Vormittagssitzung.

[438] VORSITZENDER: Ich erteile dem Hauptankläger für die Vereinigten Staaten von Amerika das Wort.

GERICHTSMARSCHALL: Hohes Gericht! Der Angeklagte Heß ist abwesend.


JUSTICE ROBERT H. JACKSON, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Herr Präsident! Mitglieder des Gerichtshofs!

Ein Anwalt kann nur wenigen Arbeiten gegenübergestellt werden, die schwieriger sind als die Aufgabe, seine abschließenden Argumente auszuwählen, wenn ein so großer Unterschied zwischen der ihm zur Verfügung stehenden Zeit und dem vorliegenden Material besteht. In acht Monaten – eine kurze Zeit für einen Staatsprozeß – haben wir Beweismaterial vorgelegt, das einen so großen und verschiedengearteten Rundblick über die Ereignisse darstellt, wie er nur jemals im Rahmen eines Prozesses zusammenfassend gegeben worden ist. Es ist in der Zusammenfassung unmöglich, mehr zu tun, als mit kühnen Strichen die wichtigsten Punkte des düsteren und traurigen Materi als dieses Prozesses zu skizzieren, das als der historische Text der Schande und Verderbtheit des 20. Jahrhunderts weiterleben wird.

Es ist üblich, unsere eigene Zeit als auf dem Höhepunkt der Zivilisation stehend anzusehen, von dem aus die Mängel der vergangenen Zeitalter in gönnerhafter Art und Weise im Licht des sogenannten Fortschritts betrachtet werden können. Die Wirklichkeit ist, daß das gegenwärtige Jahrhundert in der großen Perspektive der Geschichte keine bewundernswerte Stellung einnehmen wird, es sei denn, daß sein zweiter Teil für den ersten Wiedergutmachung leistet. Die verflossenen 40 Jahre dieses 20. Jahrhunderts werden in den Büchern der Geschichte zu den blutigsten aller Zeiten gerechnet werden. Zwei Weltkriege haben ein Vermächtnis von Toten hinterlassen, das an Zahl größer ist als alle Armeen, die an irgendeinem Krieg des Altertums oder des Mittelalters beteiligt waren. Kein halbes Jahrhundert hat je ein Hinschlachten in solchem Ausmaß, solche Grausamkeiten und Unmenschlichkeiten, solche Massendeportationen von Völkern in die Sklaverei, solche Ausrottungen von Minderheiten gesehen. Der Schrecken des Torquemada verblaßt gegenüber der Nazi-Inquisition. Diese Taten sind düstere historische Tatsachen, welche zukünftige Generationen an dieses Jahrzehnt erinnern werden. Wenn[438] wir nicht in der Lage sind, die Ursachen dieser barbarischen Geschehnisse auszuschalten und ihre Wiederholung zu verhindern, dann ist es wohl keine verantwortungslose Prophezeiung, wenn man sagt, daß es diesem 20. Jahrhundert vielleicht noch gelingen wird, das Verhängnis für die Zivilisation herbeizuführen.

Durch diese Tatsachen angeregt, sind wir daran gegangen, den Gifthauch aus dem Protokoll unserer Zeit wieder zu beseitigen. Die Angeklagten beschweren sich, daß unsere Schritte zu rasch sind. Als wir das Statut dieses Gerichtshofs aufzeichneten, dachten wir, einen vollendeten Fortschritt im Völkerrecht zu vollziehen. Aber sie sagen jetzt, daß wir unserer Zeit vorgegriffen hätten, daß wir einen Fortschritt vorweggenommen hätten, der zwar erreicht werden sollte, aber bisher noch nicht erreicht worden ist. Das Abkommen von London, ob es jetzt neue Grundsätze aufstellt oder bloß alte niederlegt, bedeutet jedenfalls eine Änderung im Völkerrecht, die ungefähr der Entwicklung des örtlichen Rechtes entspricht, als die Menschen aufhörten, Verbrechen mit »Zetergeschrei« zu bestrafen und begannen, Vernunft und Untersuchung bei der Bestrafung herrschen zu lassen. Die Gesellschaft der Völker hat sich über das primitive »Zetergeschrei«, über das Gesetz des »Fangens und Tötens« herausgehoben. Sie versucht, Sanktionen anzuwenden, um die Befolgung des Völkerrechts zu erzwingen und ihre Anwendung mit Hilfe von Beweis, Gesetz und Vernunft und nicht mit Entrüstungsgeschrei zu leiten. Die Angeklagten verurteilen das Gesetz, mit dessen Hilfe von ihnen Rechenschaft verlangt wird, Ihre Abneigung für das Gesetz, welches sie verurteilt, ist nichts Neues. Es ist schon früher bemerkt worden, daß »kein Dieb, der den Strick um den Hals fühlt, dabei eine gute Meinung vom Gesetz hat«.

Ich will nun nicht näher auf das Recht dieses Prozesses eingehen. Die Stellung der Vereinigten Staaten wurde in meiner Eröffnungsrede dargelegt. Mein ausgezeichneter Kollege, der Hauptankläger für Großbritannien, wird auf den rechtlichen Angriff der Angeklagten im Namen aller Hauptankläger erwidern. In diesem Stand des Verfahrens will ich bei dem Recht für diese Verbrechen bleiben, wie es im Statut niedergelegt ist. Die Angeklagten, die ohne dieses Statut überhaupt kein Recht auf Gehör hätten, verlangen jetzt die Nichtigerklärung der rechtlichen Grundlage dieses Prozesses. Selbstverständlich hat dieses Tribunal nicht die Macht, das Abkommen zwischen den vier Mächten, dem noch 18 andere Nationen beigetreten sind, beiseite zu schieben oder abzuändern. Die Bestimmungen des Statuts sind für alle Parteien in diesem Verfahren endgültig.

Jedoch sollten wir bei der Auslegung des Statuts nicht den einzigartigen und hervorstechenden Charakter dieser Einrichtung [439] als der eines Internationalen Militärgerichtshofs übersehen. Es ist kein Teil des verfassungsmäßigen Mechanismus des inneren Rechts einer der Signatarmächte. Deutschland hat sich bedingungslos ergeben, aber bisher ist kein Friedensvertrag unterzeichnet oder abgeschlossen worden. Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Alliierten Nationen dar. Als ein Internationaler Gerichtshof ist er nicht durch die verfassungsmäßigen und materiellen Verfeinerungen unserer jeweiligen juristischen oder verfassungsmäßigen Systeme gebunden, noch werden seine Entscheidungen Präzedenzfälle in das innere System der Zivilgerichtsbarkeit irgendeines Landes einführen. Als Internationaler Militärgerichtshof steht er über den örtlichen und vorübergehenden Faktoren und sucht seine Leitsätze nicht nur im Völkerrecht, sondern auch in den grundsätzlichen Prinzipien der Rechtswissenschaft, die die Voraussetzungen der Zivilisation sind und schon lange in die Gesetzbücher aller Nationen eingegliedert waren.

Einer Sache können wir sicher sein. Die Zukunft wird niemals mit Mißbilligung fragen müssen, was die Nazis zu ihren Gunsten hätten sagen können. Die Geschichte wird wissen, daß, was immer gesagt werden konnte, ihnen zu sagen gestattet war. Ihnen wurde eine Form von Prozeß zugestanden, die sie in den Tagen ihres Prunkes und ihrer Macht niemals irgend jemandem zugestanden hätten.

Aber Fairheit ist nicht Schwäche. Die außerordentliche Fairheit dieser Verhöre ist ein Zeichen unserer Stärke. Das Vorbringen der Anklage schien an seinem Ende vollständig unangreifbar, weil es so stark auf deutschen Urkunden von unbestrittener Echtheit ruhte. Aber erst das wochenlange Bearbeiten eines Falles der Angeklagten nach dem anderen hat ihre wahre Stärke gezeigt. Tatsache ist, daß die Aussagen der Angeklagten jeden Zweifel an der Schuld beseitigt haben, der wegen des außerordentlichen Charakters und der Ungeheuerlichkeit dieser Verbrechen vielleicht noch bestanden haben mag, bevor sie gesprochen haben. Sie haben mitgeholfen, ihre eigene Verurteilung zu unterschreiben.

Die Gerechtigkeit hat aber in diesem Fall nichts mit einigen der Argumente zu tun, die von den Angeklagten oder ihren Verteidigern vorgebracht wurden. Wir haben die Verdienste aller ihrer dunklen und gewundenen Philosophien früher nicht diskutiert, und wir brauchen dies auch jetzt nicht zu tun. Wir verhandeln nicht gegen sie wegen ihrer widerwärtigen Ideen. Es ist ihr Recht, wenn sie es so haben wollten, auf das hebräische Erbteil der Zivilisation, zu [440] der auch Deutschland einst gehörte, zu verzichten. Es ist ebenfalls nicht unsere Angelegenheit, daß sie desgleichen den hellenischen Einfluß abgelehnt haben. Der intellektuelle Bankrott und die moralische Perversion des Nazi-Regimes wären nicht zu einer Angelegenheit des Völkerrechts geworden, wenn sie nicht dazu verwendet worden wären, das Herrenvolk im Paradeschritt über internationale Grenzen marschieren zu lassen. Es sind nicht ihre Gedanken, sondern ihre öffentlichen Handlungen, die wir als Verbrechen anklagen. Ihr Glaube und ihre Lehren sind nur als Beweismaterial für ihr Motiv, ihren Zweck, ihr Wissen und ihre Absicht von Wichtigkeit.

Unsere Anklage richtet sich gegen die rechtswidrige Aggression, wir richten jedoch weder die Beweggründe noch die Hoffnungen oder Mißerfolge, die Deutschland dazu geführt haben, zum Angriffskrieg als zu einem Instrument der Politik zu greifen. Anders als die Politik befaßt sich das Recht nicht mit Gut oder Böse des Status quo noch mit dem Wert der Beschwerden dagegen. Es verlangt nur, daß der Status quo nicht durch Gewaltmaßnahmen angegriffen werde und daß der Krieg der Politik nicht vorausgehe. Wir können zugeben, daß die in den dreißiger Jahren geschaffenen Probleme sich überschneidender ethnologischer und kultureller Gruppen Wirtschaftsschranken und widerstreitende nationale Ambitionen auch weiterhin schwierige Probleme für Deutschland und die anderen Völker Europas bilden werden. Wir können auch zugeben, daß die Welt es versäumt hat, politische oder rechtliche Heilmittel zu finden, die eine ehrenhafte und annehmbare Alternative für diesen Krieg wären. Angesichts dieser Probleme unterstreichen wir weder die Ethik noch die Weisheit irgendeines Landes, einschließlich meines eigenen. Wir sagen jedoch, daß es jetzt ebenso gesetzwidrig und verbrecherisch ist, wie es dies in den letzten Jahren vor 1939 war, wenn Deutschland oder irgendein anderer Staat durch einen Angriffskrieg Mißständen abhelfen will oder Ausdehnung sucht.

Lassen Sie mich einen Kardinalpunkt betonen. Die Vereinigten Staaten haben kein Interesse, das durch die Verurteilung eines Angeklagten eine Förderung erfahren würde, wenn wir nicht seine Schuld mindestens in einem Punkte der Anklageschrift bewiesen haben. Jedes Resultat, das das ruhige und kritische Urteil der Nachwelt als ungerecht erklären könnte, würde nicht einen Sieg für irgendeinen der an dieser Anklage beteiligten Staaten bedeuten. Vor uns liegt jedoch die Zusammenfassung der überprüften Beweise eines Verbrechertums, und wir haben die fadenscheinigen Entschuldigungen und erbärmlichen Ausreden der Angeklagten gehört. Das schwebende Urteil, mit welchem wir diesen Prozeß begonnen haben, ist nun nicht mehr angemessen. Die Zeit ist gekommen, ein endgültiges Urteil zu fällen, und wenn der Fall, den ich hier [441] vorbringe, hart und unnachgiebig erscheint, so ist er nur so, weil die Beweise ihn so gestalten.

Vielleicht kann ich keinen besseren Dienst leisten, als den Versuch zu machen, diesen Fall aus dem Morast der Einzelheiten, die die Protokolle füllen, herauszuheben und Ihnen nur die nackten Umrisse eines Falles zu unterbreiten, der in seiner Einfachheit eindrucksvoll ist. In der Tat, Tausende von Dokumenten und noch mehr Tausende Seiten von Zeugenaussagen beschäftigen sich mit einer Epoche und betreffen einen Kontinent und berühren beinahe jeden Zweig der menschlichen Bestrebungen. Sie beleuchten besondere Gebiete, wie Diplomatie, Marineentwicklung und Seekriegführung, Krieg zu Lande, die Entstehungsgeschichte des Luftkrieges, die Politik der Machterlangung der Nazis, die Finanzen und die Wirtschaft des totalen Krieges, Gesellschaftslehre, Strafrechtslehre, Massenpsychologie und Massenpathologie. Ich muß es den Fachleuten überlassen, die Beweisstücke durchzusieben und Bücher über ihre Spezialfächer zu schreiben; ich hingegen zeichne Ihnen in großen Zügen jene Vergehen auf, die, würden sie als rechtmäßig angenommen, den Fortbestand der Zivilisation bedrohten. Ich muß, wie Kipling sagte, eine zehn Meilen lange Leinwand mit einem Kometenhaarpinsel bespritzen.

Die Verbrechen des Nazi-Regimes.

Die Stärke der gegen die Beschuldigten wegen der Verschwörung erhobenen Anklage, die zu beweisen Pflicht der Vereinigten Staaten ist, liegt in ihrer Einfachheit. Sie umfaßt nur drei endgültige Fragen: Erstens, sind die in dem Statut als Verbrechen beschriebenen Taten begangen worden; zweitens, wurden sie auf Grund eines gemeinsam gefaßten Planes oder einer Verschwörung begangen; drittens, gehören diese Angeklagten zu jenen Personen, die strafrechtlich verantwortlich sind?

Die Anklage verlangt die Prüfung einer verbrecherischen Politik, nicht einer Vielheit von isolierten nicht geplanten oder bestrittenen Verbrechen. Die eigentlichen Verbrechen, auf die wir uns stützen, seien sie Ziele eines gemeinsamen Planes oder Mittel zu einer Erfüllung, sind zugegeben. Die Säulen, auf denen die Anklage der Verschwörung ruht, können in fünf Gruppen offener Taten gefunden werden, deren Charakter und Größe wichtige Faktoren bei der Wertung der Beweise für die Verschwörung bilden.

Erstens, die Machtergreifung und die Unterwerfung Deutschlands unter ein Polizeistaat-Regime.

Die Nazi-Partei bemächtigte sich der Kontrolle des deutschen Staates im Jahre 1933. »Machtergreifung«, eine Bezeichnung, die von den Angeklagten und den Verteidigungszeugen gebraucht wird, ist so passend, daß sie sowohl von der Geschichte als auch in den täglichen Sprachgebrauch aufgenommen worden ist.

[442] In der ersten Zeit lebte die Nazi-Junta in dauernder Furcht vor einem Umsturz: 1934 verwies Göring darauf, daß die Zahl ihrer Feinde Legion sei und sagte:

»So entstanden die Konzentrationslager, in die wir zunächst Tausende von Funktionären der Kommunistischen und Sozialdemokratischen Partei einliefern mußten.« (2344-PS.)

1933 sagte Göring das ganze Programm zielbewußter Grausamkeit und Unterdrückungen voraus, als er folgendes öffentlich verkündete:

»Wer sich in Zukunft gegen einen Träger der nationalsozialistischen Bewegung oder des Staates vergreift, muß wissen, daß er binnen kürzester Frist sein Leben verliert.« (2494-PS.)

Zu diesem Zwecke wurden neue politische Verbrechen geschaffen. Eine andere politische Partei außer der Nazi-Partei zu organisieren oder zu unterstützen, wurde zum Verbrechen erklärt. Verbreitung einer falschen oder übertriebenen Behauptung oder einer Behauptung, die den Staat oder die Partei schädigen könnte, wurde zum Verbrechen erklärt (2548-PS). Gesetze von solcher Zweideutigkeit wurden erlassen, daß sie zur Bestrafung beinahe jeder unschuldigen Handlung Anwendung finden konnten. So wurde zum Beispiel jede »gemeingefährliche« Tat (1390-PS) zum Verbrechen erklärt(1652-PS).

Die Lehre von der Bestrafung auf Grund von Analogie wurde eingeführt, um dadurch die Verurteilung für Taten zu ermöglichen, die kein Gesetz verbot (1962-PS). Justizminister Gürtner erklärte, der Nationalsozialismus betrachte jede Verletzung der von der Gemeinschaft für sich aufgestellten Lebensziele als ein Unrecht per se, und daß Handlungen bestraft werden könnten, obwohl sie nicht dem bestehenden »formellen Recht« zuwiderliefen (2549-PS).

Die Gestapo und der SD waren Instrumente eines Spionagesystems, das das ganze öffentliche und private Leben durchdrang (1680-PS). Göring kontrollierte eine persönliche Telephonabhöreinrichtung. Jedes Geheimnis bei den Verbindungsmöglichkeiten wurde abgeschafft (2533-PS). Parteiblockleiter, die für je 50 Haushalte eingesetzt waren, spionierten ständig im Bereich ihres Gesichtskreises herum. Dank dieser Bespitzelung wurden Einzelpersonen in »Schutzhaft« genommen und ohne Gerichtsverfahren irgendwelcher Art und ohne Angabe der Gründe in Konzentrationslager abgeführt. Die parteimäßige politische Polizei wurde der gesetzmäßigen Verantwortlichkeit für ihre Handlungen enthoben (2344-PS).

Nachdem alle Verwaltungsbetriebe unter Nazi- Kontrolle gebracht und der Reichstag jeder Machtvollkommenheit beraubt war, blieb die Rechtsprechung das letzte Hindernis, das der Schreckensregierung im Wege stand (2469-PS). Aber ihre Unabhängigkeit wurde bald überwunden, und sie wurde zu einer käuflichen Rechtsprechung [443] umgewandelt (784-PS). Richter wurden aus politischen oder rassischen Gründen ausgestoßen; man bespitzelte sie und setzte sie unter Druck, um sie zum Eintritt in die Nazi-Partei zu bewegen(2967-PS). Nachdem das Reichsgericht drei von den vier Männern, die die Nazis der Reichstag-Brandstiftung beschuldigten, freigesprochen hatte, wurde die Rechtsprechung in Hochverratsfällen einem neu eingesetzten »Volksgerichtshof« übertragen, der aus zwei Richtern und fünf Parteifunktionären bestand (2967-PS).

Der in diesem Gerichtssaal vorgeführte deutsche Film, der den »Volksgerichtshof« in Tätigkeit zeigte, enthüllt, wie der Vorsitzende Richter sprachlose Angeklagte mit parteilichen Schmähungen überhäufte (3054-PS). Besondere Gerichtshöfe wurden zur Aburteilung politischer Verbrechen eingerichtet, nur Parteimitglieder wurden zu Richtern ernannt (D-229). »Richterbriefe« instruierten diese Richtermarionetten über die »allgemeinen Linien«, die sie einzuhalten hatten (D-229).

Die Folge davon war die Abschaffung aller friedlichen Mittel, sich der Regierung zu widersetzen oder sie zu ändern. Nachdem sich die Nazis den Zutritt zur Macht erschlichen hatten, warfen sie die Tür vor der Nase aller derjenigen zu, die etwa den Plan hegten, ebenfalls einzutreten. Seitdem das Recht das geworden war, was die Nazis als solches bezeichneten, wurde jede Form des Widerstandes ausgerottet und jede abweichende Stimme erstickt. Deutschland befand sich in den Krallen eines Polizeistaates, der die Furcht vor dem Konzentrationslager als Waffe zur Erzwingung der Widerstandslosigkeit gebrauchte. Die Partei war der Staat, der Staat war die Partei, und Terror bei Tag und Tod in der Nacht waren die Politik beider.

Zweitens, die Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen.

Von dem Augenblick an, da die Nazis die Macht ergriffen hatten, bemühten sie sich, unter Mißachtung des Vertrags von Versailles, fieberhaft und heimlich zum Krieg zu rüsten. 1933 fanden sie keine Luftwaffe vor. 1939 hatten sie 21 Geschwader, die aus 240 Staffeln oder ungefähr 2400 Flugzeugen der ersten Linie zusammen mit Schul- und Transportflugzeugen bestanden. 1933 fanden sie eine Armee vor, die aus drei Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen bestand. 1939 hatten sie eine Armee von 51 Divisionen ausgehoben und ausgerüstet, von denen vier voll motorisiert und vier Panzerdivisionen waren. 1933 fanden sie eine Marine vor, die aus einem Kreuzer und sechs leichten Kreuzern bestand. 1939 verfügten sie über eine Marine mit einem Bestand von vier Schlachtschiffen, einem Flugzeugträger, sechs Kreuzern, 22 Zerstörern und 54 Unterseebooten. Während der gleichen Zeit hatten sie auch eine Rüstungsindustrie aufgebaut, die sich in Leistungsfähigkeit mit jeder anderen in der Welt messen konnte (EC-028).

[444] Diese neuen Waffen wurden beginnend mit September 1939 in einer Reihe von nichterklärten Kriegen gegen Nationen, mit welchen Deutschland Schieds- und Nichtangriffsverträge hatte, in Gebrauch genommen, und zwar in Verletzung wiederholter Zusicherungen. Am 1. September 1939 griff dieses wieder aufgerüstete Deutschland Polen an. Der April des folgenden Jahres war Zeuge der Invasion und der Besetzung Dänemarks und Norwegens, und der Mai sah, wie Belgien, die Niederlande und Luxemburg überrannt wurden. Der nächste Frühling sah den Angriff auf Jugoslawien und Griechenland, und im Juni des Jahres 1941 kam die Invasion Sowjetrußlands. Danach schlug Japan, das von Deutschland als Bundesgenosse aufgenommen wurde, im Dezember 1941 ohne Warnung gegen Pearl Harbor los, und vier Tage später erklärte Deutschland den Vereinigten Staaten den Krieg.

Wir brauchen uns nicht zu bemühen um die vielen abstrakten Schwierigkeiten, die dafür angeführt werden könnten, was in zweifelhaften Fällen eine Aggression darstelle. Bei der Behandlung der Verschwörung werde ich Ihnen zeigen, daß nach Anwendung jeder Art von Prüfung, wie sie von einer verantwortlichen Autorität überhaupt angewandt werden kann, gestützt auf alle Vorschriften des gesunden Menschenverstandes, diese Kriege rechtswidrige Angriffskriege waren, die unter Bruch der Verträge und in Verletzung der Versicherungen durchgeführt wurden.

Die dritte Gruppe der Verbrechen war: Kriegführung unter Mißachtung des Völkerrechts.

Es ist nicht erforderlich, diesen Punkt auf Grund der Tatsachen weiter zu bearbeiten. Göring erklärte, daß die Bestimmungen für den Landkrieg hinfällig waren, daß keine Nation in ihrem Rahmen einen totalen Krieg führen könnte. Er sagte aus, daß die Nazis die Konventionen, deren Mitglied Deutschland war, gekündigt hätten, daß aber General Jodl wünschte, daß die Einhaltung dieser Bestimmungen seitens der Alliierten den gefangenen deutschen Soldaten weiter zugute kommen sollte.

Gegenüber dem Sowjetvolk und den Sowjetgefangenen kannte die teutonische Wut keine Grenzen mehr, und dies trotz der Warnung des Admirals Canaris, daß die Behandlung das Völkerrecht verletze.

Wir brauchen somit für den Anklagepunkt der Verschwörung nicht die empörenden Einzelheiten wieder aufzählen von Verhungern, Schlagen, Morden, Erfrieren und Massenausrottung, deren man sich zugegebenermaßen gegen die Soldaten aus dem Osten bediente. Wir können es ferner als erwiesen oder zugegeben ansehen, daß ein so rechtswidriges Vorgehen wie die Erschießung von britischen und amerikanischen Fliegern, die Mißhandlung westlicher Kriegsgefangener, der Zwang gegen französische Kriegsgefangene [445] in der deutschen Kriegsindustrie zu arbeiten und andere absichtliche Verletzungen der Haager und Genfer Abkommen stattgefunden haben, und zwar in Ausführung von Befehlen der höchsten Autoritäten (R-110).

Die vierte Gruppe der Verbrechen ist die Versklavung und Ausplünderung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten.

Der Angeklagte Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (1666-PS), ist die Stelle, von der die Feststellung herrührt, daß »von den fünf Millionen ausländischen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind, keine 200000 freiwillig gekommen sind«. (R-124.) Dem Angeklagten Rosenberg ist offiziell berichtet worden, daß in den ihm unterstehenden Gebieten »bei der ›Werbung‹ Methoden angewandt wurden, die wohl nur in dem schwärzesten Zeitalter des Sklavenhandels ihr Vorbild hatten«. (294-PS.) Sauckel selbst berichtete, daß männliche und weibliche Agenten auf die Jagd nach Menschen gingen, sie betrunken machten und sie nach Deutschland »schanghaiten« (220-PS). Diese Gefangenen wurden in ungeheizten Zügen, ohne Nahrung, ohne sanitäre Einrichtungen transportiert. Die Toten wurden auf den Stationen herausgeworfen und die Neugeborenen wurden während der Fahrt aus den Zugfenstern geworfen (054-PS).

Sauckel ordnete an, »daß alle Menschen so ernährt, untergebracht und behandelt werden müssen, daß sie bei denkbar sparsamstem Einsatz die größtmöglichste Leistung hervorbringen«. (016-PS.) Ungefähr zwei Millionen von diesen Menschen wurden unmittelbar in Rüstungs- und Munitionsbetrieben beschäftigt. Der Direktor der Kruppschen Lokomotivenfabrik in Essen beklagte sich bei der Gesellschaft, daß russische Zwangsarbeiter so unterernährt wären, daß sie zu schwach seien, um ihre Arbeit zu verrichten (D-316) und der Arzt der Krupp-Werke bestätigte ihren bedauernswerten Zustand. Sowjetische Arbeiter wurden in Lager unter die Bewachung von der Gestapo gesteckt, die die Erlaubnis hatte, Ungehorsam mit Haft in einem Konzentrationslager oder mit Erhängen an Ort und Stelle zu bestrafen (3040-PS).

Die Bevölkerungen der besetzten Länder wurden ausgenutzt und unbarmherzig unterdrückt. Terror war an der Tagesordnung. Zivilpersonen wurden ohne Belastung verhaftet, ohne Rechtsbeistand abgeurteilt und, ohne gehört worden zu sein, hingerichtet. Dörfer wurden zerstört, die männlichen Einwohner erschossen oder in Konzentrationslager gebracht, die Frauen zu Zwangsarbeiten verschickt und die Kinder in der Fremde zerstreut (3012-PS). Das Ausmaß des Schlachtens in Polen allein wird von Frank aufgezeigt, der berichtet; ich zitiere:

»Wenn ich für je sieben erschossene Polen ein Plakat aushängen lassen wollte, dann würden die Wälder Polens [446] nicht ausreichen, das Papier herzustellen für solche Plakate.« (2233-PS.)

Man kann von Leuten, die Menschen versklaven, nicht erwarten, daß sie vor ihrer Ausplünderung Abstand nehmen. Prahlerische Berichte zeigen, wie gründlich und wissenschaftlich die Hilfsquellen der besetzten Gebiete in die deutsche Kriegswirtschaft eingesaugt wurden, wodurch Mangel, Hunger und Inflation über die Einwohner kamen (EC-317). Neben diesem großen Plan, die deutschen Kriegsanstrengungen zu unterstützen, gab es noch die schmutzige Tätigkeit des Einsatzstabes Rosenberg, der Kunstschätze für Göring und seine Mitbanditen raubte (014-PS). Es ist schwer zu sagen, ob man das Schauspiel, das Deutschlands Führer Nummer 2 darbot, indem er sein Volk dazu drängte, jede Bequemlichkeit aufzugeben und jede Nervenfaser für die wesentliche Kriegsarbeit anzustrengen, während er selbst herumsauste, um ganze Zugladungen von Kunstgegenständen zu beschlagnahmen, als Tragödie oder Komödie betrachten soll. In jedem Fall war es ein Verbrechen.

Das Völkerrecht hat sich zu allen Zeiten vor und während dieses Krieges mit Klarheit und Nachdruck über den Schutz der Zivilbevölkerung eines besetzten Gebietes ausgesprochen, und Sklavenhandel sowie Ausplünderung besetzter Länder waren zu allen Zeiten flagrant rechtswidrig.

Und die fünfte Gruppe der Verbrechen ist die Verfolgung und Ausrottung von Juden und Christen.

Die Nazi-Bewegung wird in der Geschichte stets in üblem Andenken bleiben wegen ihrer Verfolgung der Juden, der weitestreichenden und schrecklichsten Rassen Verfolgung aller Zeiten. Obgleich die Nazi-Partei den Antisemitismus weder erfunden noch für sich monopolisiert hat, haben ihre Führer ihn doch von Anfang an voll vertreten, zu ihm aufgereizt und ihn ausgenutzt. Sie benutzten ihn als »psychologischen Funken, der den Pöbel entflammen sollte«. Nach der Machtergreifung wurde er zur offiziellen Staatspolitik. Die Verfolgung begann mit einer Reihe von Ausnahmegesetzen, die die Juden vom Staatsdienst, von Berufen und aus dem Wirtschaftsleben ausschlossen. Als die Verfolgung intensiver wurde, schloß sie die Absonderung der Juden in Ghettos und ihre Verbannung in sich ein. Aufruhr wurde von den Parteiführern angezettelt, um jüdische Geschäfte zu plündern und Synagogen in Brand zu setzen. Jüdisches Eigentum wurde beschlagnahmt und eine Gesamtbuße von einer Milliarde Mark dem deutschen Judentum auferlegt. Das Programm steigerte sich zur Raserei und Verantwortungslosigkeit bis zur »Endlösung«. Diese bestand darin, alle arbeitsfähigen Juden als Sklavenarbeiter in Konzentrationslager zu schicken, während alle Arbeitsunfähigen, eingeschlossen Kinder [447] unter zwölf und Erwachsene über fünfzig Jahre, sowie alle anderen, die von einem SS-Arzt als untauglich erklärt waren, in Konzentrationslager zur Vernichtung gebracht wurden (2605-PS).

Adolf Eichmann, diese finstere Gestalt, die mit dem Ausrottungsprogramm beauftragt war, schätzte, daß die antijüdischen Aktionen die Tötung von sechs Millionen Juden zum Ergebnis hatten. Davon wurden vier Millionen in Ausrottungsanstalten getötet und zwei Millionen wurden von den Einsatzgruppen getötet, mobilen Einheiten der Sicherheitspolizei und des SD, die die Juden in den Ghettos und in ihren Häusern verfolgten und sie in Gaswagen, durch Massenerschießung in den Panzergräben, und durch alle möglichen Vorrichtungen, die von den Nazi-Gehirnen erdacht werden konnten, hinschlachteten. So gründlich und unerbittlich war dieses Programm, daß die Juden Europas als Rasse nicht mehr vorhanden sind und daß somit die teuflische »Prophezeiung« Adolf Hitlers aus der Zeit des Kriegsbeginns in Erfüllung gegangen ist (2738-PS).

Natürlich mußte jedes Programm dieser Art mit der Opposition der christlichen Kirche rechnen. Dies wurde auch von Anfang an erkannt. Der Angeklagte Bormann schrieb 1941 an alle Gauleiter, daß der »Nationalsozialismus und christliche Auffassungen unvereinbar sind« und daß man das Volk den Kirchen fernhalten und deren Einfluß entziehen müßte (D-75). Der Angeklagte Rosenberg schrieb sogar langatmige Traktate, in welchen er eine neue, merkwürdige Nazi-Religion befürwortete (2349-PS).

Die Gestapo ernannte »Kirchensachbearbeiter«, denen man als Fernziel »die Zerschlagung der konfessionellen Kirchen« zugewiesen hatte (1815-PS). Das Aktenmaterial ist voll von Einzelbeispielen für die Verfolgung von Geistlichen (1164-PS, 1521-PS, 848-PS, 849-PS), von Beschlagnahme des Kircheneigentums (1481-PS), von Eingriffen in religiöse Veröffentlichungen (1498-PS), von der Losreißung der religiösen Erziehung (121-PS) und von Unterdrückung religiöser Organisationen (1481-PS, 1482-PS, R-145).

Das Hauptmittel für die Verfolgung und die Ausrottung war das Konzentrationslager, vom Angeklagten Göring ins Leben gerufen, und unter der Allmacht der Angeklagten Frick und Kaltenbrunner großgezogen.

Die Schrecken dieser Stätten des Frevels sind lebhaft durch Urkunden (2309-PS, 3870-PS) und Zeugenaussagen beschrieben worden. Der Gerichtshof dürfte von den scheußlichen Schilderungen in Wort und Bild mehr als genug haben. Aus dem Ihnen vorliegenden Material ist klar zu ersehen, daß die Konzentrationslager die erste und schlimmste Nazi-Waffe zur Unterdrückung waren, die der nationalsozialistische Staat anwandte, und daß sie die Hauptmittel waren, die man zur Verfolgung der christlichen Kirche und zur Ausrottung der jüdischen [448] Rasse benutzt hat. Das wurde Ihnen selbst von einigen Angeklagten aus dem Zeugenstand zugegeben durch die Worte des Angeklagten Frank:

»Tausend Jahre werden vergehen, um diese Schuld von Deutschland noch nicht wegzunehmen.«

Dies waren also die fünf großen Hauptverbrechen des Nazi-Regimes. Ihre Begehung ist unleugbar erwiesen. Der Angeklagte Keitel, der ja den Sachverhalt kennen muß, hat dem Gerichtshof eine richtige Zusammenfassung des Falles hinsichtlich dieser Tatsachen gegeben; sein Anwalt sagte am 8. Juli:

»Der Angeklagte hat erklärt, daß er den objektiven, also tatsächlichen Sachverhalt der allgemei nen Anklage, also nicht jeden Einzelfall, unter Berücksichtigung des diesen Prozeß beherrschenden Verfahrungsrechtes als bewiesen hinnimmt. Es wäre also sinnlos, trotz der Möglichkeit, mehrere Urkunden oder auch einzelne Tatsachen zu widerlegen, den Versuch zu unternehmen, die Anklage in ihrer Gesamtheit erschüttern zu wollen.«

Ich gehe nun zu der Frage über, ob diese Gruppen von verbrecherischen Handlungen in dem allgemeinen Plan oder der Verschwörung eingeschlossen waren.

Die Anklagebehörde unterstellt, daß diese fünf Kategorien vorbedachte Verbrechen, keine einzelnen und unabhängigen Erscheinungen waren, sondern alle in der Verfolgung eines allgemeinen Planes oder einer Verschwörung begangen wurden. Die Verteidigung gibt zu, daß diese Klassen von Verbrechen begangen wurden, leugnet aber, daß sie als Teile eines einzigen Programms miteinander verbunden sind.

Das zentrale Verbrechen in diesem Muster von Verbrechen, der Knotenpunkt, der sie alle zusammenhält, ist der Plan des Angriffskrieges. Der Hauptgrund für die internationale Gerichtsbarkeit über diese Verbrechen liegt in dieser Tatsache. Haben wir nun den Plan oder die Verschwörung, Angriffskriege zu führen, festgestellt?

Bestimmte zugegebene oder klar bewiesene Tatsachen helfen uns die Frage beantworten. Zunächst steht fest, daß solch ein Angriffskrieg tatsächlich stattgefunden hat. Zweitens ist zugegeben, daß von dem Moment der Machtübernahme durch die Nazis an jeder von ihnen und jeder Angeklagte wie Biber daran arbeiteten, um irgendeinen Krieg vorzubereiten. Die Frage läuft also auf folgendes hinaus: Trafen sie Vorbereitungen für den Krieg, der tatsächlich stattfand, oder trafen sie Vorbereitungen für irgendeinen Krieg, der niemals ausbrach? Es ist wahrscheinlich wahr, daß zu Anfang keiner von ihnen wußte, in welchem Monat welchen Jahres der Krieg beginnen würde. Ebenso kannte noch keiner den genauen Streitfall, der diesen Krieg beschleunigen würde, noch wußte jemand [449] von ihnen, ob der erste Stoß gegen Österreich, die Tschechoslowakei oder Polen erfolgen würde. Ich unterstelle jedoch, daß die Angeklagten entweder wußten oder wissen mußten, daß der Krieg, für den sie sich vorbereiteten, ein deutscher Angriffskrieg sein würde. Dies zum Teil, weil es keinen wirklichen Grund gab für die Annahme, daß irgendeine Macht oder irgendeine Verbindung von Mächten Deutschland angreifen würde, hauptsächlich jedoch, weil die innere Natur der deutschen Pläne eine solche war, daß sie mit Sicherheit darauf rechnen konnten, früher oder später Widerstand zu begegnen und daß die Pläne dann nur mit Hilfe einer Aggression zur Ausführung kommen konnten.

Adolf Hitlers Angriffspläne waren genau so geheim wie »Mein Kampf«, von dem mehr als sechs Millionen Exemplare in Deutschland veröffentlicht wurden. Er befürwortete nicht nur öffentlich die Beseitigung von Versailles, sondern stellte auch Forderungen, die weit über eine bloße Berichtigung des behaupteten Unrechts hinausgingen (128-GB). Er gestand die Absicht ein, Nachbarstaaten anzugreifen und sich ihrer Länder zu bemächtigen, die, wie er sagte, mit der Kraft des siegreichen Schwertes zu gewinnen seien. Hier, für jeden Deutschen hörbar, »prophezeiten die Stimmen der Ahnen den Krieg«.

In diesem Gerichtssaal hat Göring über sein erstes Zusammentreffen mit Hitler, lange vor der Machtergreifung ausgesagt, ich zitiere:

»Ich habe ausgeführt, daß mir aufgefallen ist, daß Hitler eine klare Auffassung hatte über den Zweck nutzloser Proteste, daß er zum zweiten die Auffassung vertrat, daß Deutschland von dem Diktat von Versailles freikommen mußte..., aber es wurde dabei nicht davon gesprochen, wir wollen einen Krieg machen und siegreich unsere Gegner schlagen, sondern es wurde das als Ziel gestellt, die Methoden den politischen Ereignissen anzupassen,...«

Als Göring gefragt wurde, ob dieses Ziel gegebenenfalls mit Krieg zu erreichen wäre, leugnete er diese Möglichkeit nicht, vermied jedoch eine direkte Antwort, indem er sagte: »Darüber wurde damals gar nicht debattiert.« Er fuhr fort, daß das Ziel, den Vertrag von Versailles abzuschaffen, ein offenes und allgemein bekanntes gewesen sei, und daß, ich zitiere:

»... jeder Deutsche nach meiner Auffassung für die Modifizierung sein mußte, und es ist kein Zweifel, daß dieses wohl ein sehr starkes Anziehungsmittel der Bewegung gewesen ist.«

Somit kann auch nicht die geringste Entschuldigung bestehen für alle diejenigen, die Hitler behilflich waren, die absolute Macht über das deutsche Volk zu erringen, oder die sich an seinem Regime [450] beteiligten, wenn sie behaupten, die Natur der Forderungen, die er an Deutschlands Nachbarn richten würde, nicht gekannt zu haben.

Unmittelbar nach der Machtergreifung begannen die Nazis die Verwirklichung ihrer Angriffsabsichten, indem sie den Krieg vorbereiteten. Zuerst verpflichteten sie deutsche Industrielle zu einem geheimen Aufrüstungsprogramm. 20 Tage nach der Machtergreifung war Schacht Gastgeber Hitlers, Görings und etwa 20 führender Industrieller. Unter ihnen waren Krupp von Bohlen von den großen Kruppschen Rüstungswerken, Vertreter der I. G. Farben und anderer Schwerindustrien des Ruhrgebietes. Hitler und Göring erklärten den Industriellen ihr Programm, und diese waren so begeistert, daß sie sich vornahmen, drei Millionen Reichsmark aufzubringen, um die NSDAP zu stärken und in der Macht zu festigen (EC- 422). Zwei Monate später war Krupp damit beschäftigt, die neu organisierte Vereinigung der deutschen Industrie mit den politischen Zielen der Nazi-Regierung in Einklang zu bringen (D-157). Später prahlte Krupp über seinen Erfolg, die deutsche Rüstungsindustrie trotz der Abrüstungsbestimmungen des Vertrags von Versailles durch verschwiegene Tätigkeit am Leben und bereit gehalten zu haben und erinnerte an die begeisterte Aufnahme der »großen Intentionen des Führers« in der Wiederaufrüstungsperiode von 1933 bis 1939 durch die Industriellen (D-317).

Etwa zwei Monate, nachdem Schacht diese erste Sitzung zur Erlangung der Unterstützung der Industriellen abgehalten hatte, gingen die Nazis daran, die Industriearbeiterschaft in ihre Angriffspläne einzuspannen. Im April 1933 befahl Hitler Dr. Ley, »die Gewerkschaften zu übernehmen«, die etwa sechs Millionen Mitglieder zählten. Auf Anordnung der Partei beschlagnahmte Ley die Gewerkschaften, ihr Eigentum und ihre finanziellen Mittel. Gewerkschaftsführer, die von der SS und der SA in »Schutzhaft« genommen worden waren, wurden in Konzentrationslager gesteckt (2283-PS, 2271-PS, 2335-PS, 2334-PS, 2928-PS, 2277-PS, 2332-PS, 2333-PS). Die freien Gewerkschaften wurden dann durch eine Organisation, bekannt als Deutsche Arbeitsfront, ersetzt mit Dr. Ley an der Spitze. Sie dehnte sich aus, bis sie mehr als 23 Millionen Mitglieder kontrollierte (2275-PS). Kollektivverhandlungen wurden abgeschafft, die Stimme der Arbeiter konnte zu den Arbeitsbedingungen nicht mehr gehört werden, und der Arbeitsvertrag wurde durch von Hitler ernannte »Treuhänder der Arbeit« vorgeschrieben (405-PS). Der Kriegszweck dieses Arbeitsprogramms wurde durch Robert Ley fünf Tage nach Kriegsausbruch klar zugegeben, als er in einer Rede erklärte, die Nationalsozialisten hätten alle Rohstoffquellen und alle Energien während der letzten sieben Jahre monopolisiert, um für die höchste Anstrengung in der Schlacht gerüstet zu sein (1939-PS).

Die Nazis gingen auch sofort daran, die Regierung den Anforderungen eines Krieges anzupassen. Im April 1933 bildete das [451] Kabinett einen Verteidigungsrat, dessen Arbeitsausschuß später häufig zusammentrat. In der Versammlung vom 22. Mai 1933, bei der der Angeklagte Keitel den Vorsitz führte, wurde den Teilnehmern folgendes mitgeteilt:

»Kein Schriftstück darf in Verlust geraten, da sonst der feindliche Nachrichtendienst Material in die Hände bekommen kann. Mündlich übermittelte Dinge sind nicht nachweisbar, sie können in Genf von uns abgestritten werden.« (EC-177.)

Im Januar 1934 – und, meine Herren Richter, Daten sind in diesem Zusammenhang wichtig – plante der Rat in Anwesenheit des Angeklagten Jodl einen Mobilmachungskalender und einen Mobilmachungsbefehl für ungefähr 240000 Industriebetriebe. Wiederum stimmte man darin überein, daß nichts schriftlich niedergelegt werden sollte, damit der militärische Zweck nicht herausgefunden werden könne (EC-404).

Am 21. Mai 1935 wurde das geheime Reichsverteidigungsgesetz erlassen. Der Angeklagte Schacht wurde zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ernannt und hatte die Aufgabe, alle wirtschaftlichen Kräfte im geheimen für den Krieg vorzubereiten und den Krieg im Mobilisierungsfall zu finanzieren (2261-PS).

Schachts geheime Bemühungen wurden im Oktober 1936 unterstützt durch die Ernennung des Angeklagten Göring zum Beauftragten für den Vierjahresplan mit der Aufgabe, die gesamte Wirtschaft in vier Jahren in den Stand der Kriegsbereitschaft zu setzen (EC-408).

Ein geheimes Programm für die Ansammlung von Rohstoffen und Auslandskrediten, die für eine ausgedehnte Aufrüstung notwendig waren, wurde ebenfalls gleich nach der Machtübernahme aufgestellt. Im September 1934 beklagte sich der Reichswirtschaftsminister bereits darüber, daß die Aufgabe, Rohstoffe einzulagern, durch Mangel an Devisen unmöglich gemacht werde und daß der Zwang zur Tarnung eine wesentliche Erschwerung bedeute (EC-128).

Die Kontrolle für Devisen wurde sofort eingeführt. Die Finanzierung wurde dem Zauberer Schacht übertragen, der die MEFO-Wechsel heraufbeschwor, welche dem doppelten Ziel dienen sollten, den kurzfristigen Geldmarkt für Aufrüstungszwecke abzuzapfen und den Betrag dieser Ausgaben zu verbergen (EC-436).

Der Geist der gesamten Nazi-Verwaltung wurde in einer Sitzung des Ministerrats vom 27. Mai 1936, bei der Schacht anwesend war, von Göring zusammengefaßt, als er sagte:

»Alle Maßnahmen sind vom Standpunkt der gesicherten Kriegführung aus zu betrachten.« (1301-PS.)

Der Generalstab mußte natürlich auch für die Kriegspläne verpflichtet werden. Die meisten Generale, die durch die Aussicht, [452] ihre Armeen wieder aufbauen zu können, angezogen waren, wurden willige Komplicen. Der beibehaltene Kriegsminister von Blomberg und der Generalstabschef, General von Fritsch, begrüßten aber die wachsend kriegerische Politik des Hitler-Regimes nicht und wurden durch bösartige und schmutzige Intrigen diskreditiert und im Januar 1938 entfernt. Daraufhin übernahm Hitler das Oberkommando über die Wehrmacht, und die Posten von Blombergs und von Fritschs wurden mit anderen besetzt, die, wie Blomberg von Keitel sagte, »ein fügsames Werkzeug in der Hand Hitlers für jeden seiner Entschlüsse« (3704-PS) wurden. Die Generale beschränkten ihre Teilnahme nicht nur auf rein militärische Angelegenheiten. Sie nahmen an allen größeren diplomatischen und politischen Manövern teil, so zum Beispiel an der Konferenz am Obersalzberg, bei der Hitler flankiert von Keitel und anderen höchsten Generalen sein eindeutiges Ultimatum an Schuschnigg stellte (1780-PS).

Schon am 5. November 1937 hatte der Angriffsplan begonnen, hinsichtlich Zeitpunkt und Opfer bestimmte Formen anzunehmen. In einer Sitzung, die die Angeklagten Raeder, Göring und von Neurath einschloß, sprach Hitler das zynische Ziel aus:

»Für Deutschland laute die Frage, wo größter Gewinn unter geringstem Einsatz zu erreichen sei.« (386-PS.)

Er erörterte verschiedene Pläne für den Angriff gegen Österreich und die Tschechoslowakei und zeigte deutlich an, daß er diese Gebiete nicht als Selbstzwecke betrachtete, sondern als Mittel zu weiteren Eroberungen. Er hob hervor, daß der Besitz dieser Gebiete eine beträchtliche militärische und politische Hilfe bedeuten würde und untersuchte die Möglichkeit, aus ihnen neue Armeen bis zu einer Stärke von etwa zwölf Divisionen aufzustellen. Als Ziel legte er kühn und offen die Eroberung zusätzlichen Lebensraumes in Europa dar und sagte, daß »es zur Lösung der deutschen Frage nur den Weg der Gewalt geben könne«.

Sechs Monate später, durch die unblutige Eroberung Österreichs ermutigt, erwähnte Hitler in einer geheimen Weisung an Keitel seinen »unabänderlichen Entschluß, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen« (388-PS). Am selben Tage trug Jodl in sein Tagebuch ein, der Führer habe seinen endgültigen Entschluß, die Tschechoslowakei bald zu zerstören, dargelegt und die militärischen Vorbereitungen in dieser Richtung begonnen. Im April war der Plan fertiggestellt, die Tschechoslowakei »mit blitzartigem Handeln auf Grund eines Zwischenfalls« anzugreifen.

Überall zeichneten sich Vorbereitungen für einen Expansionskrieg ab, und zwar mit der Annahme, daß er in einen weltweiten Konflikt [453] münden würde. Im September 1938 bemerkte Admiral Carls offiziell zu einer »Entwurfsstudie Seekriegführung gegen England«:

»Dem Gedanken der Studie wird voll zugestimmt:

1. Wenn Deutschland nach dem Willen des Führers eine in sich gesicherte Weltmachtstellung erwerben soll, bedarf es neben genügendem Kolonialbesitz gesicherter Seeverbindungen und gesichertem Zugang zum freien Ozean.

2. Beide Forderungen sind nur gegen englisch- französische Interessen erfüllbar und schränken deren Weltmachtstellung ein. Sie mit friedlichen Mitteln durchsetzen zu können, ist unwahrscheinlich. Der Wille zur Ausgestaltung Deutschlands als Weltmacht führt daher zwangsmäßig zur Notwendigkeit entspr. Kriegsvorbereitung.

3. Der Krieg gegen England bedeutet gleichzeitig Krieg gegen das Empire, gegen Frankreich, wahrscheinlich auch gegen Rußland und eine große Reihe überseeischer Staaten, also gegen 1/2 bis 2/3 der Gesamtwelt.

Er hat innere Berechtigung und Aussicht auf Erfolg nur, wenn er sowohl wirtschaftlich wie politisch und militärisch vorbereitet und der Zielsetzung entsprechend geführt wird: Deutschland den Weg zum Ozean zu erobern.« (C-23.)

Dieser Gerichtshof weiß, welche kategorischen Versicherungen der alarmierten Welt nach dem »Anschluß«, nach »München« und nach der Besetzung von Böhmen und Mähren gegeben wurden, nämlich, daß die deutschen Bestrebungen verwirklicht seien und daß Hitler keine weiteren Territorialansprüche in Europa zu stellen habe. Das Material dieses Prozesses beweist, daß diese Versprechungen wohlüberlegte Irreführungen waren und daß diejenigen, die in der blutigen Brüderschaft des Nazismus an hohen Stellen saßen, das wußten.

Schon am 15. April 1938 betonte Göring Mussolini und Ciano gegenüber, daß der Besitz dieser Gebiete einen Angriff auf Polen möglich machen würde (1874-PS). Ribbentrops Ministerium schrieb am 26. August 1938 das folgende:

»Daß nach Liquidation der tschechischen Frage Polen an der Reihe ist, wird allgemein vermutet.« (TC-76.)

Nach der polnischen Invasion rühmte sich Hitler, daß es die österreichischen und tschechoslowakischen Triumphe waren, durch die »die Grundlage für die Eroberung Polens gelegt wurde« (789-PS). Göring paßte die Tat dem Ziel an und gab sofort die Anordnungen, zur weiteren Stärkung Deutschlands das Kriegspotential zuerst des Sudetenlandes und dann des ganzen Protektorats auszubeuten (R-133).

Im Mai 1939 waren die Nazi-Vorbereitungen zu dem Punkt gereift, daß Hitler den Angeklagten Göring, Raeder, Keitel und [454] anderen anvertraute, er sei bereit, »Polen bei der ersten sich bietenden Gelegenheit anzugreifen«, obwohl er anerkannte, daß »weitere Erfolge nicht ohne Blutvergießen erzielt werden können« (L-79). Die diebischen Motive hinter dieser Entscheidung machte er mit den folgenden Worten klar, die den begehrlichen Inhalt von »Mein Kampf« wiederholten:

»Es heißt vielmehr, die Umstände den Forderungen anzupassen. Ohne Einbruch in fremde Staaten oder Angreifen fremden Eigentums ist dies nicht möglich.

Der Lebensraum der staatl. Größe angemessen ist die Grundlage für jede Macht.... Es handelt sich für uns um die Arrondierung des Lebensraumes im Osten...«

Während eine leichtgläubige Welt schlummerte und mit perfiden Versprechungen über friedfertige Absichten behaglich zugedeckt war, bereiteten sich die Nazis nicht nur wie vorher für einen Krieg vor, sondern nunmehr für den Krieg. Die Angeklagten Göring, Keitel, Raeder, Frick und Funk traten mit anderen im Juni 1939 als Reichsverteidigungsrat zusammen. Das Protokoll, das von Göring als echt anerkannt wurde, enthüllt den Beweis für die Art und Weise, wie jeder Schritt der Nazi-Planungen mit jedem anderen fest verbunden war. Drei Monate bevor die erste Panzereinheit in Polen eingedrungen war, machten diese fünf Hauptangeklagten Pläne für den »Einsatz der Bevölkerung im Kriege« und waren sogar so weit gegangen, die Industrie »nach Einziehung von fünf Millionen Soldaten« hinsichtlich der Priorität der Versorgung mit Arbeitskräften zu staffeln. Sie beschlossen Maßnahmen »zur Vermeidung von Unordnung bei der Mobilmachung« und erklärten als Zweck die »Gewinnung und Erhaltung eines Vorsprungs in den entscheidenden ersten Wochen eines Krieges«. Dann planten sie, Kriegsgefangene. Strafgefangene und Konzentrationslagerinsassen in der Produktion zu verwenden. Dann beschlossen sie die ›weibliche Arbeitspflicht im Kriege‹. Sie hatten bereits die Gesuche von 1172000 Facharbeitern, unabkömmlich gestellt zu werden, erledigt, und hatten 727000 davon bewilligt. Sie rühmten sich, daß die Aufforderungen für die Arbeiter, sich zur Dienstleistung zu melden, bei den Arbeitsämtern gebündelt bereit liegen. Und sie beschlossen, die Versorgung mit Arbeitskräften für die Industrie zu vergrößern, indem sie »Hunderttausende« aus dem Protektorat nach Deutschland bringen und sie dort »in Baracken zusammenfassen« ließen (3787-PS).

Es ist das Protokoll dieses bezeichnenden Konklave, an dem viele Hauptangeklagte teilnahmen, welches zeigt, wie der Plan, den Krieg zu beginnen, mit dem Plan, den Krieg mit Hilfe von ungesetzlichen Arbeitsquellen zur Erhaltung der Produktion zu führen, verbunden war. Mit der Ankündigung seines Planes, Polen anzugreifen, hatte Hitler bereits das Sklavenarbeiterprogramm als eine seiner Folgen [455] vorangekündigt, als er den Angeklagten Göring, Raeder, Keitel und anderen im geheimen sagte, daß die polnische Bevölkerung »zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen wird« (L-79). Dies war der Teil des Planes, den Frank verwirklichte, der als Generalgouverneur Göring mitteilte, daß er dem Reich »mindestens eine Million Land- und Industriearbeiter und -arbeiterinnen bereitstellen« (1375-PS) würde, und auch der Teil, den Sauckel durchführte, Sauckel, dessen gewaltsame Anwerbungen in den besetzten Gebieten Zahlen erreichten, die der gesamten Bevölkerung einiger der kleineren Nationen Europas gleichkamen.

Hier kommt auch das Bindeglied zwischen Kriegsarbeit und Konzentrationslagern zum Vorschein, eine Quelle von Arbeitskräften, die wachsend und mit immer größerer Grausamkeit benutzt wurde. Ein Übereinkommen zwischen Himmler und dem Justizminister Thierack im Jahre 1942 sah die »Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer-SS zur Vernichtung durch Arbeit« (654-PS) vor. Ein SS-Befehl bestimmte, daß bettlägerige Gefangene zu einer Arbeit, die im Bett verrichtet werden könne, zu verwenden seien (1395-PS). Die Gestapo befahl die Verhaftung von 45000 Juden »im Zuge der... verstärkten Zuführung von Arbeitskräften in die Konzentrationslager« (1472-PS). 100000 Juden wurden von Ungarn geholt, um die Arbeitskräfte der Lager zu verstärken (R-124). Auf Veranlassung des Angeklagten Dönitz wurden Arbeitskräfte aus den Konzentrationslagern bei dem Bau von Unterseebooten verwendet (C-195). Auf diese Weise wurden die Konzentrationslager auf der einen Seite in die Kriegsproduktion und auf der anderen in die Vollziehung der Justiz und in die politischen Ziele der Nazis eingeschaltet.

Auch die Verwendung von Kriegsgefangenen als Arbeitskräfte, wie sie in dieser Sitzung geplant wurde, wuchs mit den deutschen Bedürfnissen. Zu einer Zeit, als jeder deutsche Soldat an der Front gebraucht wurde und keine Kräfte in der Heimat zur Verfügung standen, wurden russische Kriegsgefangene gezwungen, Luftabwehrgeschütze gegen alliierte Flugzeuge zu bemannen. Feldmarschall Milch spiegelte die Heiterkeit der Nazis über diese offene Verletzung des Völkerrechts wider, wenn er sagte:

»Das ist eine witzige Sache, daß Russen die Kanonen bedienen müssen.« (R-124.)

Die Befehle für die Behandlung der Sowjet-Kriegsgefangenen waren so grausam, daß Admiral Canaris darauf hinwies, daß sie »zu willkürlichen Mißhandlungen und Tötungen führen« würden, und beim OKW gegen sie als Verletzung des Völkerrechts protestierte. Keitels Antwort war eindeutig; er sagte:

»Die Bedenken entsprechen den soldatischen Auffassungen von ritterlichem Krieg! Hier handelt es sich um die Vernichtung [456] einer Weltanschauung, deshalb billige ich die Maßnahmen und decke sie.« (EC-338.)

Das Genfer Abkommen wäre offen über Bord geworfen worden, wenn Jodl nicht dagegen protestiert hätte, weil er die Vorteile der Beachtung dieses Abkommens durch die Alliierten genießen wollte, während sich die Deutschen dadurch in keiner Weise Hindernisse auferlegen ließen.

Andere Verbrechen in der Kriegführung wurden mit derselben Sorgfalt geplant als Mittel zur Sicherung des Sieges der deutschen Waffen. Bereits im Oktober 1938, fast ein Jahr vor Anfang des Krieges, wurde die umfangreiche Verletzung der bestehenden Regeln der Kriegführung als Politik vorgesehen, und das Oberkommando ließ eine höchst geheime Liste von falschen Erklärungen umlaufen, die vom Propagandaminister in solchen Fällen abgegeben werden sollten (C-002). Sogar vor dieser Zeit wurden Wehrmachtsbefehlshaber instruiert, den Krieg mit allen Mitteln zu führen, die den Sieg ermöglichen (L-211). Nachdem der Krieg einmal im Lauf war, nahmen die Befehle an Barbarei zu. Ein typischer Befehl Keitels, die »allerbrutalsten Mittel« zu gebrauchen, sah vor:

»Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt.« (USSR-16.)

Die deutschen Marinestreitkräfte waren nicht immuner gegen diese Infektion als die Landstreitkräfte. Raeder befahl Verletzungen der anerkannten Regeln der Kriegführung in allen Fällen, in denen es notwendig war, um strategische Erfolge zu erzielen (C-157). Dönitz wies seine U-Bootmannschaften an, Überlebende von den torpedierten feindlichen Schiffen nicht zu retten, um die Handelsschiffahrt der Alliierten durch die Dezimierung ihrer Mannschaften zu lähmen (D-642).

Somit erscheinen die gegen die alliierten Streitkräfte und gegen die Menschlichkeit in den besetzten Gebieten begangenen Kriegsverbrechen unbestreitbar als ein Teil des Kriegführungsprogramms, weil diese nach deutschen Berechnungen für die Hoffnung auf Erfolg unabdingbar waren.

Ähnlicherweise fällt die ganze Reihe der Verbrechen vor dem Krieg einschließlich der Verfolgungen innerhalb Deutschlands in den Rahmen um den Plan zum Angriffskrieg, wie Steine in einem zierlich gearbeiteten Mosaik. Nirgends ist der ganze Katalog von Verbrechen der Nazi-Unterdrückung und des Terrorismus innerhalb Deutschlands so fest verbunden mit dem Verbrechen des Krieges als in der seltsamen Mischung von Wind und Weisheit, die die Aussage von Hermann Göring ausmacht. Bei der Beschreibung [457] der Ziele des Nazi-Programms vor der Machtergreifung sagte Göring:

»... daß die erste Voraussetzung... war, daß Deutschland eine andere politische Struktur bekam, die es allein befähigen würde, gegen dieses Diktat«, nämlich Versailles, »Einwendungen zu erheben, und zwar nicht nur Einwendungen, sondern solche, die auch berücksichtigt werden würden.«

Mit diesen Zielen, gestand Göring, wurde der Plan gefaßt, die Weimarer Republik zu stürzen, die Macht zu ergreifen und das Nazi-Programm mit allen zweckdienlichen Mitteln, gleichgültig ob legal oder nicht legal, durchzuführen.

Aus Görings Kreuzverhör hörten wir, wie das ganze Programm von Verbrechen notwendigerweise folgte. Weil sie einen starken Staat für notwendig hielten, um den Vertrag von Versailles los zu werden, haben sie sich das Führerprinzip zu eigen gemacht. Nach der Ergreifung der Macht hielten es die Nazis für notwendig, sie durch Aufhebung der parlamentarischen Regierung und die Unterdrückung jeder organisierten Opposition seitens der politischen Parteien zu schützen (L-83). Dies spiegelte sich in der Philosophie Görings, daß die Oper wichtiger sei als der Reichstag. Sogar die Opposition jeder Einzelperson wurde nicht geduldet, es sei denn, daß sie eine unwichtige Angelegenheit betraf. Zur Unterdrückung der Opposition war eine geheime politische Polizei notwendig. Um unverbesserliche Gegner auszuschalten, war es notwendig, Konzentrationslager zu errichten und sich der Einrichtung der Schutzhaft zu bedienen. Schutzhaft bedeutete nach Görings Aussage, daß »Leute verhaftet worden sind in Schutzhaft, die noch kein Verbrechen begangen hatten, von denen man es aber erwarten konnte, wenn sie in Freiheit blieben...«

Derselbe Kriegszweck war auch in der Judenverfolgung beherrschend. Zu Anfang spielten Fanatismus und politischer Opportunismus eine Hauptrolle, denn der Antisemitismus und sein mit ihm verbündeter Sündenbock, die Mythologie, waren die Hilfsmittel, durch die die Nazis an die Macht gelangten. Dies war der Grund dafür, daß der schmierige Streicher und der blasphemische Rosenberg bei Parteiversammlungen begrüßt und zu Führern und Funktionären von Staat und Partei gemacht wurden.

Aber die Nazis betrachteten die Juden bald als ein Haupthindernis gegen den Polizeistaat, mit dem sie ihre Pläne der militärischen Aggression zu betreiben beabsichtigten. Furcht vor ihrem Pazifismus und ihre Ablehnung eines Radaunationalismus wurden als Gründe angegeben, weshalb man die Juden aus dem politischen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands vertreiben müsse. Demgemäß brachte man sie wie Vieh in Konzentrationslager, wo sie als Zwangsarbeiter für Kriegszwecke verwendet wurden.

[458] Bei einer Sitzung am 12. November 1938, zwei Tage nach den heftigen antijüdischen Pogromen, die von Goebbels angestiftet und von dem Führerkorps der Partei und der SA durchgeführt worden waren, wurde das Programm für die Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft durch Göring, Funk, Heydrich, Goebbels und andere höchste Nazis ausgearbeitet. Die angenommenen Maßnahmen umfaßten das Einsperren der Juden in Ghettos, die Herabsetzung ihrer Nahrungsmittelrationen, die »Arisierung« ihrer Geschäfte und die Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit (1816-PS). Hier hat sich noch ein anderer Zweck hinter die Judenverfolgungen eingeschlichen, denn die Masseneinziehung ihres Vermögens half der Finanzierung der deutschen Aufrüstung. Obwohl Schachts Plan, Devisen als Lösegeld für die ganze Rasse in Deutschland zu nehmen, nicht angenommen wurde, wurden die Juden in einem solchen Maß beraubt, daß Göring dem Reichsverteidigungsrat mitteilen konnte, daß die durch die Aufrüstung eingetretene kritische Lage der Reichsfinanzen durch die Buße von einer Milliarde Reichsmark, die den Juden auferlegt worden war, und durch Reichsgewinne bei der Arisierung jüdischer Unternehmungen erleichtert worden sei (3575-PS).

Ein Blick auf die Anklagebank zeigt, daß trotz innerer Streitigkeiten jeder der Angeklagten eine Rolle spielte, die mit allen anderen zusammenpaßte, und daß alle den gemeinsamen Plan vorwärtsgetrieben haben. Es widerspricht jeder Erfahrung, daß Leute von so verschiedenartiger Herkunft und Natur nur durch Zufall ihre gegenseitigen Ziele hätten fördern sollen.

Die große und vielfältige Rolle Görings war halb die eines Militaristen und halb die eines Gangsters. Er hatte seine fetten Finger in jedem Kuchen. Er benutzte seine SA-Muskelmänner, um die Bande an die Macht zu bringen. Um diese Macht zu festigen, heckte er den Plan aus, den Reichstag niederzubrennen, richtete die Gestapo ein und gründete die Konzentrationslager. Er war genau so behende, wenn es galt, Gegner abzuschlachten oder Skandale zu fabrizieren, um widerspenstige Generale los zu werden. Er baute die Luftwaffe auf und schleuderte sie gegen seine verteidigungslosen Nachbarn. Er war unter den ersten, die die Juden aus dem Lande hetzten. Durch die totale Mobilisierung der Wirtschaftsquellen Deutschlands ermöglichte er die Führung des Krieges, an dessen Planung er in größtem Maße teilgenommen hat. Er war der Mann, der nächst Hitler die Tätigkeit aller Angeklagten zu einer gemeinsamen Bestrebung zusammenfaßte.

Die Rollen der anderen Angeklagten, obwohl nicht ganz so umfassend und aufsehenerregend wie die des Reichsmarschalls, waren nichtsdestoweniger integrierende und notwendige Beiträge zu dem gemeinsamen Unternehmen, das bei Fehlen auch nur eines solchen[459] Beitrags hinsichtlich seines Erfolges gefährdet gewesen wäre. Die Schuld dieser Menschen an vielen Einzeltaten ist erwiesen. Es wäre zwecklos – auch reicht die Zeit dazu nicht aus – alle Verbrechen, mit denen die Beweisführung sie belastet hat, noch einmal durchzugehen. Bei der Betrachtung der Verschwörung als ein Ganzes und als ein arbeitender Mechanismus mag es trotzdem gut sein, sich kurz an die hervorragenden Dienste zu erinnern, die ein jeder dieser Männer auf der Anklagebank der gemeinsamen Sache geleistet hat.

VORSITZENDER: Würde eine Pause jetzt passend sein?

JUSTICE JACKSON: Sicherlich, Herr Präsident.


[Pause von 10 Minuten.]


JUSTICE JACKSON: Der Zelot Heß, ehe ihn die Wanderlust packte, war der Maschinist, der den Parteiapparat bediente, indem er Befehle und Propaganda in das Führerkorps hinunterleitete, die Parteitätigkeit nach allen Seiten überwachte und die Organisation als ein ergebenes und immer bereites Werkzeug der Macht aufrechterhielt. Immer wenn Besorgnis im Ausland den Erfolg der Eroberungspläne des Nazi-Regimes bedrohte, war es der doppelzüngige Ribbentrop, dieser Reisende in Betrug, der dazu ausersehen war, durch sein Predigen der Bibelworte von den begrenzten und friedlichen Absichten Öl auf die Wellen des Mißtrauens zu gießen. Keitel, das schwache und willige Werkzeug, lieferte die Wehrmacht, das Instrument zur Aggression, der Partei aus und leitete sie bei der Ausführung ihrer verbrecherischen Absichten.

Kaltenbrunner, der Großinquisitor, nahm das blutige Gewand Heydrichs auf, um die Opposition zu ersticken und Gefügigkeit mit Terror zu erzwingen; er baute die Macht des Nationalsozialismus auf einem Fundament von schuldlosen Leichnamen. Es war Rosenberg, der geistige Priester der »Herrenrasse«, der die Lehre des Hasses schuf, die den Anstoß zur Vernichtung des Judentums gab, und der seine gottlosen Theorien gegen die besetzten Ostgebiete in die Tat umsetzte. Seine verschwommene Philosophie fügte zur umfangreichen Liste der Greueltaten der Nazis noch die Langeweile hinzu. Der fanatische Frank, der die Nazi-Kontrolle durch Aufrichtung einer neuen Ordnung der Autorität ohne Recht befestigte, so daß der Wille der Partei der einzige Prüfstein der Rechtmäßigkeit wurde, ging dann dazu über, seine Rechtlosigkeit nach Polen zu exportieren, das er mit der Peitsche eines Cäsars regierte und dessen Bevölkerung er zu traurigen Überresten reduzierte. Frick, der rücksichtslose Organisator, half der Partei die Macht zu ergreifen, überwachte die Polizeibehörden, um sie an der Macht zu halten, und kettete die Wirtschaft von Böhmen und Mähren an die deutsche Kriegsmaschine.

[460] Der giftig-vulgäre Streicher fabrizierte und verteilte obszöne Rassenschmähschriften, die die Bevölkerung aufreizten, die fortschreitend wilderen Aktionen bei der »Rassenreinigung« hinzunehmen und zu unterstützen. Als Wirtschaftsminister steigerte Funk das Tempo der Aufrüstung, und als Reichsbankpräsident hielt er in seiner Bank für die SS die Goldplomben der Konzentrationslageropfer verwahrt – wahrscheinlich die dämonischste Deckung in der Geschichte des Bankwesens. Es war Schacht, die Fassade steifer Ehrenhaftigkeit, der in der Anfangszeit das Aushängeschild, den Köder für den Zögernden abgab und dessen Hexenkunst es später Hitler ermöglichte, das kolossale Aufrüstungsprogramm im geheimen zu finanzieren.

Dönitz, Hitlers Erbe in der Niederlage, förderte den Erfolg der Nazi-Angriffe, indem er das Rudel seiner Unterseeboottöter anwies, den Krieg zur See mit der gesetzlosen Wildheit des Dschungels zu führen. Raeder, der politische Admiral, baute heimlich und unter Mißachtung des Versailler Vertrags die deutsche Marine auf und setzte sie dann in einer Reihe von Angriffen ein, an deren Planung er führenden Anteil genommen hatte. Von Schirach, der Vergifter einer Generation, führte die deutsche Jugend in die Nazi-Lehre ein, bildete sie in Legionen für den Dienst in der SS und der Wehrmacht aus und überlieferte sie der Partei als fanatische, bedingungslose Ausführer ihres Willens.

Sauckel, der größte und grausamste Sklavenhalter seit den ägyptischen Pharaonen, schaffte die verzweifelt nötigen Arbeitskräfte herbei, indem er fremde Völker in das Land der Knechtschaft trieb, in einem Ausmaß, das sogar in den alten Zeiten der Tyrannei im Königreich am Nil unbekannt war. Jodl, der Verräter an der Tradition seines Berufsstandes, führte die Wehrmacht unter Verletzung ihres eigenen Kodex der militärischen Ehre, um die barbarischen Ziele der Nazi-Politik auszuführen. Von Papen, der fromme Vertreter eines Regimes des Unglaubens, hielt den Steigbügel, als Hitler in den Sattel sprang, schmierte den österreichischen Anschluß und widmete seine diplomatische List dem Dienst der Nazi-Ziele im Ausland.

Seyß-Inquart, der Vorkämpfer der österreichischen Fünften Kolonne, übernahm die Regierung seines eigenen Landes nur, um es Hitler zum Geschenk zu machen; dann, nach Norden gehend, brachte er den Niederlanden Terror und Unterdrückung und plünderte ihre Wirtschaft aus zugunsten des deutschen Molochs. Von Neurath, der Diplomat der alten Schule, der die Perlen seiner Erfahrung vor die Nazis warf, leitete die Nazi-Diplomatie in den ersten Jahren, beschwichtigte die Besorgnis der in Aussicht genommenen Opfer und festigte als Reichsprotektor von Böhmen und Mähren die deutsche Stellung für den kommenden Angriff auf Polen. Speer, als [461] Minister für Rüstung und Kriegs produktion, beteiligte sich an der Planung und Durchführung des Programms, Kriegsgefangene und Fremdarbeiter in die deutsche Kriegswirtschaft hineinzuzwingen, die an Leistung zunahm, während die Arbeiterzahl durch Hunger abnahm. Fritzsche, der Radio-Propagandachef, stachelte durch die Manipulierung der Wahrheit die deutsche öffentliche Meinung zu einer frenetischen Unterstützung des Regimes auf und betäubte das unabhängige Urteilsvermögen der Bevölkerung, so daß sie, ohne zu fragen, dem Gebot ihrer Meister nachkam. Und Bormann, der unserer Einladung zu diesem Wiedersehen nicht Folge geleistet hat, saß am Hebel dieser umfangreichen und mächtigen Parteimaschine und lenkte sie bei der rücksichtslosen Durchführung der Nazi-Politik, angefangen von der Geißelung der Christlichen Kirche bis zum Lynchen von gefangenen alliierten Fliegern.

Die Tätigkeiten aller dieser Angeklagten waren trotz ihrer verschiedenartigen Herkunft und Fähigkeiten mit den Anstrengungen anderer Verschwörer verbunden, die jetzt nicht auf der Anklagebank sitzen, die aber andere wesentliche Rollen gespielt haben.

Sie vermischten sich zu einem übereinstimmenden militanten Plan, beseelt von dem gemeinsamen Ziel, die Landkarte Europas durch Waffengewalt umzuformen. Manche dieser Angeklagten waren glühende Anhänger der Nazi-Bewegung von ihrer Entstehung an. Andere, weniger fanatische, traten dem gemeinsamen Unternehmen später bei, nachdem der Erfolg die Teilnahme durch Versprechung von Belohnungen verlockend gemacht hatte. Diese Gruppe der Spätbekehrten schaffte Abhilfe von einem sehr wichtigen Mangel in den Reihen der ursprünglichen Rechtgläubigen, denn, wie Dr. Siemers in seinem Plädoyer aufgezeigt hat:

»Unter den Nationalsozialisten gab es für Sonderaufgaben keine Fachleute. Die meisten der nationalsozialistischen Mitarbeiter hatten früher keine Berufe mit fachlicher Bildung.«

Es war eine fatale Schwäche der Nazi-Bande in der Anfangszeit, daß ihr die technische Kompetenz fehlte. Sie konnte aus ihren eigenen Reihen heraus keine Regierung bilden, die imstande gewesen wäre, alle die zur Erreichung ihrer Ziele notwendigen Pläne zu verwirklichen. Hierin liegt das besondere Verbrechen und der Verrat von Leuten wie Schacht und von Neurath, Speer und von Papen, Raeder und Dönitz, Keitel und Jodl. Es ist zweifelhaft, ob der Meisterplan der Nazis ohne ihre fachmännischen Kenntnisse geglückt wäre, die sie so bereitwillig zur Verfügung stellten. Sie taten dies in Kenntnis der angekündigten Ziele und Methoden und dienten weiter, nachdem die Praxis die Richtung und Tendenz bestätigt hatte. Ihre Überlegenheit der durchschnittlichen Mittelmäßigkeit der Nazis gegenüber ist keine Entschuldigung für sie. Sie ist ihre Verdammung.

[462] Die dominierende Tatsache, die aus den vielen tausend Seiten des Materials dieses Prozesses hervorgeht, ist, daß das zentrale Verbrechen in der ganzen Gruppe der Nazi-Verbrechen, nämlich der Angriff auf den Weltfrieden, klar und bewußt geplant war. Der Anfang dieser Angriffskriege war nicht ein unvorbereitetes und spontanes Zu-den-Waffen-greifen einer durch eine aktuelle Empörung erregten Bevölkerung.

Eine Woche vor dem Einfall in Polen sagte Hitler zu seinen militärischen Befehlshabern:

»Ich werde propagandistischen Anlaß zur Auslösung des Krieges geben, gleichgültig ob glaubhaft. Der Sieger wird später nicht danach gefragt, ob er die Wahrheit gesagt hat oder nicht. Bei Beginn und Führung des Krieges kommt es nicht auf das Recht an, sondern auf den Sieg.« (1014-PS.)

Der propagandistische Zwischenfall wurde dann auch geliefert, indem man Konzentrationslagerinsassen in polnische Uniformen steckte, um den Anschein eines polnischen Angriffs auf einen deutschen Radiosender an der Grenze zu erwecken. Der Plan, Belgien, Holland und Luxemburg zu besetzen, erschien zum erstenmal schon im August 1938 im Zusammenhang mit dem Angriffsplan gegen die Tschechoslowakei. Die Angriffsabsicht wurde im Mai 1939 zum Programm, als Hitler seinen Befehlshabern mitteilte:

»Die holländischen und belgischen Luftstützpunkte müssen militärisch besetzt werden. Auf Neutra litätserklärungen kann nichts gegeben werden.« (L-79.)

So wurden nachfolgende Kriege geplant, noch ehe der erste von Stapel gelaufen war. Es waren die am sorgfältigsten geplanten Kriege der ganzen Geschichte. In der schrecklichen Reihenfolge und in dem Ablauf dieser Kriege wurde bis lange nach Vollendung der Angriffsverbrechen kaum ein Schritt getan, der nicht nach dem Hauptentwurf oder einem Hilfsschema und einer Zeittafel ablief.

Ebensowenig waren die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungeplante, isolierte oder spontane Vergehen. Abgesehen von unseren unbestreitbaren Beweisen für ihre Planung, genügt es zu fragen, ob man sechs Millionen Menschen aus der Bevölkerung mehrerer Nationen auf Grund ihres Blutes und ihrer Geburt absondern konnte, ob man sie vernichten und ihre Leichen wegschaffen konnte, wenn dieser Vorgang nicht in den allgemeinen Plan der Regierung hineingepaßt hätte. Hätte die Versklavung von fünf Millionen Arbeitern, ihre zwangsweise Dienstverpflichtung, ihr Transport nach Deutschland, ihre Zuteilung an das Arbeitsgebiet, wo sie am nützlichsten waren, ihr Unterhalt, wenn man das langsame Verhungern als Unterhalt bezeichnen kann, und ihre Bewachung durchgeführt werden können, wenn dies nicht in den [463] gemeinsamen Plan hineingepaßt hätte? Hätte man in ganz Deutschland zur Aufnahme von Hunderttausenden von Opfern Hunderte von Konzentrationslagern errichten können, von denen jedes einzelne Bauarbeiter und Baumaterial erforderte, Personal zum Betrieb und zur Überwachung, sowie eine enge Eingliederung in die Wirtschaft... hätte man solche Anstrengungen in der deutschen Autokratie entfalten können, wenn sie nicht in den Plan hineingepaßt hätten? Ist die teutonische Leidenschaft für Organisation plötzlich für ihre Toleranz von außerplanmäßigen Tätigkeiten berühmt geworden? Jeder Teil des Planes fügte sich in jeden anderen ein. Das Sklavenarbeiterprogramm war verstrickt mit dem Bedarf der Industrie und der Landwirtschaft, und diese wieder waren mit der Kriegsmaschine synchronisiert. Der fein durchgebildete Propagandaapparat war gemeinsam gesteuert mit dem Programm, das Volk zu beherrschen und aufzuhetzen zu einem Krieg, den seine Söhne auszukämpfen haben würden. Die Rüstungsindustrien wurden durch die Konzentrationslager gespeist. Nichts war unter der eisernen Nazi-Herrschaft erlaubt, was nicht im Einklang mit dem Programm stand. Was immer von Bedeutung in dieser organisierten Gesellschaft geschah, war nur eine Manifestation des vorbedachten und offenbaren Zweckes, dem Nazi-Staat einen Platz an der Sonne zu sichern, indem man alle anderen in die Finsternis stieß.

Gemeinsame Verteidigung gegen die Anklage der gemeinsamen Verantwortlichkeit.

Die Angeklagten begegnen diesem überwältigenden Anklagevorbringen, indem die einen eine begrenzte Verantwortlichkeit zugeben, die anderen, indem sie den Tadel auf andere abwälzen, und wieder andere, indem sie tatsächlich den Standpunkt einnehmen, daß zwar ungeheure Verbrechen begangen wurden, Verbrecher jedoch nicht vorhanden seien. Die Zeit erlaubt es mir nicht, jede individuelle und besondere Verteidigung zu untersuchen; es sind aber gewisse Verteidigungslinien so vielen Fällen gemein, daß sie eine nähere Betrachtung verdienen.

Die Verteidiger vieler Angeklagter suchen die Beschuldigung der Verschwörung oder der gemeinsamen Planung zu entkräften, indem sie behaupten, daß das Schema des Nazi-Planes dem im deutschen Recht anwendbaren Begriff der Verschwörung zu einem Raub oder einem Einbruch nicht entspricht. Ihr Begriff der Verschwörung verlangt eine heimliche Zusammenkunft im Dunkel der Nacht, in einem entlegenen Versteck, wo eine kleine Gruppe von Übeltätern alle Einzelheiten eines bestimmten Verbrechens aushecken. Das Statut nimmt die Flucht zu einer so engstirnigen und beschränkten, aus örtlichem Recht hergeleiteten Deutung des Verschwörungsbegriffes vorweg, indem es den zusätzlichen und nichttechnischen Ausdruck[464] »gemeinsamer Plan« benützt. Unter völliger Weglassung des alternativen Ausdrucks der »Verschwörung« sagt das Statut, daß »Führer, Organisatoren, Anstifter und Gehilfen, die an der Formulierung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes zur Begehung eines« – der aufgezählten – »Verbrechens teilnehmen, verantwortlich sind für alle Handlungen, die von irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen wurden«.

Der im Statut enthaltene Begriff eines gemeinsamen Planes zeigt das Verschwörungsprinzip im internationalen Zusammenhang. Ein gemeinsamer Plan oder eine Verschwörung mit dem Ziel, sich des Staatsapparates zu bemächtigen, Verbrechen gegen den Weltfrieden zu begehen, eine Rasse vom Erdboden zu vertilgen, Millionen zu versklaven, ganze Nationen zu unterjochen und auszuplündern, kann nicht mit dem gleichen Maßstab wie das Komplott zu kleinen Verbrechen gemessen werden, obwohl die gleichen zugrunde liegenden Prinzipien anwendbar sind. Kleine Gangster mögen planen, wer von ihnen eine Pistole und wer ein Messer tragen wird, wer das Opfer von vorne und wer es von hinten angreifen wird und wo sie ihm auflauern werden. Bei der Planung eines Krieges wird die Pistole zur Wehrmacht, das Messer zur Luftwaffe. Die Stelle, wo losgeschlagen werden soll, wird nicht mehr in dunklen Gassen, sondern auf der Weltkarte gewählt. Das Unternehmen er streckt sich auf die Steuerung der öffentlichen Meinung, auf Staatsrecht, Polizeigewalt, Industrie und Finanzwesen. Köder und Bluff werden in die Außenpolitik einer Nation übertragen. In gleicher Weise wird der Grad der Heimlichkeit, der auf einen schuldhaften Zweck in einer Verschwörung hinweist, von ihrem Objekt abhängen. Die heimlichen Vorbereitungen eines Staates gegen die internationale Gesellschaft können, wenn sie auch dem Ausland gegenüber getarnt sind, unter dem eigenen Volk vollkommen offen und wohlbekannt sein. Heimlichkeit ist jedoch kein wesentlicher Bestandteil einer solchen Planung. Teile des gemeinsamen Planes mögen von allen Dächern angekündigt worden sein, wie dies beim Antisemitismus der Fall war, andere Teile geheimgehalten, wie lange Zeit hindurch die Wiederaufrüstung. Es ist eine Frage der Strategie, wieviel von den Vorbereitungen bekanntgegeben werden soll, wie Görings Ankündigung der Schaffung einer Luftwaffe im Jahr 1935, und wieviel davon geheimgehalten werden soll, wie es bei dem Gebrauch von Schaufeln durch die Nazis der Fall war, um den Arbeitsdienst in der Handhabung von Waffen zu unterweisen. Die Formen dieser großen Type der Verschwörung sind amorph, ihre Mittel sind Gelegenheitsmittel, beide können jedoch das Recht davon abhalten, zu dem Wesentlichen der Dinge vorzudringen.

Die Angeklagten behaupten jedoch, daß keine Verschwörung zum Angriffskrieg vorgelegen haben konnte, da erstens keiner der Nazis [465] den Krieg wollte, zweitens die Wiederaufrüstung nur in der Absicht durchgeführt wurde, Deutschland genügend stark zu machen, um seine Stimme innerhalb der Völkerfamilie zu Gehör zu bringen, und drittens, daß die Kriege eigentlich keine Angriffskriege, vielmehr Verteidigungskriege gegen die »bolschewistische Gefahr« waren.

Wenn wir das Argument untersuchen, daß die Nazis den Krieg nicht gewollt haben, kommen wir im wesentlichen zu folgendem Schluß: Das Material sieht objektiv betrachtet in der Tat übel aus, wenn Sie jedoch subjektiv meine Gesinnung betrachten, so haßte ich den Krieg. Ich kannte die Schrecken des Krieges, ich wollte den Frieden!

Ich bin dessen nicht so sicher, und ich bin noch weniger gewillt, Görings Beschreibung des Generalstabs als pazifistisch anzuerkennen. Es wird unserem Fall nicht schaden, wenn wir als abstrakte Stellungnahme zugeben, daß keiner der Angeklagten den Krieg wollte. Sie wollten jedoch Dinge, die sie bewußt ohne den Krieg nicht erlangen konnten. Sie wollten Land und Gut ihrer Nachbarn. Ihre Philosophie scheint die folgende gewesen zu sein: Wenn die Nachbarn nicht einwilligen, sind sie die Angreifer und sind sie für den Krieg verantwortlich zu machen. Die Tatsache ist jedoch, daß der Krieg für die Nazis erst schrecklich wurde, als er in ihre Heimat kam, als er ihre dem deutschen Volk gegebenen falschen Versicherungen bloßstellte, ihre Versicherungen, daß die deutschen Städte, wie zum Beispiel diese zerstörte Stadt, in der wir hier unsere Sitzung abhalten, unverwundbar seien. Von da an war der Krieg furchtbar.

Aber wieder behaupten die Angeklagten: Sicherlich, wir bauten Kanonen, doch nicht um zu schießen. Sie sollten nur dazu dienen, uns bei Verhandlungen Gewicht zu verleihen! Im besten Fall führt dieses Argument zur Behauptung, daß die militärischen Kräfte zur Erpressung und nicht für die Schlacht bestimmt waren. Die Drohung mit der militärischen Invasion, die den Anschluß Österreichs erzwang, die Drohungen, die München vorausgingen, und Görings Drohung, die schöne Stadt Prag zu bombardieren, falls der Präsident der Tschechoslowakei nicht in das Protektorat willige, sind Beispiele für das, was die Angeklagten im Sinne haben, wenn sie von Rüstungen zur Unterstützung der Verhandlungen sprechen.

Als natürliche Folge der deutschen Ansprüche mußte ja der Tag kommen, an welchem ein Staat sich weigern würde, seinen Frieden zu erkaufen, sich weigern würde, ein Kaufgeld zu zahlen, »denn das Ende dieses Spieles ist die Unterdrückung und die Schande, und die Nation, die das Spiel spielt, wird zur Beute«.

Haben diese Angeklagten dann beabsichtigt, die deutschen Ansprüche zurückzuziehen, oder wollte Deutschland sie mit Zwang [466] durchsetzen und die Propaganda so führen, daß die Schuld an dem Krieg der Nation zugeschoben wurde, die so unvernünftig war, Widerstand zu leisten? Die Ereignisse haben diese Frage beantwortet, und Dokumente, wie die erwähnte Denkschrift des Admirals Carls, lassen keinen Zweifel, daß diese Ereignisse so eintraten, wie sie vorgesehen waren.

Einige der Angeklagten argumentieren, daß diese Kriege keine Angriffskriege gewesen seien und nur den Zweck hatten, Deutschland gegen die eventuelle Gefahr der »kommunistischen Drohung« zu schützen, von welchem Gedanken viele Nazis geradezu besessen waren.

Diese Behauptung von der Selbstverteidigung fällt sogleich, weil sie diese verwerfliche Kombination von Tatsachen unbeachtet läßt, die im Prozeßmaterial festgestellt wurden, nämlich erstens: die enormen und raschen deutschen Kriegsvorbereitungen, zweitens: die wiederholt gestandenen bereits erwähnten Angriffsabsichten der deutschen Führer, drittens: die Tatsache, daß eine Reihe von Kriegen stattfanden, in denen deutsche Truppen ohne Warnung den ersten Schlag führten und die Grenzen anderer Nationen überschritten.

Selbst wenn man zeigen könnte – was man nicht kann –, daß der russische Krieg tatsächlich ein Verteidigungskrieg war, so ist dies nachweisbar nicht der Fall bei den Kriegen, die ihm vorausgegangen sind.

Es muß auch unterstrichen werden, daß selbst jene, die Sie glauben machen wollen, daß Deutschland vom Kommunismus bedroht gewesen sei, in der Beschreibung ihres Widerstandes gegen das russische Abenteuer miteinander wetteifern. Ist es denkbar, daß sie diesem Krieg widerstrebt hätten, wenn er im guten Glauben der Selbstverteidigung geführt worden wäre?

Um den Charakter der Selbstverteidigungstheorie diesen Tatsachen gegenüber zu kompensieren, wird, wie dies Anwälte oft tun, Hilfe bei einer Rechtstheorie gesucht. Dr. Jahrreiss betont richtig in seiner gelehrten Beweisführung für die Verteidigung, daß keine Vertragsbestimmung und kein Rechtsprinzip Deutschland als einem souveränen Staat das Recht der Selbstverteidigung verwehrt hätte. Er setzt mit der Behauptung fort, die aus dem klassischen Völkerrecht stammt, daß jeder Staat allein Richter darüber ist, ob er in einem gegebenen Fall einen Verteidigungskrieg führt.

Es ist unnötig, die Gültigkeit eines abstrakten Prinzips zu prüfen, das für die Tatsachen unseres Falles nicht paßt. Ich zweifle nicht daran, daß, wenn ein Staat zu dem Urteil kommt, er müsse zu einem Verteidigungskrieg greifen, weil die Umstände vernünftige Gründe für eine solche ehrliche Beurteilung bieten, jedes Gericht dieser Erwägung großes und vielleicht entscheidendes [467] Gewicht beilegen würde, selbst wenn spätere Ereignisse dieses Urteil als irrig erweisen sollten.

Jedoch die Tatsachen dieses Falles verlangen keine solche Rücksichtnahme auf eine ehrliche Beurteilung, da eine so geartete Beurteilung nie behauptet wurde und noch viel weniger ehrlich stattgefunden hat.

In allen Dokumenten, die die Planung und Rationalisierung dieser Angriffe enthüllen, wurde kein einziger Satz zitiert – und kann auch kein Satz zitiert werden –, der auf eine gutgläubige Furcht vor einem Angriff hinweist. Es mag sein, daß Staatsmännern anderer Nationen der Mut fehlte, geradewegs und völlig abzurüsten. Vielleicht vermuteten sie die geheime Wiederaufrüstung Deutschlands. Selbst wenn sie zögerten, ihre Waffen abzulegen, so haben sie nicht gezögert, sie zu vernachlässigen. Deutschland war sich voll bewußt, daß seine ehemaligen Feinde so wenig an einen neuen Krieg dachten, daß sie ihre Rüstungen verfallen ließen. Deutschland stand einem Europa gegenüber, das nicht nur unwillig war anzugreifen, sondern sogar zu schwach und zu pazifistisch gesinnt war, um sich angemessen zu verteidigen, und das so weit ging, seine Ehre, wenn nicht mehr, aufs Spiel zu setzen, um den Frieden zu erkaufen. Die Protokolle von den gemeinsamen Nazi-Konklaven, die wir Ihnen gezeigt haben, bezeichnen keinen möglichen Angreifer. Sie strotzten von Angriffsgeist und nicht von Verteidigung. Sie erwägen stets die territoriale Expansion und nicht die Erhaltung der territorialen Integrität.

Der Kriegsminister von Blomberg hat in seiner 1937 erlassenen Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht diese schwachen Ansprüche der Selbstverteidigung Lügen gestraft. Er erklärte damals folgendes:

»Die allgemeine politische Lage berechtigt zu der Vermutung, daß Deutschland mit keinem Angriff von irgendeiner Seite zu rechnen hat. Hierfür sprechen in erster Linie neben dem fehlenden Kriegswillen bei fast allen Völkern, Insbesondere bei den Westmächten, auch die mangelnde Kriegsbereitschaft einer Reihe von Staaten, vornehmlich Rußlands.«

Trotzdem empfiehlt er:

»... eine stete Kriegsbereitschaft der deutschen Wehrmacht

a) um Angriffen jeder Art entgegenzutreten

b) und um etwa sich ergebende politisch günstige Gelegenheiten militärisch ausnützen zu können.« (C-175.)

Wenn sich diese Angeklagten nun in zynischer Weise auf Selbstverteidigung berufen, obwohl zu der Zeit keine gutgläubige Selbstverteidigung von einem der verantwortlichen Führer behauptet oder [468] erwogen wurde, so werden doch die Nichtangriffsverträge zu rechtlichen Absurditäten herabgesetzt. Diese werden zusätzliche Instrumente der Täuschung in den Händen des Angreifers und zu Fallen für gutgläubige Nationen. Würden die Nichtangriffspakte eine Klausel enthalten, wonach jeder Staat bona fide die Notwendigkeit der Selbstverteidigung gegen unmittelbar drohende Angriffe selbst beurteilen kann, so könnten sie sicher nicht zum Schutze jener herangezogen werden, die überhaupt niemals zu einer solchen Beurteilung gekommen sind.

Zu Beginn dieses Prozesses wagte ich vorauszusagen, es werde zu keiner ernstlichen Leugnung der Tatsache, daß die hier angeklagten Verbrechen begangen worden sind, kommen; ich sagte voraus, daß es nur um die Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten gehen werde. Die Angeklagten haben diese Prophezeiung erfüllt. Im allgemeinen leugnen sie nicht, daß diese Dinge geschehen sind, aber sie begnügen sich mit der Feststellung, daß sie sich »eben ereigneten« und keineswegs als Folge eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung.

Einer der Hauptgründe, mit dem die Angeklagten erklären, daß es sich nicht um eine Verschwörung gehandelt habe, ist das Argument, daß eine Verschwörung mit einem Diktator unmöglich sei. Das Argument geht nun dahin, daß sie alle Hitlers Befehlen zu gehorchen hatten, die im deutschen Staat Gesetzeskraft besaßen und daß man daher den Gehorsam nicht zur Grundlage einer Anklage wegen Verbrechens machen könne. Auf diese Weise wird erklärt, daß, während Massentötungen stattgefunden hätten, es keine Mörder gegeben habe.

Diese Behauptung ist ein Versuch, dem Artikel 8 des Statuts auszuweichen, der festlegt, daß der Befehl der Regierung oder eines Vorgesetzten keinen Angeklagten von der Verantwortung freisprechen soll und nur als Milderungsgrund angesehen werden kann. Diese Bestimmung des Statuts entspricht der Gerechtigkeit und den Realitäten der Situation, wie sie der Angeklagte Speer in einer Beschreibung dessen, was er als die gemeinsame Verantwortlichkeit der Führer der deutschen Nation ansah, gegeben hat, daß es nämlich:

»... mit Hinblick auf entscheidende Dinge Gesamtverantwortung gibt und geben muß, soweit man einer der Führenden ist, denn wer soll denn sonst die Verantwortung für den Ablauf der Geschehnisse tragen, wenn nicht die nächsten Mitarbeiter um ein Staatsoberhaupt?«

Und wieder sagte er dem Gerichtshof:

»Es ist ausgeschlossen, sich nach der Katastrophe auch der Gesamtverantwortung zu entziehen. Bei einem gewonnenen [469] Krieg hätte die Führung wahrscheinlich die Gesamtverantwortung selbst geltend gemacht.«

Wie so viele abstrakte Argumente des Verteidigers, stürzt die Behauptung, daß die absolute Macht Hitlers eine Verschwörung ausgeschlossen habe, angesichts des Tatsachenmaterials zusammen. Das Führerprinzip des Absolutismus war selbst ein Teil des gemeinsamen Planes, wie Göring erklärt hat. Die Angeklagten mögen Sklaven des Diktators geworden sein, er war jedoch ihr Diktator. Ihn dazu zu machen, war nach Görings Aussage von Anfang an das Ziel der Nazi-Bewegung. Jeder Nazi legte folgenden Eid ab:

»Ich gelobe meinem Führer Adolf Hitler Treue. Ich verspreche ihm und den Führern, die er mir bestimmt, jederzeit Achtung und Gehorsam entgegenzubringen.« (1893-PS.)

Überdies zwangen sie, soweit ihre Macht reichte, alle, diesen Eid abzulegen. Dieser Eid war ungesetzlich im Sinn des deutschen Rechtes, das es als Verbrechen betrachtete, Teilnehmer einer Verbindung zu werden, in welcher »Gehorsam gegen unbekannte Obere oder unbedingter Gehorsam gegen bekannte Obere« geschworen wurde. Diese Männer zerstörten die freie Regierung in Deutschland und flehen nun, daß man ihre Verantwortlichkeit entschuldige, weil sie Sklaven geworden seien. Sie spielen die Rolle des Knaben im Roman, der Vater und Mutter ermordete und dann um Gnade bat, weil er ein Waisenkind sei.

Was diese Männer übersehen haben, ist, daß Adolf Hitlers Taten ihre Taten waren. Es waren diese Männer unter Millionen anderer, und es war die Führung von Millionen anderer durch diese Männer, die Adolf Hitler stärkten und seiner psychopathischen Person nicht nur unzählige kleinere Entscheidungen, sondern auch die letzte Entscheidung über Krieg und Frieden anvertrauten. Sie machten ihn trunken vor Macht und Vergötterung. Sie fachten seinen Haß an und erweckten seine Befürchtungen. Sie legten eine geladene Schußwaffe in seine zugreifenden Hände. Es wurde Hitler überlassen, den Hahn abzuziehen, und als er es tat, stimmten sie ihm damals alle zu. Seine Schuld wurde zugegeben, von einigen Angeklagten mit Zögern, von anderen aus Rachsucht. Seine Schuld aber ist die Schuld der ganzen Anklagebank und jedes einzelnen Angeklagten.

Es wird auch betont, daß diese Angeklagten nicht zu einem gemeinsamen Plan oder zu einer Verschwörung übereingekommen sein könnten, weil sie sich untereinander bekämpften oder weil sie verschiedenen Gruppen oder Cliquen angehörten. Selbstverständlich ist es nicht erforderlich, daß diese Männer in allen Dingen übereinstimmten, es genügt, wenn sie in so vielen Dingen übereinstimmen, wie dies für die Schuld an einer verbrecherischen Verschwörung not wendig ist. Fraglos gab es Verschwörungen innerhalb der [470] Verschwörung und Intrigen und Rivalitäten und Kämpfe um die Macht. Die Meinungen von Schacht und Göring gingen auseinander, jedoch darüber, wer von ihnen beiden die Wirtschaft kontrollieren sollte, nicht darüber, ob die Wirtschaft für den Krieg organisiert werden sollte. Göring behauptet, er wäre vom Plan abgewichen, weil er durch Dahlerus einige Verhandlungen mit einflußreichen Männern in England kurz vor dem Polenkrieg geführt habe. Es ist jedoch ganz klar, daß dies nicht mit der Absicht geschah, die Aggression gegen Polen zu verhindern, sondern um die Aggression durch die Neutralität Englands erfolgreich und sicher zu machen (TC-90). Rosenberg und Göring mögen Meinungsverschiedenheiten darüber gehabt haben, wie die gestohlenen Kunstschätze verteilt werden sollten, nicht jedoch darüber, wie man sie stehlen sollte. Jodl und Göring mögen sich uneinig darüber gewesen sein, ob die Genfer Konvention gekündigt werden sollte; sie waren sich aber nie uneinig darin, sie zu verletzen. Und so geht es weiter durch die ganze lange und schmutzige Geschichte. Nirgends finden wir einen einzigen Fall, daß einer der Angeklagten gegen die übrigen aufgestanden wäre und gesagt hätte: Dies ist unrecht, und ich mache dabei nicht mit! Wo immer sie Meinungsverschiedenheiten hatten, handelt es sich um Meinungsverschiedenheiten über die Methoden oder um Streitigkeiten über die Zuständigkeit, immer aber im Rahmen des gemeinsamen Planes.

Einige der Angeklagten behaupten auch, daß es sich nicht um eine Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln könnte, da die Kabinettsmitglieder niemals mit den Militärs in Sitzungen zusammentraten, um diese Handlungen zu planen. Aber diese Verbrechen waren nur das unvermeidliche und zugehörige Resultat des Planes, Aggressionen zu begehen für die Gewinnung von Lebensraum. In einer Besprechung mit seinen Oberbefehlshabern sagte Hitler:

»Vernichtung Polens im Vordergrund, Ziel ist Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer bestimmten Linie.« (1014-PS.)

Frank griff die Melodie auf und schlug folgendes nach Erschöpfung ihrer Nützlichkeit vor:

»... dann kann meinetwegen aus den Polen und den Ukrainern und dem, was sich herumtreibt, Hackfleisch gemacht werden, es kann werden was will.« (2233-PS.)

Reichskommissar Koch in der Ukraine lieferte den Refrain dazu:

»Ich werde, das Letzte aus diesem Lande herausziehen. Ich bin nicht gekommen, um Segen zu spenden...« (1130-PS.)

[471] Dies war die Schattenseite des Lebensraumes. Können Männer von ihrer praktischen Intelligenz erwarten, daß ihnen Nachbarländer ohne Einspruch derjenigen, die dort leben, zufallen würden und ohne daß dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen würden?

Die letzte Behauptung jedes Angeklagten geht dahin, daß er, sogar wenn es eine Verschwörung gegeben hat, nicht zu ihr gehört habe. Es ist deshalb wichtig, bei der Untersuchung ihrer Versuche, der Verantwortlichkeit zu entgehen, vor allem zu wissen, was alles die Verschwörungsanklage umfaßt und straft.

Bei der Verschwörung bestrafen wir nicht den einen Mann für das Verbrechen eines anderen Mannes. Wir bemühen uns, einen jeden wegen seines eigenen Verbrechens zu bestrafen, das darin bestand, sich einem gemeinsamen, verbrecherischen Plan angeschlossen zu haben, an dem auch andere beteiligt waren. Das Maß der verbrecherischen Natur des Planes und damit der Schuld jedes Teilnehmers ist selbstverständlich die totale Summe der Verbrechen, die von allen bei der Ausführung des Planes begangen wurden. Der Kern des Vergehens liegt in der Beteiligung an der Ausarbeitung oder Ausführung des Planes. Dies sind Regeln, wie sie von jeder Gesellschaftsordnung für nötig befunden worden sind, um solche Männer wie diese Angeklagten zu treffen, die niemals Blut an ihren eigenen Händen hatten, die aber Pläne machten, die in Blutvergießen endeten. In ganz Deutschland, in jeder Besatzungszone, werden heute die kleinen Leute, die diese verbrecherische Politik auf Befehl ausführten, verurteilt und bestraft. Es würde eine große, nicht zu vergebende Verzerrung der Gerechtigkeit sein, wenn die Männer, die diese Methoden planten und diese kleinen Leute leiteten, der Bestrafung entgehen sollten.

Die Männer auf der Anklagebank standen, wie dieses Prozeßmaterial beweist, diesem Programm von Verbrechen nicht fremd gegenüber, noch war ihre Verbindung damit weitläufig oder dunkel. Wir finden sie gerade im Mittelpunkt. Die von ihnen bekleideten Stellungen zeigen, daß wir Angeklagte wählten, deren Verantwortlichkeit selbstverständlich ist. Sie sind die höchsten noch am Leben befindlichen Autoritäten in ihren respektiven Gebieten und im Nazi-Staat. Es ist niemand am Leben, der – wenigstens bis zu den letzten Augenblicken des Krieges – Göring an Stellung, Macht und Einfluß überragte. Kein Soldat stand über Keitel und Jodl und kein Seemann über Raeder und Dönitz. Wer kann für die doppelzüngige Diplomatie verantwortlich sein, wenn nicht die Außenminister von Neurath und Ribbentrop und der diplomatische Handlanger von Papen? Wer sollte für die Verwaltung der Unterdrückung in den besetzten Gebieten Antwort stehen, wenn nicht die Gauleiter, Protektoren, Gouverneure und Kommissare wie Frank, [472] Seyß-Inquart, Frick, von Schirach, von Neurath und Rosenberg? Wo sollen wir diejenigen suchen, die die Wirtschaft für den totalen Krieg mobilisierten, wenn wir Schacht und Speer und Funk übersehen wollen? Wer war der Meister des großen Sklavenunternehmens, wenn nicht Sauckel? Wo sollen wir die Hand finden, die die Konzentrationslager leitete, wenn es nicht die Hand Kaltenbrunners war? Und wer fachte den Haß und die Furcht der Öffentlichkeit an, wer steuerte die Parteiorganisationen so, daß sie zu Verbrechen aufreizten, wenn nicht Heß, von Schirach, Fritzsche, Bormann und der unaussprechliche Julius Streicher? Die Liste der Angeklagten besteht aus Männern, die in dieser Tragödie unentbehrliche und sich ergänzende Rollen spielten. Photographien und Filme zeigen sie wieder und wieder beisammen bei wichtigen Anlässen. Dokumente beweisen ihre Eintracht hinsichtlich der Verfahren und Methoden und ihre gemeinsame aggressive Arbeit für die Expansion Deutschlands durch Waffengewalt.

Jeder dieser Männer leistete einen wirklichen Beitrag zum Nazi-Plan. Jeder hatte seine Schlüsselrolle. Entziehen wir dem Nazi-System die Tätigkeiten eines Schacht, eines Sauckel, eines von Papen oder eines Göring, und ein anderes System steht vor Ihnen. Blicken Sie auf die Reihen dieser gestürzten Männer und vergegenwärtigen Sie sie sich so, wie photographische und dokumentarische Beweise sie in den Zeiten zeigten, da sie an der Macht waren. Gibt es einen einzigen, der der Verschwörung auf ihrem blutigen Weg zu ihrem blutigen Ziel nicht erheblich geholfen hat? Kann man annehmen, daß die großen Lebensanstrengungen dieser Männer auf Ziele gerichtet waren, die sie niemals vermuteten.

Um der aus ihren Stellungen erwachsenden Verantwortlichkeit und der aus ihren Tätigkeiten entstehenden Schuldvermutung zu entgehen, sind die Angeklagten einer Meinung in einem Verteidigungspunkt. Der Refrain ist immer wieder zu hören: Diese Männer waren ohne Autorität, ohne Kenntnis, ohne Einfluß, ohne Bedeutung. Funk hat die allgemeine Selbsterniedrigung der Anklagebank in seiner Wehklage zusammengefaßt:

»Ich bin oft an der Türe gestanden, aber nie hineingelassen worden.«

Aus der Aussage jedes Angeklagten kam man zu irgendeinem Zeitpunkt zu der bekannten weißen Mauer: Niemand wußte irgend etwas von dem, was vor sich ging. Immer und immer wieder haben wir aus der Anklagebank den Chor gehört: Ich erfahre von diesen Dingen hier zum ersten Male.

Diese Männer sahen nichts Böses, sprachen nichts Böses, und in ihrer Gegenwart wurde nichts Böses geäußert. Diese Behauptung würde vielleicht plausibel erscheinen, wenn sie von einem einzigen Angeklagten aufgestellt würde. Aber wenn wir alle ihre Geschichten [473] zusammensetzen, so ist der Gesamteindruck, den man vom Dritten Reich gewinnt, das tausend Jahre dauern sollte, geradezu lächerlich. Wenn wir nur die Erzählungen der vorderen Reihe der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir folgendes lächerliche Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich zusammen aus:

Einem Mann Nummer 2, der nichts von den Ausschreitungen der von ihm selbst eingerichteten Gestapo wußte, und nie etwas vermutete von dem Ausrottungsprogramm gegen die Juden, obwohl er der Unterzeichner von über 20 Erlassen war, die die Verfolgung dieser Rasse ins Werk setzten.

Einem Mann Nummer 3, der nur ein unschuldiger Mittelsmann war, der Hitlers Befehle weitergab, ohne sie überhaupt zu lesen, wie ein Briefträger oder ein Botenjunge.

Einem Außenminister, der von auswärtigen Angelegenheiten wenig und von der auswärtigen Politik gar nichts wußte.

Einem Feldmarschall, der der Wehrmacht Befehle erteilte, jedoch keine Ahnung hatte, zu welchen praktischen Ergebnissen diese führen würden.

Einem Chef des Sicherheitswesens, der unter dem Eindruck war, daß die polizeiliche Tätigkeit seiner Gestapo und seines SD im wesentlichen derjenigen der Verkehrspolizei gleichkam.

Einem Parteiphilosophen, der an historischen Forschungen interessiert war und keinerlei Vorstellung von den Gewalttaten hatte, zu denen im 20. Jahrhundert seine Philosophie anspornte.

Einem Generalgouverneur von Polen, der regierte, aber nicht herrschte.

Einem Gauleiter von Franken, der sich damit beschäftigte, unflätige Schriften über die Juden herauszugeben, der jedoch keine Ahnung hatte, daß sie irgend jemand jemals lesen würde.

Einem Innenminister, der nicht wußte, was im Innern seines eigenen Amtes vor sich ging, noch viel weniger etwas wußte von seinem eigenen Ressort und nichts von den Zuständen im Innern Deutschlands.

Einem Reichsbankpräsidenten, der nicht wußte, was in den Stahlkammern seiner Bank hinterlegt und was aus ihnen herausgeschafft wurde.

Und einem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, der geheim die ganze Wirtschaft für Rüstungszwecke leitete, jedoch keine Ahnung hatte, daß dies irgend etwas mit Krieg zu tun hätte.

Das mag wie eine phantastische Übertreibung klingen, aber zu diesen Schlußfolgerungen müßte man tatsächlich gelangen, wenn man diese Angeklagten freisprechen wollte.

Sie protestieren zuviel. Sie leugnen die Kenntnis von Dingen ab, die allgemein bekannt waren. Sie leugnen es, Pläne und [474] Programme gekannt zu haben, die ebenso allgemein bekannt waren wie »Mein Kampf« und das Parteiprogramm. Sie leugnen sogar die Kenntnis des Inhalts von Dokumenten, die sie erhalten haben und auf Grund welcher sie gehandelt haben.

Fast alle Angeklagten nehmen zwei oder mehrere widerstreitende Standpunkte ein. Wir wollen die Unvereinbarkeit ihrer Stellungnahmen mit Hilfe der Laufbahn eines dieser Angeklagten erläutern, eines Mannes, der, wenn man ihn dringend bäte, sich selbst das Zeugnis ausstellen würde, daß er der intelligenteste, ehrenwerteste und unschuldigste Mann auf der Anklagebank sei. Das ist Schacht. Und das ist das Ergebnis seiner eigenen Zeugenaussagen,... aber wir wollen nicht vergessen, daß ich dies nicht gegen ihn allein vorbringe, sondern weil die meisten seiner Widersprüche in sich auch in den Aussagen mehrerer anderer Angeklagter zu finden sind:

Schacht trat erst offen der Nazi-Bewegung bei, als sie zur Macht gekommen war, und verließ sie offen erst, als sie das Spiel verloren hatte. Er gibt zu, daß er nie öffentlich Widerstand gegen sie geleistet hat, versichert aber, daß er ihr privat nie die Loyalität hielt. Wenn wir ihn fragen, warum er den. verbrecherischen Kurs dieser Regierung, in der er Minister war, nicht aufhielt, so sagt er, er habe keinerlei Einfluß besessen. Wenn wir ihn aber fragen, warum er Mitglied einer verbrecherischen Regierung blieb, so erzählt er uns, daß er das Programm dadurch zu mäßigen hoffte, daß er dabeiblieb. Wie ein Brahmane unter den Unberührbaren konnte er es nicht ertragen, mit den Nazis gesellschaftlich zu verkehren, aber er konnte es sich nie leisten, sich von ihnen politisch zu trennen. Unter allen Nazi-Angriffen, über die empört gewesen zu sein er jetzt behauptet, gibt es keinen einzigen, den er nicht vor aller Welt mit dem Gewicht seines Namens und seines Prestiges unterstützt hätte. Nachdem er Hitler die Waffen in die Hand gegeben hatte, um gegen einen ganzen Kontinent Erpressung zu üben, erklärt er jetzt, daß England und Frankreich zu tadeln seien, weil sie nachgegeben hätten.

Schacht kämpfte stets um seine Stellung in einem Regime, das zu verachten er jetzt vorgibt. Manchmal stimmte er mit seinen Nazi-Genossen nicht überein, wie man am wirksamsten ihr Ziel erreichen könnte, niemals jedoch wich er von dem Ziel selbst ab. Als er mit den Nazis bei dem Niedergang des Regimes brach, tat er dies aus taktischen und keineswegs grundsätzlichen Erwägungen. Von der Zeit an ließ er nicht davon ab, andere zu drängen, ihre Stellung und ihren Kopf zu riskieren, um seine Anschläge zu fördern, er setzte aber bei keiner Gelegenheit seine eigene Stellung und seinen eigenen Kopf aufs Spiel. Er prahlt jetzt damit, daß er Hitler persönlich erschossen hätte, wenn er Gelegenheit dazu gehabt hätte, aber die deutsche Wochenschau zeigt, daß er sogar nach dem[475] Zusammenbruch Frankreichs, als er dem lebendigen Hitler gegenüberstand, aus der Reihe vortrat, um die Hand zu ergreifen, die zu verabscheuen er jetzt vorgibt, und an den Lippen jenes Mannes hing, von dem er heute behauptet, daß er unglaubwürdig gewesen sei. Schacht sagt, er habe die Hitler-Regierung stets »sabotiert«. Doch konnte der unbarmherzigste Geheimdienst der Welt nicht entdecken, daß er diesem Regime irgendwelchen Schaden zugefügt habe bis lange Zeit, nachdem ihm bekannt war, daß der Krieg verloren und das Schicksal der Nazis besiegelt war. Schacht, der sich sein ganzes Leben hindurch eine Hintertür geöffnet ließ, hielt sich stets in einer Position, die es ihm ermöglichte zu behaupten, daß er zu beiden Lagern gehöre. Seine Verteidigung erweist sich bei genauerer Untersuchung ebenso trügerisch, wie sie auf den ersten Blick überzeugend ist. Schacht stellt den gefährlichsten und verwerflichsten Typ des Opportunisten dar. Jenen Typ eines Mannes in einflußreicher Stellung, der bereit ist, einer Bewegung, von der er weiß, daß sie unrecht hat, beizutreten, weil er glaubt, daß sie den Sieg davontragen werde.

Diese Angeklagten, die nicht ableugnen können, daß sie die Männer an der Spitze waren, die nicht ableugnen können, daß die Verbrechen, die ich beschrieben habe, tatsächlich begangen wurden, sie wissen, daß ihrem Ableugnen kein Glauben geschenkt werden kann, es sei denn, daß sie den Schuldigen nennen.

Die Angeklagten waren einmütig, wenn es darauf ankam, die Schuld auf andere abzuwälzen, manchmal auf den einen, manchmal auf den anderen. Aber die Namen, die sie immer wieder heraussuchten, sind Hitler, Himmler, Heydrich, Goebbels und Bormann. Alle diese sind tot oder unauffindbar. Wie sehr wir auch die Angeklagten auf dem Zeugenstand bedrängten, so haben sie niemals mit dem Finger auf einen lebendigen Mann gewiesen. Man kommt in Versuchung, die wunderbare Fügung eines Schicksals zu bestaunen, das nur die Schuldigen sterben und nur die Unschuldigen am Leben ließ. Es ist beinahe zu merkwürdig.

Der Hauptbösewicht, auf den der Tadel abgeladen wird – manche Angeklagte wetteifern miteinander in der Erfindung geeigneter Beiwörter –, ist Hitler. Er ist der Mann, auf den fast jeder Angeklagte mit einem anklagenden Finger gezeigt hat.

Ich will weder von dieser allgemeinen Auffassung abweichen noch leugnen, daß alle diese Toten oder Abwesenden mitschuldig sind. Bei Verbrechen, die so abstoßend sind, daß die Grade der Schuld ihre Bedeutung verloren haben, mögen sie die verwerflichsten Rollen gespielt haben. Aber ihre Schuld kann den Angeklagten nicht die Schuld abnehmen. Hitler hat nicht alle Verantwortlichkeit mit ins Grab genommen. Nicht alle Schuld ist in Himmlers Leichentuch eingehüllt.

[476] Es waren gerade jene Toten, die von diesen Lebenden zu ihren Partnern in der großen verschwörerischen Brüderschaft gewählt worden sind, und jeder einzelne von ihnen muß für die gemeinschaftlich begangenen Verbrechen büßen.

Man kann wohl sagen, daß Hitlers Hauptverbrechen gegen das Land begangen wurde, das er beherrscht hatte. Er war ein wahnsinniger Messias, der den Krieg ohne Ursache begann und ohne Grund verlängerte. Wenn er nicht herrschen konnte, kümmerte es ihn nicht, was Deutschland widerfuhr. Wie Fritzsche uns vom Zeugenstand aus gesagt hat, hat Hitler versucht, die Niederlage Deutschlands zur Selbstvernichtung des deutschen Volkes zu machen. Er setzte den Kampf fort, als er wußte, daß er nicht mehr gewonnen werden konnte und daß die Fortsetzung nur den Untergang bedeutete.

Speer hat dies in diesem Gerichtssaal folgendermaßen geschildert:

»... Die Opfer, die auf beiden Seiten ab Januar 1945 gebracht wurden, waren sinnlos. Die Toten dieser Periode werden den Verantwortlichen für die Fortsetzung des Kampfes, Adolf Hitler, ebenso anklagen wie die zerstörten Städte, die in dieser letzten Phase noch ungeheure Kulturwerte verlieren mußten und zahlreiche Wohnungen, die der Zerstörung anheimfielen... Das deutsche Volk hat Adolf Hitler bis zum Schluß die Treue gehalten. Er hat es wissentlich verraten. Er hat versucht, es endgültig in den Abgrund zu stürzen.«

Hitler befahl allen anderen, bis zum Ende zu kämpfen und flüchtete dann in den Tod durch eigene Hand. Aber er ging aus dem Leben, wie er gelebt hatte, als Betrüger. Er hinterließ die amtliche Meldung, daß er in der Schlacht gefallen sei.

Das war der Mann, den diese Angeklagten zum Führer erhoben hatten. Sie waren es, die konspirierten, um ihm die unumschränkte Macht in ganz Deutschland zu verschaffen. Am Ende brachte er und das System, das sie für ihn geschaffen hatten, für sie alle den Untergang. So wie es Speer im Kreuzverhör gesagt hat:

»Aber die ungeheure Gefahr, die in diesem autoritären System liegt, wurde eigentlich erst recht klar in dem Moment, in dem es dem Ende entgegenging. In diesem Moment konnte man sehen, was das Prinzip bedeutet hat, daß jeder Befehl ohne jede Kritik durchzuführen war. Daß, wie es hier im Prozeß vorkam, Befehle, die ohne jede Rücksicht durchgeführt wurden, sich letzten Endes... als ein Fehler... erwiesen haben. Durch den Abschluß dieses Systems ist erwiesen worden, welche ungeheuren Gefahren in einem derartigen System an sich lagen... Die Verbindung Hitlers mit diesem [477] System hat dann diese ungeheure Katastrophe über die Welt gebracht.«

Aber lassen Sie mich einen Augenblick lang den Advocatus diaboli spielen. Ich gebe zu, daß Hitler der Hauptübeltäter war. Aber es ist von den Angeklagten weder männlich noch wahrhaft, allen Tadel auf ihn zu lenken. Wir wissen, daß selbst ein Staatsoberhaupt den gleichen Beschränkungen hinsichtlich seiner Sinne und hinsichtlich der Stunden seines Tages unterliegt wie geringere Leute. Er muß sich auf andere verlassen, für ihn Auge und Ohr zu sein für das meiste von dem, was in einem großen Reich vor sich geht. Andere Beine müssen seine Aufträge erfüllen gehen; andere Arme müssen seine Pläne ausführen. Auf wen hat sich Hitler in diesen Dingen mehr verlassen als auf diese Männer auf der Anklagebank? Wer, wenn nicht Göring, machte ihn glauben, daß er eine unbesiegbare Armada in der Luft besitze? Wer hat ihm unangenehme Nachrichten vorenthalten? War es nicht Göring, der Feldmarschall Milch verbot, Hitler zu sagen, daß seiner Ansicht nach Deutschland einem Krieg gegen Rußland nicht gewachsen sei? War es nicht Göring, der nach Speers Aussage General Galland seines Luftwaffenkommandos enthob, weil er über die Schwächen und Pfuschereien der Luftwaffe gesprochen hatte? Wer, wenn nicht Ribbentrop, von Neurath und von Papen, veranlaßte Hitler, der selbst nie Reisen unternommen hatte, an die Unentschlossenheit und Furchtsamkeit demokratischer Völker zu glauben? Wer nährte seine Illusion von der deutschen Unbesiegbarkeit, wenn nicht Keitel, Jodl, Raeder und Dönitz. Wer schürte seinen Haß gegen die Juden mehr als Streicher und Rosenberg? Wer, so würde Hitler sagen, täuschte ihn über die Konzentrationslager, wenn nicht Kaltenbrunner, ebenso wie er auch uns täuschen möchte. Diese Männer hatten Zutritt zu Hitler, sie konnten oft die Informationen kontrollieren, die ihn erreichten und auf die er seine Politik und seine Befehle gründen mußte. Sie waren die Prätorianergarde, und obwohl sie den Befehlen des Cäsars unterstanden, befand sich der Cäsar stets in ihrer Gewalt.

Wenn diese toten Männer im Zeugenstand erscheinen und auf das antworten könnten, was gegen sie ausgesagt Worden ist, dann hätten wir vielleicht ein weniger verzerrtes Bild von der Rolle, die diese Angeklagten gespielt haben. Stellen Sie sich die Erregung vor, die bei den Angeklagten entstehen würde, wenn sie Adolf Hitler dem Zeugenstand zuschreiten sehen würden, oder Himmler mit, einem Arm voll Akten, oder Goebbels, oder Bormann mit den Berichten seiner Parteispione, oder die ermordeten Röhm und Canaris! Die leichenschänderische Verteidigung, daß die Welt nur berechtigt sei, Vergeltung an Leichen zu üben, ist ein Argument, der Verbrechen würdig, auf die es sich bezieht.

[478] Wir haben diesem Gerichtshof eine klare Anklage vorgetragen, gegründet auf belastende Urkunden, die genügen würden, ohne jede weitere Erklärung zu einem Schuldspruch nach Punkt 1 der Anklage für jeden Angeklagten zu führen. Bei der schließlichen Untersuchung ist die einzige Frage die, ob dem eigenen Zeugnis der Angeklagten gegenüber den Dokumenten und anderen Beweisen für ihre Schuld Glauben geschenkt werden soll. Welchen Wert haben also ihre Aussagen?

Tatsächlich entzieht die Nazi-Gewohnheit, sich der Wahrheit nur äußerst sparsam zu bedienen, ihrer eigenen Verteidigung die Fundamente. Die Lüge ist stets eine hochgeschätzte Technik der Nazis gewesen. Hitler hat in »Mein Kampf« das Lügen als Politik empfohlen. Von Ribbentrop gibt den Gebrauch von »diplomatischen Lügen« zu. Keitel riet, daß die Tatsachen der Wiederaufrüstung geheimgehalten werden sollten, damit sie in Genf abgeleugnet werden könnten (EC-117). Raeder vollführte Täuschungsmanöver bei dem Wiederaufbau der deutschen Kriegsmarine in Verletzung des Versailler Vertrags. Göring drängte Ribbentrop dazu, dem britischen Außenamt eine »legale Lüge« über den Anschluß zu erzählen, und indem er es tat, wies er ihm den Weg, den er selbst ging (2947-PS). Göring gab den Tschechen sein Ehrenwort und brach es dann (TC-027). Selbst Speer schlug vor, die Franzosen zu täuschen, um sie zur Bekanntgabe der besonders ausgebildeten Kriegsgefangenen zu veranlassen (R-124).

Aber die direkte Lüge ist nicht ihr einziges Mittel zur Falschheit. Sie alle sprechen mit einer Nazi-Doppelzüngigkeit, um die Unachtsamen zu täuschen. In dem Lexikon der Nazis von zynischen Euphemismen bedeutete der Ausdruck »Endlösung der Judenfrage« die Ausrottung, »Sonderbehandlung« von Kriegsgefangenen bedeutete Tötung, »Schutzhaft« war gleichbedeutend mit Konzentrationslager, »Arbeitsdienstpflicht« bedeutete Sklavenarbeit, und ein Befehl, eine »feste Haltung einzunehmen« oder »positive Maßnahmen zu ergreifen« hieß, mit zügelloser Grausamkeit vorzugehen. Bevor wir ihre Worte als das gelten lassen, was sie auf den ersten Eindruck zu sein scheinen, müssen wir immer erst nach ihrer verborgenen Bedeutung suchen. Göring hat uns unter Eid versichert, daß der Reichsverteidigungsrat »als solcher« niemals zusammengetreten ist. Als wir die stenographischen Protokolle der Sitzung, bei der er den Vorsitz führte und am meisten redete, vorlegten, erinnerte er uns an die Worte »als solcher« und erklärte, daß es sich nicht um eine Sitzung des Rates »als solchen« gehandelt habe, weil auch andere Personen anwesend waren. Göring leugnet, die Tschechoslowakei »bedroht« zu haben, er hat nur dem Präsidenten Hácha erklärt, daß es ihm »leid täte, wenn er das schöne Prag bombardieren müßte«.

[479] Neben völlig falschen Erklärungen und Doppelzüngigkeiten gibt es auch andere Umgehungen der Wahrheit in Gestalt von phantastischen Auslegungen und absurden Bekenntnissen. Streicher hat feierlich erklärt, daß sein einziger Gedanke hinsichtlich der Juden gewesen sei, sie auf die Insel Madagaskar umzusiedeln. Seine Gründe für die Zerstörung von Synagogen, so erklärte er gelassen, seien der Umstand gewesen, daß sie architektonisch anstößig wirkten. Rosenberg, so berichtete sein Verteidiger, habe immer eine »ritterliche Lösung« der Judenfrage vorgeschwebt. Ribbentrop wollte uns glauben machen, daß der österreichische Kanzler Schuschnigg, als es notwendig geworden war, ihn nach dem Anschluß zu entfernen, sich in einer »Villa« aufgehalten habe. Es blieb dem Kreuzverhör vorbehalten, zu enthüllen, daß die »Villa« das Konzentrationslager Buchenwald war. Das Protokoll ist gefüllt mit anderen Beispielen von Heucheleien und Ausreden. Selbst Schacht zeigte, daß auch er sich die Nazi-Ansicht zu eigen gemacht hatte, daß Wahrheit alles das ist, was Erfolg hat. Als ihm im Kreuzverhör eine längere Liste von gebrochenen Eiden und falschen Versprechungen vorgehalten wurde, sagte er zu seiner Rechtfertigung wörtlich, ich zitiere:

»Ich glaube, Sie können sehr viel mehr Erfolge erzielen, wenn Sie jemanden leiten wollen, wenn sie ihm nicht die wahren Gründe sagen, als wenn Sie sie ihm sagen.«

Das war die Philosophie der Nationalsozialisten. Kann es irgend jemanden überraschen, daß sie ihre lebenslange Gewohnheit hier auf der Anklagebank beibehalten, nachdem sie Jahre hindurch die Welt getäuscht und Falschheit mit dem Schein der Wahrheit maskiert hatten? Die Glaubwürdigkeit ist einer der wichtigsten Punkte dieses Verfahrens. Nur diejenigen, die die bitteren Lehren der letzten Dekade nicht beherzigt haben, können daran zweifeln, daß Männer, die sich immer die verdachtlose Leichtgläubigkeit großmütiger Gegner zunutze gemacht haben, zögern würden, heute das gleiche zu tun.

Angesichts dieses Hintergrundes verlangen diese Angeklagten heute von diesem Gerichtshof sie für nichtschuldig zu erklären an der Planung, Ausführung oder Verschwörung zur Begehung dieser langen Liste von Verbrechen und Unrecht. Sie stehen vor dem Material dieses Prozesses wie der blutbefleckte Gloucester an der Bahre seines erschlagenen Königs. Er bat die Witwe, wie die Angeklagten Sie bitten: Sage, daß ich sie nicht erschlagen habe!, und die Königin antwortet: Dann sage, sie seien nicht erschlagen worden! Aber sie sind tot!

Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daß es keinen Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei.

[480] VORSITZENDER: Ich rufe den Hauptankläger für das Vereinigte Königreich von Großbritannien.

JUSTICE JACKSON: Wäre es dem Gerichtshof angenehm, daß Sir Hartley Shawcross seine Ansprache nach der Pause beginnt?


VORSITZENDER: Ja. Dann werden wir wieder um Viertel vor 2.00 Uhr die Sitzung fortsetzen.


JUSTICE JACKSON: Für das Protokoll möchte ich noch folgendes hinzufügen: Ich habe dem Gerichtshof und den Anwälten Kopien des Plädoyers mit Fußnoten zu den Akten überreicht. Diese Fußnoten sind natürlich dazu bestimmt, die Aufmerksamkeit der Gegenpartei und des Gerichtshofs nochmals auf die zur Unterstützung herangezogenen Daten aus dem Prozeßmaterial zu lenken. Ich dachte, daß sie bei der Lektüre nützlich sein würden.

VORSITZENDER: Ich danke Ihnen. Der Gerichtshof wird nunmehr die Sitzung unterbrechen.


[Das Gericht vertagt sich bis 13.45 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 19, S. 438-482.
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