt, wenn er also aus diesem Grunde zu diesem Entschluß kam, so würde ein deutsches Kriegsgericht das zweifelsohne berücksichtigt haben.

Man sieht, glaube ich, doch nach dem Kriege die Dinge anders, und man ist nicht erfüllt von der großen Verantwortung, die ein so armer Kommandant aufbringt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist Ihnen außer dem Fall Eck irgendein anderer Fall während des Krieges oder nachher bekannt geworden, in dem ein deutscher U-Bootkommandant auf Schiffbrüchige oder Rettungsmittel geschossen hat?


DÖNITZ: Nicht ein einziger.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie kennen ja die Dokumente der Anklage, die die Versenkung der Dampfer »Noreen Mary« und »Antonico« behandeln. Erkennen Sie die Stichhaltigkeit dieser Dokumente an als Beweismittel nach Ihren Erfahrungen in diesen Dingen oder nicht?


DÖNITZ: Nein. Ich halte sie für einer sachlichen Prüfung nicht standhaltend. Wir haben eine Fülle solcher Meldungen von der anderen Seite und haben uns dabei immer auf den Standpunkt gestellt und diesen Standpunkt auch schriftlich dem Führer beziehungsweise dem Oberkommando der Wehrmacht gegeben, daß man diesen Fällen sehr skeptisch gegenübertreten muß, denn ein Schiffbrüchiger fühlt sich sehr leicht beschossen durch Schüsse, die vielleicht gar nicht ihm, sondern dem Schiff gelten, beziehungsweise irgendwelche Fehlschüsse sind. Gerade daß die Anklage diese beiden Beispiele bringt, zeigt mir, daß meine feste Überzeugung, daß außer dem Fall Eck keine weiteren Fälle in den langen Jahren [325] bei der großen deutschen U-Bootwaffe vorgekommen sind, richtig war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie erwähnten vorhin den Vortrag beim Führer vom Mai 1942, in dem das Problem geprüft worden war oder angeschnitten worden war vom Führer, ob man Schiffbrüchige töten könne. Ist diese Frage auch später einmal beim Befehlshaber der U-Boote oder bei der Seekriegsleitung Gegenstand einer Prüfung gewesen?


DÖNITZ: Als ich Oberbefehlshaber der Kriegsmarine geworden war...


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das war 1943?


DÖNITZ:...bekam ich im Sommer, glaube ich, 1943, ein Schreiben des Auswärtigen Amtes, das mir mitteilte, daß etwa 87 Prozent der Dampferbesatzungen nach Vernichtung der Handelsschiffe nach Hause käme. Das wäre doch nachteilig, ob man dagegen nichts machen könnte. Ich habe dann ein Schreiben an das Auswärtige Amt machen lassen, wo ich dem Auswärtigen Amt mitteilte, daß ich zwar das Retten aus den Gründen der Gefährdung des U-Bootes bereits hätte verbieten müssen, daß andere Maßnahmen aber für mich nicht in Frage kämen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe hier eine Eintragung im Kriegstagebuch der Seekriegsleitung, die diesen Fall behandelt. Ich überreiche diese Eintragung als Dönitz 42. Sie ist abgedruckt auf Seite 92 bis 94 im Band 2 des Urkundenbuches.

Ich lese zur Einführung von Seite 92 den ersten und zweiten Satz. Die Eintragung vom 4. April 1943:

»Das Auswärtige Amt hatte auf eine Äußerung des britischen Transportministers hingewiesen, nach der bei Versenkung von Handelsschiffen durchschnittlich 87 Prozent der Besatzungsmitglieder gerettet würden. Zu dieser Äußerung nahm die SKL dem Auswärtigen Amt gegenüber ausführlich Stellung.«

Dann folgt die Stellungnahme auf den nächsten Seiten, und ich möchte Ihnen aus dieser Stellungnahme...es ist da zunächst in der Ziffer 1 der Stellungnahme die Rede von der Anzahl von Schiffen, die aus Geleitzügen versenkt werden...

Welche Bedeutung hat das in diesem Zusammenhang?

DÖNITZ: Daß diese Menschen mit Sicherheit nach Hause gekommen sind.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Es ist weiter in der Ziffer 2 die Rede davon, daß die Seeleute ohnehin eine längere Ausbildung nicht nötig haben, mit Ausnahme der Offiziere, und daß bereits ein Befehl besteht, die Kapitäne und leitenden Ingenieure an Bord zu nehmen. Was soll das besagen?


[326] DÖNITZ: Das soll besagen, daß eine solche Sache falsch gesehen wird.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Einen Augenblick, Herr Großadmiral! Mit solcher Sache meinen Sie eine militärische Zweckmäßigkeit der Vernichtung von Schiffbrüchigen?


DÖNITZ: Es soll sagen, daß Besatzung ja noch und noch da ist beim Gegner, beziehungsweise sehr schnell von ungelernten Menschen zu solchen herangebildet werden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In der Ziffer 4 weisen Sie dann hin auf die große Gefahr von Repressalien gegenüber den eigenen U-Bootbesatzungen. Sind solche Repressalien gegenüber deutschen U-Bootbesatzungen irgendwann einmal im Laufe des Krieges ergriffen worden?


DÖNITZ: Das weiß ich nicht. Ich habe nichts von Repressalien in der Hinsicht gehört. Ich hatte nur sichere Nachrichten, daß beim Zerbomben von U-Booten aus der Luft auf die im Wasser liegenden U-Bootleute noch geschossen worden ist.

Ob das aber Einzelhandlungen oder Repressalien oder befohlen war, weiß ich nicht. Ich nehme an, es sind Einzelhandlungen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Der entscheidende Grund des ganzen Schreibens scheint mir in der Ziffer 3 zu stehen, ich lese Ihnen diesen Punkt vor:

»Eine Weisung an die U-Boote, gegen Rettungsboote und im Wasser treibende Besatzungsmitglieder versenkter Schiffe vorzugehen, ist für die U- Bootbesatzung aus psychologischen Gründen kaum tragbar, da das dem innersten Gefühl jedes Seemannes widerspricht. Sie könnte daher nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn damit ein militärisch entscheidender Erfolg zu erzielen wäre.«

Herr Großadmiral! Sie haben selbst wiederholt von der Härte des Krieges gesprochen. Sind Sie trotzdem der Ansicht und weshalb, daß man den U-Bootmännern psychologisch eine solche Maßnahme nicht zumuten konnte?

DÖNITZ: Wir wußten in der U-Bootwaffe, daß wir gegen die großen Seemächte einen ganz harten Kampf zu führen hatten. Deutschland hatte ja nichts anderes für diesen Kampf als die U-Boote. Ich habe daher von vornherein, schon im Frieden, die U-Bootwaffe zu einem wirklich reinen Idealismus, zu einer großen Vaterlandsliebe erzogen. Das war notwendig, und ich habe diese Erziehung laufend immer während des Krieges durch ganz enge, persönliche Fühlungnahme bei den Stützpunkten fortgesetzt. Das war notwendig, um eine ganz hohe Moral, eine ganz hohe Kampfmoral, zu erzielen, denn sonst hätten wir den schweren Kampf und [327] die enorm hohen Verluste, die das Diagramm ja gezeigt hat, moralisch gar nicht durchstehen können. Wir haben aber diese hohen Verluste und das Weiterkämpfen, weil es eben sein mußte, trotzdem durchgehalten und diese Verluste immer wieder durch begeisterte oder von sittlichem Ernst erfüllte Freiwillige ergänzt, weil eben die Kampfmoral so hoch war, und nie, auch in der Zeit der höchsten Verluste, hätte ich erlaubt, daß diesen Männern irgendein unsittlicher, die Kampfmoral verletzender Befehl gegeben worden wäre, geschweige denn, daß ich selbst einen solchen Befehl gegeben hätte, denn mein ganzes Vertrauen war ja, diese Kampfmoral hoch zu halten.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sagten, die U-Bootwaffe ergänzte sich aus Freiwilligen?


DÖNITZ: Wir haben praktisch nur Freiwillige gehabt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Auch in der Zeit der höchsten Verluste?


DÖNITZ: Auch in der Zeit der höchsten Verluste, auch in der Zeit, wo jeder wußte, daß er durchschnittlich zwei Unternehmen machte und dann verloren ging.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie hoch waren die Verluste?


DÖNITZ: Wir haben, meiner Erinnerung nach, im ganzen 640 oder 670 Kriegsverluste gehabt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Und bei Mannschaften?


DÖNITZ: Wir haben im ganzen in der U-Bootwaffe 40000 Mann gehabt. Von diesen 40000 Mann sind 30000 nicht zurückgekehrt. Von diesen 30000 sind 25000 gefallen und nur 5000 in Gefangenschaft gekommen. Die Masse der verlorenen, der versenkten U-Boote ist aus der Luft im weiten Raum der See, des Atlantik, zerbombt worden, ohne daß die Frage des Rettens dabei überhaupt zur Diskussion stand.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich komme jetzt zu einem neuen Abschnitt. Wäre das die richtige Zeit, eine Pause einzulegen?


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 13, S. 297-329.
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