Anklagepunkt eins –

gemeinsamer Plan oder Verschwörung.

[41] (Artikel 6, insbesondere Artikel 6 (a) des Statuts.)


III. Feststellung des Verbrechens. Alle Angeklagten haben mit verschiedenen anderen Personen während eines Zeitraums von Jahren vor dem 8. Mai 1945 als Führer, Organisatoren, Anstifter und Mittäter an der Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder Verschwörung teilgenommen, die darauf abzielte oder mit sich brachte, die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Humanität, wie sie in dem Statut dieses Gerichtshofs definiert sind, entsprechend den Vorschriften des Statuts, jeder einzelne verantwortlich für seine eigenen Handlungen, wie auch für alle Handlungen, die von irgend jemanden in Ausführung eines solchen Planes und einer solchen Verschwörung begangen worden sind. Der gemeinsame Plan oder die Verschwörung stellte insofern die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden dar, als die Angeklagten Angriffskriege planten, vorbereiteten, entfesselten und führten, die gleichzeitig Kriege [41] unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen waren. In der Entwicklung und im Verlaufe des gemeinsamen Planes oder Verschwörung wurden Kriegsverbrechen dadurch begangen, daß die Angeklagten rücksichtslose Kriege gegen Länder und deren Bevölkerung unter Verletzung der Kriegsregeln und Bräuche planten und führten. Zu diesen Verletzungen der Kriegsregeln gehörten als typische und systematisch angewandte Mittel: die Ermordung, Mißhandlung und Verschleppung der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete zum Zweck der Sklavenarbeit und für andere Zwecke, die Ermordung und Mißhandlung von Kriegsgefangenen und von Personen auf hoher See, die Verhaftung und Tötung von Geiseln, die Plünderung privaten und öffentlichen Eigentums, die mutwillige Vernichtung von großen und kleinen Städten und Dörfern, Verwüstungen, die durch keine militärische Notwendigkeit geboten waren. Der gemeinsame Plan oder die Verschwörung hatte zum Ziel, und die Angeklagten beschlossen und begingen Verbrechen gegen die Humanität in Deutschland und den besetzten Gebieten, wobei sie als typische und systematisch angewandte Mittel verwandten: die Ermordung, Vernichtung, Versklavung, Verschleppung und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung vor und während des Krieges, und die Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen in Ausführung des Planes für die Vorbereitung und Führung von Angriffs- oder ungesetzlichen Kriegen, wobei viele solche Handlungen und Akte der Verfolgung Verletzungen des inländischen Rechtes der Länder darstellten, in denen sie begangen wurden.

IV. Einzelheiten des Wesens und der Entwicklung des gemeinsamen Planes der Verschwörung.


(A) Die Nazi-Partei als Mittelpunkt des gemeinsamen Planes oder Verschwörung.


Im Jahre 1921 wurde Adolf Hitler der oberste Führer (schlechtweg »der Führer« genannt) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, auch bekannt als Nazi-Partei, die in Deutschland im Jahre 1920 gegründet worden war. Er fungierte als solcher während der ganzen von dieser Anklage umfaßten Periode. Die Nazi-Partei, zusammen mit einer Anzahl ihrer Unterorganisationen wurde zum Mittel des Zusammenhaltes unter den Angeklagten und ihrer Mitverschworenen und zum Mittel der Ausführung der Ziele und Zwecke ihrer Verschwörung. Jeder der Angeklagten wurde Mitglied der Nazi-Partei und der Verschwörung in Kenntnis ihrer Ziele und Zwecke, oder wurde im Besitz dieser Kenntnis ein Helfershelfer ihrer Ziele und Zwecke in dem einen oder dem anderen Stadium der Entwicklung der Verschwörung.


[42] (B) Gemeinsame Ziele und Methoden der

Verschwörung.


Die Ziele und Zwecke der Nazi-Partei sowie der Angeklagten und verschiedener anderer Persönlichkeiten, die zum einen oder anderen Zeitpunkt Führer, Mitglieder, Förderer oder Anhänger der Nazi-Partei (fortan mit dem Sammelnamen »Nazi-Verschwörer« bezeichnet) waren, bestanden darin oder entwickelten sich dahin, folgende Ziele mit allen ihnen gut scheinenden Mitteln, gesetzlichen wie ungesetzlichen, zu erreichen, wobei sie letzten Endes auch erwogen, ihre Zuflucht zu Drohung mit Gewalt, Gewalt und Angriffskrieg zu nehmen: (1) Den Versailler Vertrag und seine Beschränkungen der militärischen Rüstungen und Tätigkeit Deutschlands aufzuheben und zu vernichten, (2) die Gebietsteile sich anzueignen, die Deutschland als Ergebnis des Weltkrieges 1914-1918 verloren hatte, und andere europäische Gebiete, von denen die Nazi-Verschwörer behaupteten, daß sie in erster Linie von sogenannten »Volksdeutschen« bewohnt waren; (3) noch weitere Gebiete auf dem europäischen Kontinent und anderswo sich anzueignen, von denen die Nazi-Verschwörer behaupteten, daß die »Volksdeutschen« sie als »Lebensraum« benötigten, alles dies auf Kosten der benachbarten und anderer Länder. Die Ziele und Zwecke der Nazi-Verschwörer waren nicht ein für allemal festgelegt, sondern entwickelten und erweiterten sich im gleichen Maßstabe wie ihre Macht sich erweiterte und wie sie imstande waren, wirksamer mit Gewalt und Angriffskrieg zu drohen. Als sie ihre Ziele immer weiter hinausrückten und ihre Zwecke schließlich derart ungeheuerlich wurden, daß sie nicht mehr, wie bisher durch opportunistische Methoden, wie Betrug und Täuschung, Drohung und Einschüchterungen, Tätigkeit der fünften Kolonne und Propaganda, sondern nur noch mit Waffengewalt und Angriffskrieg erreicht werden konnten, planten die Nazi-Verschwörer vorsätzlich, beschlossen und entfesselten sie ihre Angriffskriege und Kriege unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen in den Entwicklungsstufen und Schritten, die weiter unten eingehender dargestellt werden.


(C) Grundsätze und ihre Anwendung in dem gemeinsamen Plan oder Verschwörung.


Um andere Personen für die Teilnahme an dem gemeinsamen Plan und der Verschwörung zu gewinnen, und um den Nazi-Verschwören ein Höchstmaß von Kontrolle über das deutsche Gemeinwesen zu sichern, wurden bestimmte Grundsätze aufgestellt, verbreitet und ausgenutzt, unter ihnen folgende:

1. daß Personen von sogenanntem »deutschen Blute« (entsprechend den genauen Angaben der Nazi-Verschwörer) einer [43] »Herrenrasse« zugehörten und demgemäß das Recht hätten, andere Rassen und Völker zu unterjochen, zu beherrschen oder auszurotten;

2. daß das deutsche Volk nach dem Führerprinzip regiert werden solle, demzufolge alle Macht beim Führer läge, von welchem Unterführer ihre Autorität in hierarchischer Ordnung erlangten, wobei jeder Unterführer seinem unmittelbaren Vorgesetzten bedingungslosen Gehorsam schulde, in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich jedoch absolute Macht habe; und daß die Macht der Führerschaft unbegrenzt sei und sich auf alle Gebiete des öffentlichen und privaten Lebens erstrecke;

3. daß Krieg eine edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei;

4. daß die Führerschaft der Nazi-Partei als der einzige Träger der vorangehenden und anderer Lehrsätze der Nazi-Partei berechtigt sei, den inneren Aufbau, die Politik und Gebaren des deutschen Staates zu lenken, die Tätigkeiten aller Einzelpersonen innerhalb des Staates zu überwachen und alle Gegner zu vernichten.


(D) Die Erlangung totalitärer Kontrolle über Deutschland: Politisch.


1. Erste Schritte zur Erlangung der Kontrolle der Staatsmaschine.

Zur Erreichung ihrer Ziele und Zwecke trafen die Nazi-Verschwörer Vorbereitungen zur Ergreifung totalitärer Kontrolle über Deutschland, damit sich kein wirksamer Widerstand gegen sie innerhalb Deutschlands erheben konnte. Nach dem Scheitern des Münchner Putsches im Jahre 1923, der unmittelbar auf den Sturz der Weimarer Republik abgezielt hatte, gingen die Nazi-Verschwörer daran, durch die Nazi-Partei auf »legalem« Wege mit Hilfe von Terror die deutsche Regierung zu untergraben und zu stürzen. Sie schufen und gebrauchten als Parteigliederung die Sturmabteilungen (SA), eine halbmilitärische Freiwilligenorganisation junger Männer, die zur Gewaltanwendung ausgebildet und verpflichtet waren und deren Aufgabe es war, die Partei zur Herrin der Straße zu machen.

2. Kontrolle erlangt.

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler deutscher Reichskanzler. Nach dem Reichstagsbrand vom 28. Februar 1933 wurden Artikel der Weimarer Verfassung, welche persönliche Freiheit, Freiheit der Rede, der Presse, Vereins- und Versammlungsfreiheit gewährleisteten, vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Nazi-Verschwörer brachten im Reichstag das »Gesetz zum Schutz von Volk und Reich« durch, das Hitler und seinen damaligen Kabinettsmitgliedern uneingeschränkte Gesetzgebungsgewalt gab. Die Nazi-Verschwörer behielten [44] diese Befugnisse nach einem Wechsel der Kabinettsmitglieder. Die Verschwörer setzten ein Verbot aller politischen Parteien mit Ausnahme der Nazi-Partei durch. Sie erreichten es, daß die Nazi-Partei als eine regierungsähnliche Organisation mit weitgehenden und außergewöhnlichen Vorrechten anerkannt wurde.

3. Festigung der Kontrolle.

Nachdem sich die Nazi-Verschwörer auf diese Weise in den Besitz des deutschen Regierungsapparates gesetzt hatten, gingen sie daran, ihre Machtstellung in Deutschland zu festigen, etwaigen inneren Widerstand zu brechen und das deutsche Volk militärisch zu organisieren.

(a) Die Nazi-Verschwörer machten den Reichstag zu einer Versammlung ihrer eigenen Vertrauensleute und beschränkten die Wahlfreiheit im ganzen Lande. Sie drückten die einzelnen Länder, Provinzen und Gemeinden, die früher eine halbautonome Stellung hatten, fast zu Verwaltungsorganen der Zentralregierung herab. Sie vereinigten das Amt des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in der Person Hitlers; sie nahmen eine umfassende Säuberung der Beamtenschaft vor, schränkten die Unabhängigkeit des Richterstandes erheblich ein und machten ihn zum Diener der Nazi-Weltanschauung. Die Verschwörer vergrößerten die vorhandenen Staats- und Parteiorganisationen beträchtlich. Sie richteten ein weitverzweigtes System neuer Staats- und Parteiorganisationen ein und nahmen eine »Gleichschaltung« der Staatsorgane mit der Nazi-Partei, ihren Gliederungen und Untergliederungen vor, mit dem Ergebnis, daß das deutsche Leben von Nazi-Lehre und -Praxis beherrscht und Schritt für Schritt auf die Erreichung ihrer Ziele ausgerichtet wurde.

(b) Um ihre Herrschaft gegen Angriffe zu sichern und dem deutschen Volk Furcht einzuflößen, wurde von den Nazi-Verschwörern eine Methode zur Terrorisierung wirklicher und vermeintlicher oder verdächtiger Gegner des Regimes erfunden und ausgebaut. Sie warf solche Personen ohne Gerichtsverhandlung ins Gefängnis, hielt sie in »Schutzhaft« und Konzentrationslagern und ging gegen sie mit Verfolgung, Erniedrigung, Ausraubung, Versklavung, Folter und Mord vor. Diese Konzentrationslager wurden zu Beginn des Jahres 1933 auf Anordnung des Angeklagten Göring eingerichtet und als ein ständiger Teil der terroristischen Politik und Methoden der Verschwörer aufgebaut und von ihnen zur Begehung der unten erwähnten Verbrechen gegen die Grundsätze der Humanität gebraucht. Zu den Hauptorganen, die zur Ausführung dieser Verbrechen eingesetzt wurden, gehörten die SS und die Gestapo, die zusammen [45] mit anderen privilegierten Staats- und Parteistellen oder -organen ohne jede gesetzliche Beschränkung handeln durften.

(c) Die Nazi-Verschwörer erkannten, daß es außer der Unterdrückung eigentlicher politischer Opposition nötig war, gewisse andere Bewegungen oder Gruppen zu unterdrücken oder auszurotten, die bei Erlangung totaler Herrschaft in Deutschland und bei Erreichung der Ziele ihrer Angriffslust der Verschwörer im Ausland als Gegner zu betrachten waren. Demgemäß

1. zerstörten die Nazi-Verschwörer die freien Gewerkschaften in Deutschland durch Einziehung ihres Kapital- und Grundvermögens, durch Verfolgung ihrer Führer und Verbot ihrer Tätigkeit, und ersetzten sie durch eine Parteiuntergliederung. Das Führerprinzip wurde in der Industrie eingeführt: der Unternehmer wurde der Führer und die Arbeiterschaft seine Gefolgschaft. So wurde jeder etwaige Widerstand der Arbeiter zunichte gemacht und die Produktionskraft der deutschen Arbeiterschaft unter die wirksame Kontrolle der Verschwörer gebracht;

2. förderten die Nazi-Verschwörer Glaubenslehren und deren Ausübung, die unvereinbar waren mit christlicher Lehre und suchten hierdurch, den Einfluß der Kirche auf das Volk und insbesondere auf die deutsche Jugend zu untergraben. Sie erklärten als ihr Ziel die Ausmerzung der christlichen Kirchen in Deutschland, versuchten sie durch Nazi- Einrichtungen und Glaubenslehren zu ersetzen, machten sich zum Programm die Verfolgung von Priestern und Angehörigen des Klerus und von Mönchsorden, die sie als Gegner ihrer Ziele betrachteten und beschlagnahmten Kirchen vermögen;

3. waren die Nazi-Verschwörer in der Verfolgung pazifistischer Gruppen einschließlich religiös-pazifistischer Bewegungen besonders unbarmherzig und grausam.

(d) Zur Verwirklichung ihrer »Herrenrasselehre« erhoben die Verschwörer zum Programmpunkt die unbarmherzige Verfolgung der Juden, die auf ihre Ausrottung abzielte. Vernichtung der Juden war offizielle Staatspolitik, die durch offizielle Maßnahmen und durch Aufreizung zu Massen- und Einzelgewalttätigkeiten betrieben wurde. Die Verschwörer bekannten sich offen zu ihrem Ziel. So erklärte zum Beispiel der Angeklagte Rosenberg: »Antisemitismus ist das einigende Element des deutschen Wiederaufbaus.« Bei einer anderen Gelegenheit erklärte er: »Deutschland wird die jüdische Frage erst dann als gelöst betrachten, wenn der allerletzte Jude den Großdeutschen Lebensraum verlassen hat. Europa wird seine jüdische Frage erst dann gelöst haben, wenn der allerletzte Jude den Kontinent [46] verlassen hat.« Der Angeklagte Ley erklärte: »Wir schwören, wir werden den Kampf nicht aufgeben, bis der letzte Jude in Europa ausgerottet und wirklich tot ist. Es ist nicht genug, den Juden, den Feind der Menschheit, auszugliedern – der Jude muß vernichtet werden.« Bei einer anderen Gelegenheit erklärte er auch: »Die zweite deutsche Geheimwaffe ist Antisemitismus; denn wenn Antisemitismus von Deutschland konsequent durchgeführt wird, wird er ein Weltproblem werden, mit denn sich alle Völker werden auseinandersetzen müssen.« Der Angeklagte Streicher erklärte: »Die Sonne wird den Völkern der Erde nicht scheinen, bis der letzte Jude tot ist.« Diese Bekenntnisse und Aufreizungen waren typisch für die Erklärungen der Nazi-Verschwörer im gesamten Verlauf ihrer Verschwörung. Das Aktionsprogramm gegen die Juden sah u. a. vor: Entziehung des Wahlrechts, Brandmarkung, Versagung bürgerlicher Ehrenrechte, Gewalttaten gegen ihre Person und Habe, Verschleppung, Versklavung, Zwangsarbeit, Aushungerung, Mord und Massenvernichtung. Es kann nur geschätzt werden, bis zu welchem Ausmaß die Verschwörer ihr Ziel erreicht haben, jedenfalls war die Ausrottung in vielen Plätzen Europas im wesentlichen vollständig. Von den 9600000 Juden, die in Gebieten Europas unter Naziherrschaft lebten, sind nach vorsichtiger Schätzung 5700000 verschwunden, von denen die meisten vorsätzlich von den Nazi-Verschwörern ums Leben gebracht worden sind. Nur Reste der jüdischen Bevölkerung Europas sind übrig geblieben.

(e) Das Erziehungssystem und insbesondere die Erziehung und Schulung der deutschen Jugend wurde von den Nazi-Verschwörern umgestaltet, um das deutsche Volk ihrem Willen gefügig zu machen und es psychologisch auf Krieg vorzubereiten. Das Führerprinzip wurde in den Schulen eingeführt, und die Partei und die angeschlossenen Gliederungen erhielten weitreichende Aufsichtsbefugnisse auf dem Gebiet der Erziehung. Die Nazi-Verschwörer stellten jede kulturelle Tätigkeit unter Aufsicht und kontrollierten die Verbreitung von Information und Meinungsäußerungen innerhalb Deutschlands wie auch den Nachrichtenverkehr jeder Art aus und nach Deutschland und schufen einen riesigen Propagandaapparat.

(f) Die Nazi-Verschwörer gaben einer beträchtlichen Zahl der von ihnen beherrschten Organisationen einen mehr und mehr militärischen Aufbau, um diese Organisationen, falls erforderlich, schnell zu Kriegszwecken umwandeln und gebrauchen zu können.


[47] (E) Die Erlangung totalitärer Kontrolle in Deutschland – wirtschaftlich – und die Planung und Mobilmachung der Wirtschaft für einen Angriffskrieg.


Nach Erlangung der politischen Macht organisierten die Verschwörer Deutschlands Wirtschaft zur Erreichung ihrer politischen Ziele.

1. Um die Möglichkeit eines Widerstandes auf dem Gebiet der Wirtschaft auszuschließen, nahmen sie der Arbeiterschaft das Recht zu freiem industriellen und politischen Zusammenschluß, wie dies im einzelnen in Paragraph D 3 (c) (I) dargetan worden ist.

2. Sie bedienten sich deutscher Geschäftsorganisationen als Mittel zur Mobilisierung der Kriegswirtschaft.

3. Sie richteten die deutsche Wirtschaft auf die Vorbereitung und Ausrüstung der Militärmaschine aus. Zu diesem Ziel lenkten sie Finanz, Geldanlage und Außenhandel.

4. Die Nazi-Verschwörer, und unter ihnen besonders die Industriellen, wandten sich einem riesigen Wiederaufrüstungsprogramm zu und gingen daran, gewaltige Mengen von Kriegsmaterial zu entwickeln und herzustellen und ein mächtiges Kriegspotential zu schaffen.

5. Zur Durchführung der Kriegsvorbereitungen richteten die Nazi-Verschwörer eine Reihe von Verwaltungsstellen und -behörden ein. So schufen sie für diesen Zweck im Jahre 1936 mit dem Angeklagten Göring als Bevollmächtigten das »Amt zur Durchführung des Vierjahresplans«, dem eine allumfassende Kontrollgewalt über die deutsche Wirtschaft eingeräumt wurde. Ferner ernannten sie am 23. August 1939 unmittelbar vor ihrem Angriff auf Polen den Angeklagten Funk zum »Bevollmächtigten für die Wirtschaft« und am 30. August 1939 setzten sie den Ministerrat für die Reichsverteidigung als Kriegskabinett ein.


(F) Verwendung der Nazi-Kontrolle für den Angriff auf das Ausland.


1. Stand der Verschwörung Mitte 1933 und weitere Pläne.

Mitte 1933 waren die Nazi-Verschwörer nach Erlangung der Regierungsgewalt in Deutschland in der Lage, weitere und mehr ins Einzelne gehende Pläne besonders in außenpolitischer Beziehung zu machen. Ihr Plan war, unter Verletzung des Versailler Vertrags und anderer Verträge wieder aufzurüsten und das Rheinland wieder zu besetzen und zu befestigen, um militärische Stärke und politische Verhandlungsfähigkeit zum Einsatz gegen andere Nationen zu erwerben.

2. Die Nazi-Verschwörer setzten sich die völlige Aufhebung des Versailler Vertrags zum Ziel und machten entsprechende Pläne, [48] die, wie unten dargetan, alle den Weg zu den späteren, größeren Angriffshandlungen eröffneten und die bis zum 7. März 1936 in die Tat umgesetzt wurden. In Ausführung dieses Abschnittes der Verschwörung unternahmen die Nazi-Verschwörer das Folgende:

(a) Sie brachten Deutschland dazu, eine geheime Wiederaufrüstung von 1933 bis März 1935 vorzunehmen, einschließlich der Ausbildung von militärischem Personal, der Herstellung von Kriegsmaterial und des Aufbaues einer Luftflotte.

(b) Am 14. Oktober 1933 erklärten sie Deutschlands Austritt aus der Internationalen Abrüstungskonferenz und dem Völkerbund.

(c) Am 10. März 1935 verkündete der Angeklagte Göring, daß Deutschland eine Luftwaffe aufbaue.

(d) Am 16. März 1935 verkündeten die Nazi-Verschwörer ein Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht, in dem sie die Friedensstärke der deutschen Armee mit etwa 500000 Mann angaben.

(e) Am 21. Mai 1935 verkündeten sie der Wahrheit zuwider vor der Welt, um sie zu täuschen und ihr die Furcht vor Angriffsabsichten zu nehmen, daß sie die territorialen Grenzen des Versailler Vertrags respektieren und die Locarno-Verträge erfüllen würden.

(f) Am 7. März 1936 schritten sie unter Verletzung des Versailler Vertrags und des Rhein-Locarno-Paktes vom 16. Oktober 1925 zur Wiederbesetzung des Rheinlands und befestigten es und erklärten der Welt fälschlicherweise: »Wir haben keine territorialen Ansprüche in Europa zu erheben.«

3. Angriff auf Österreich und die Tschechoslowakei.

(a) Die 1936-1938-Phase des Plans: Vorbereitung des Angriffs auf Österreich und die Tschechoslowakei.

Als nächstes wandten sich die Nazi-Verschwörer einem genauen Plan für die Einverleibung Österreichs und der Tschechoslowakei zu. Hierbei erkannten sie, daß es aus militärischen Gründen notwendig sei, sich zunächst Österreichs zu bemächtigen, bevor die Tschechoslowakei anzugreifen sei. Am 21. Mai 1935 erklärte Hitler in einer Reichstagsrede: »Deutschland hat weder die Absicht noch den Wunsch, sich in die inneren Angelegenheiten Österreichs einzumischen, Österreich zu annektieren oder einen Anschluß zu vollziehen.« Am 1. Mai 1936, weniger als zwei Monate seit der Wiederbesetzung des Rheinlands, erklärte Hitler: »Die Lüge wird wieder verbreitet, daß Deutschland morgen oder übermorgen über Österreich oder die Tschechoslowakei herfallen wird.« Danach bewirkten es die Nazi-Verschwörer, daß am 11. Juli 1936 ein Vertrag zwischen Österreich und Deutschland abgeschlossen wurde, dessen Artikel 1 besagte: »Die deutsche Regierung erkennt die volle Souveränität des Bundesstaates Österreich in dem Geiste der Verlautbarung des [49] deutschen Führers und Kanzlers vom 21. Mai 1935 an.« Unterdessen wurden Angriffspläne zur Verletzung dieses Vertrags gemacht. Im Herbst 1937 war jegliche nennenswerte Opposition innerhalb des Reiches niedergeschlagen. Die militärische Vorbereitung für die »österreichische Aktion« war praktisch beendet. Eine einflußreiche Gruppe der Nazi-Verschwörer traf mit Hitler am 5. November 1937 zusammen, um die Lage zu überprüfen. Es wurde nochmals versichert, daß Nazi-Deutschland Lebensraum in Mitteleuropa haben müsse. Sie erkannten, daß eine solche Eroberung wahrscheinlich auf Widerstand stoßen würde, der mit Gewalt niedergeschlagen werden müsse, und daß ihre Entscheidung zu einem allgemeinen Krieg führen könne; aber diese Aussicht wurde außer Betracht gelassen, da das Risiko sich lohnte. Aus diesem Treffen ergaben sich drei mögliche Pläne für die Eroberung von Österreich und der Tschechoslowakei. Welcher von diesen dreien benutzt werden sollte, sollte von der militärischen und politischen Entwicklung in Europa abhängen. Man zog bei dieser Besprechung in Erwägung, daß die Eroberung von Österreich und der Tschechoslowakei (durch erzwungene Auswanderung von 2 Millionen Personen aus der Tschechoslowakei und 1 Million aus Österreich) zusätzliche Nahrung für das Reich für 5 bis 6 Millionen Menschen bereitstellen und die strategische Lage dadurch verbessern würde, daß die Grenze verkürzt und verbessert und die Möglichkeit geschaffen würde, neue Armeen bis zu ungefähr 12 Divisionen aufzustellen. So betrachtete man das Ziel des Planes gegen Österreich und die Tschechoslowakei nicht als Endzweck, sondern nur als eine vorbereitende Maßnahme für die nächste Angriffshandlung der Nazi-Verschwörung.


(b) Die Ausführung des Planes in Österreich einzumarschieren: November 1937 bis März 1938.


Hitler berief am 8. Februar 1938 den Kanzler Schuschnigg zu einer Konferenz nach Berchtesgaden. Bei diesem Treffen am 12. Februar 1938 gab Schuschnigg unter der Drohung des Einmarsches nach, und versprach, die im Gefängnis befindlichen Nazis zu amnestieren und Nazis in Ministerposten zu berufen – nämlich in Österreich. Er stimmte zu, sich bis zur nächsten Rede Hitlers schweigend zu verhalten; einer Rede, in der Österreichs Unabhängigkeit wieder versichert werden sollte; Hitler jedoch, anstatt die Versicherung österreichischer Unabhängigkeit abzugeben, erklärte sich zum Schutzherrn aller Deutschen. Unterdessen nahm die unterirdische Tätigkeit der Nazis in Österreich zu. Am 9. März 1938 kündigte Schuschnigg eine Volksabstimmung über die österreichische Unabhängigkeit an. Am 11. März sandte Hitler ein Ultimatum, in dem er verlangte, daß diese Volksabstimmung abgesagt werde, andernfalls die Deutschen in Österreich einmarschieren würden. Später [50] am selben Tage drohte ein zweites Ultimatum mit dem Einmarsch, wenn Schuschnigg nicht innerhalb von drei Stünden zurücktreten würde. Schuschnigg trat zurück. Der Angeklagte Seyß-Inquart, der zum Kanzler ernannt wurde, ersuchte Hitler, sofort deutsche Truppen nach Österreich zu entsenden, um die »Ordnung aufrechtzuerhalten«. Der Einmarsch begann am 12. März 1938. Am 13. März maßte sich Hitler durch eine Proklamation das Amt des österreichischen Staatsoberhauptes an und übernahm das Oberkommando über die österreichische Wehrmacht. Durch Gesetz vom selben Tage wurde Österreich Deutschland einverleibt.


(c) Die Ausführung des Planes, in die Tschechoslowakei einzumarschieren, April 1938 bis März 1939.


1. Gleichzeitig mit der Annexion von Österreich gaben die Nazi-Verschwörer der tschechoslowakischen Regierung die falsche Zusicherung, daß sie dieses Land nicht angreifen würden. Aber innerhalb eines Monats trafen sie zusammen, um spezielle Mittel und Wege zu planen, die Tschechoslowakei anzugreifen oder die früheren Pläne für den Angriff gegen die Tschechoslowakei im Lichte der Erwerbung von Österreich zu revidieren.

2. Am 21. April 1938 kamen die Nazi-Verschwörer zusammen und trafen die Vorbereitungen dafür, die Tschechoslowakei nicht später als am 1. Oktober 1938 anzugreifen. Sie planten insbesondere einen »Zwischenfall« zu konstruieren, der den Angriff rechtfertigen würde. Sie entschieden sich, einen militärischen Angriff erst nach einer Periode diplomatischer Streitereien einzuleiten, die, wenn sie ernster würden, eine Ausrede für einen Krieg geben könnten, oder aber als zweiten Weg einen Blitzangriff als Folge eines »Zwischenfalls« eigener Schöpfung zu beginnen. Es wurde erwogen, den deutschen Gesandten in Prag zu ermorden, um so den erforderlichen Zwischenfall zu schaffen. Vom 21. April 1938 anarbeiteten die Nazi-Verschwörer, um vorbereitet zu sein, in Einzelheiten gehende, genaue militärische Pläne aus, die dazu bestimmt waren, einen solchen Angriff zu jedem gelegenen Zeitpunkt durchzuführen und mit genauer Vorberechnung jeglichen tschechoslowakischen Widerstand innerhalb von vier Tagen zu überwinden, um so die Welt vor ein »fait accompli« zu stellen und einem Widerstand »von außen« vorzubeugen. Während der Monate Mai, Juni, Juli, August und September wurden diese Pläne noch mehr spezifiziert und in Einzelheiten ausgearbeitet und am 3. September 1938 wurde die Entscheidung getroffen, daß alle Truppen am 28. September aktionsbereit sein sollten.

3. Während derselben Zeit rührten die Nazi-Verschwörer die Minderheitsfrage in der Tschechoslowakei und besonders in Sudetenland auf, wodurch im August und September 1938 eine diplomatische [51] Krise herbeigeführt wurde. Nachdem die Nazi-Verschwörer mit Krieg gedroht hatten, schlossen das Vereinigte Königreich und Frankreich mit Deutschland und Italien am 29. September 1938 in München einen Vertrag, der die Abtretung des Sudetenlands durch die Tschechoslowakei an Deutschland zum Gegenstand hatte. Die Tschechoslowakei wurde aufgefordert, sich zu fügen. Am 1. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland.

4. Am 15. März 1939 brachten die Nazi-Verschwörer ihren Plan, im Gegensatz zu den Bestimmungen des Abkommens von München, zur vollen Durchführung, indem sie sich des größeren Teiles der Tschechoslowakei, und zwar Böhmen und Mähren, der durch den Vertrag von München nicht an Deutschland abgetreten war, bemächtigten und ihn besetzten.


4. Formulierung des Angriffsplanes gegen Polen: Vorbereitung und Entfesselung des Angriffskrieges, März 1939 bis September 1939.


(a) Durch die erfolgreiche Durchführung dieser Angriffe hatten die Verschwörer viele angestrebte Hilfsquellen und Stützpunkte erworben und waren bereit, weitere kriegerische Angriffe zu unternehmen. Nachdem aller Welt Versicherungen friedlicher Absichten gemacht worden waren, versammelte sich eine einflußreiche Gruppe der Verschwörer am 23. Mai 1939, um über die weitere Ausführung ihres Planes zu beraten. Die Lage wurde überprüft und es wurde bemerkt, daß »die letzten 6 Jahre gut ausgenutzt worden waren, und daß alle Maßnahmen in richtiger Reihenfolge und im Einklang mit unseren Kriegszielen getroffen worden waren«; daß die national-politische Einheit der Deutschen im wesentlichen zustande gebracht worden sei und daß weitere Erfolge nicht ohne Krieg und Blutvergießen erreicht werden könnten. Nichtsdestoweniger wurde beschlossen, zunächst Polen bei der ersten passenden Gelegenheit anzugreifen. Es wurde zugegeben, daß die Fragen bezüglich Danzig, welche Polen gegenüber aufgeführt worden waren, nicht die wirklichen Fragen darstellten, sondern daß es vielmehr um die Frage aggressiver Expansion zur Gewinnung von Nahrung und »Lebensraum« gehe. Es wurde anerkannt, daß Polen einem Angriff bewaffneten Widerstand entgegensetzen würde und daß eine Wiederholung des Nazi-Erfolges gegen die Tschechoslowakei ohne Krieg nicht erwartet werden könnte. Demgemäß wurde beschlossen, daß das Problem darin bestehe, Polen zu isolieren und, wenn möglich, einen gleichzeitigen Konflikt mit den Westmächten zu verhindern. Nichtsdestoweniger war man sich einig, daß England ein Feind dieser Bestrebungen sei und daß es schließlich zum Krieg mit England und dessen Verbündeten, Frankreich, kommen müßte, und daß daher in diesem Krieg jeder Versuch unternommen werden mußte, England durch einen Blitzkrieg zu überwältigen. Darauf [52] wurde beschlossen, sofort in allen Einzelheiten Pläne auszuarbeiten für den bei der ersten passenden Gelegenheit auszuführenden Angriff auf Polen, und sodann für den Angriff auf England und Frankreich, sowie Pläne für die gleichzeitige Besetzung von Luftstützpunkten in den Niederlanden und Belgien mit Waffengewalt.

(b) Nachdem sie den deutsch-polnischen Vertrag von 1934 mit Scheingründen gekündigt hatten, gingen die Nazi-Verschwörer demgemäß daran, die Danziger Frage aufzurühren, »Grenzzwischenfälle« vorzubereiten, um den Angriff zu »rechtfertigen«, und Forderungen auf Abtretung polnischen Gebietes zu erheben. Als Polen sich weigerte, nachzugeben, veranlaßten sie am 1. September 1939 den Einfall deutscher bewaffneter Truppen in Polen, wodurch sie auch den Krieg mit dem Vereinigten Königreich und Frankreich herbeiführten.


5. Ausdehnung des Krieges in einen allgemeinen Angriffskrieg: Planung und Ausführung der Angriffe auf Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland, 1939 bis April 1941.


Auf diese Weise wurde der Angriffskrieg – vorbereitet von den Nazi-Verschwörern durch ihren Einfall in Österreich und die Tschechoslowakei – durch den Angriff auf Polen in Verletzung der Bestimmungen des Briand-Kellogg-Pakts von 1928 – entfesselt. Nach der vollkommenen Niederlage Polens trafen die Nazi-Verschwörer praktische Vorbereitungen für die Ausbreitung des Krieges in Europa, um so die Durchführung ihrer militärischen Operationen gegen Frankreich und England zu erleichtern. Im Einklang mit diesen Plänen veranlaßten sie den Einfall deutscher Streitkräfte in Dänemark und Norwegen am 9. April 1940, in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg am 10. Mai 1940, in Jugoslawien und Griechenland am 6. April 1941. Alle diese Einfälle waren im besonderen im vorausgeplant worden.


6. Die deutsche Invasion des Gebietes der USSR am 22. Juni 1941 in Verletzung des Nichtangriffspaktes vom 23. August 1939.


Am 22. Juni 1941 kündigten die Nazi-Verschwörer hinterhältig den Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der USSR ohne jegliche Kriegserklärung und fielen in das Sowjetgebiet ein, damit einen Angriffskrieg gegen die USSR beginnend.

Gleich vom ersten Tage ihres Angriffes auf das Sowjetgebiet an begannen die Nazi-Verschwörer im Einklang mit ihren detaillierten Plänen auszuführen: die Vernichtung von großen und kleinen Städten und Dörfern, die Zertrümmerung von Fabriken, Genossenschaftsfarmen, Elektrizitätswerken und Eisenbahnen, die Beraubung [53] und barbarische Verwüstung natürlicher Kultureinrichtungen der Bevölkerung der USSR, die Verwüstung von Museen, Schulen, Kirchen, geschichtlichen Denkmälern, die Massenverschleppung der Sowjetbürger nach Deutschland zu Sklavenarbeit, ebenso wie die Vernichtung von Erwachsenen, Greisen, Frauen und Kindern, insbesondere Bielorussen, Ukrainern und die Ausrottung von Juden, welche Maßnahmen in dem gesamten besetzten Gebiet der Sowjetunion ausgeführt wurden.

Die vorgenannten Verbrechen wurden von den deutschen Truppen in Übereinstimmung mit den Befehlen der Nazi-Regierung, des Generalstabs und des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht begangen.


7. Zusammenarbeit mit Italien und Japan und Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten: November 1936 bis Dezember 1941.


Nach Entfesselung der Nazi-Angriffskriege schlossen die Nazi-Verschwörer eine deutsch-italienisch-japanische militärische und wirtschaftliche Allianz für 10 Jahre, welche am 27. September 1940 in Berlin unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen, welches eine Verstärkung der zwischen diesen drei Nationen durch den früheren, aber enger begrenzten Vertrag vom 25. November 1936 geschaffenen Bande darstellt, besagte folgendes:

»In der Auffassung, daß es eine Vorbedingung für einen dauernden Frieden sei, daß alle Nationen der Erde den ihnen gebührenden Platz erhalten, haben die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan beschlossen, sich im Hinblick auf ihre Bestrebungen in Groß-Ostasien, beziehungsweise Gebieten von Europa, wo es ihr vernehmliches Ziel ist, eine Neuordnung der Dinge zur Förderung der gegenseitigen Prosperität und der Wohlfahrt der Völker zu schaffen und zu erhalten, durch gegenseitige Zusammenarbeit zu unterstützen.«

Die Nazi-Verschwörer erkannten, daß ein Angriff Japans die Nationen, mit denen sie im Kriege standen, und jene, mit denen sie Krieg erwogen, schwächen und hindern würde. Demgemäß ermunterten die Nazi-Verschwörer Japan, eine »Neuordnung der Dinge« anzustreben. Unter Zunutzemachung des von den Nazi-Verschwörern geführten Angriffskrieges begann Japan am 7. Dezember 1941 in Pearl Harbor und den Philippinen einen Angriff auf die Vereinigten Staaten und im südwestlichen Teil des Pazifischen Ozeans auf das Britische Weltreich, Französisch Indochina und die Niederlande. Deutschland erklärte den Vereinigten Staaten am 11. Dezember 1941 den Krieg.


[54] (G) Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Grundsätze der Humanität verübt in der Ausführung

der Verschwörung, für welche die Verschwörer verantwortlich sind.


1. Angefangen mit der Entfesselung des Angriffskrieges am 1. September 1939, und während dessen Ausdehnung zu Kriegen, die fast die ganze Welt in Mitleidenschaft zogen, führten die Nazi-Verschwörer ihren gemeinsamen Plan und ihre Verschwörung zur Kriegsführung unter rücksichtsloser und vollkommener Nichtachtung und Verletzung von Kriegsrecht und Kriegsbrauch durch. Im Verlauf der Durchführung des gemeinsamen Planes und der Verschwörung wurden die Kriegsverbrechen begangen, welche nachstehend in Anklagepunkt DREI dieser Anklageschrift im einzelnen angeführt sind.

2. Angefangen mit der Inangriffnahme ihres Planes, vollkommene Kontrolle innerhalb des Deutschen Reiches zu erlangen und zu erhalten, und sodann in der Ausnützung dieser Kontrolle zu Angriffen auf andere Staaten, führten die Nazi-Verschwörer ihren gemeinsamen Plan und ihre Verschwörung unter vollkommener und rücksichtsloser Nichtachtung und Verletzung der Grundsätze der Humanität durch. Im Verlauf der Ausführung des gemeinsamen Planes und der Verschwörung wurden Verbrechen gegen die Grundsätze der Humanität begangen, die nachstehend im Anklagepunkt VIER dieser Anklageschrift im einzelnen an geführt sind.

3. Auf Grund des Vorhergehenden sind die Angeklagten sowie verschiedene andere Personen einer gemeinsam geplanten Verschwörung zur Durchführung von Verbrechen gegen den Frieden, einer Verschwörung zur Verübung von Verbrechen gegen die Grundsätze der Humanität im Verlauf der Kriegsvorbereitung und Kriegsführung, und einer Verschwörung zur Ausübung von Kriegsverbrechen nicht nur gegen die Streitkräfte ihrer Feinde, sondern auch gegen nicht-kriegführende Zivilbevölkerungen schuldig.


(H) Verantwortlichkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen für die im ersten Hauptstück angeführten Vergehen.


Es wird hierbei auf Anhang A dieser Anklageschrift hingewiesen, welcher eine Aufstellung der Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten hinsichtlich des in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift aufgezählten Verbrechen enthält. Ferner wird hierbei auf Anhang B dieser Anklageschrift hingewiesen, welcher eine Aufstellung der Verantwortlichkeit von Gruppen und Organisationen – hierin verbrecherische Gruppen und Organisationen genannt – hinsichtlich des in Anklagepunkt Eins angeführten Verbrechens enthält.

[55] Hoher Gerichtshof, dies ist das Ende von Anklagepunkt Eins, für den die Vereinigten Staaten von Amerika verantwortlich sind. Großbritannien wird den Anklagepunkt Zwei vorlegen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Hoher Gerichtshof!


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 2, S. 41-56.
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