Nachmittagssitzung.

[328] GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Ich gebe bekannt, daß der Angeklagte Kaltenbrunner bei der heutigen Nachmittagssitzung nicht anwesend sein wird.

M. DUBOST: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs werden wir das Verhör des Zeugen Roser fortsetzen.


M. DUBOST: Herr Roser, Sie haben uns am Schluß der heutigen Vormittagssitzung auseinandergesetzt, unter welchen Bedingungen Sie dem Pogrom von Rawa-Ruska beiwohnten, und Sie wollten uns Angaben über einen weiteren Pogrom machen. Sie haben uns erklärt, daß ein Soldat, der an diesem Pogrom teilgenommen hatte, vor Ihnen davon gesprochen hatte. Stimmt das?


ROSER: Jawohl.


M. DUBOST: Er hat Ihnen eine Erklärung gegeben, die Sie wiedergeben wollen.


ROSER: Jawohl.


M. DUBOST: Dann, bitte...


ROSER: Ende 1942 war ich wieder nach Deutschland gebracht worden und hatte dort Gelegenheit, zusammen mit einem französischen Arzt den Chauffeur des deutschen Chefarztes des Krankenreviers zu treffen, in dem ich mich damals befand. Dieser Soldat, dessen Namen ich vergessen habe, hat mir folgendes erzählt: In einer polnischen Stadt, deren Namen ich ebenfalls vergessen habe, hat ein Unteroffizier unseres Regiments Beziehungen zu einer Jüdin gehabt. Einige Stunden später wurde er tot aufgefunden. Hierauf, so erzählte der deutsche Soldat, hat mein ganzes Bataillon antreten müssen. Die eine Hälfte umstellte das Ghetto, während die andere Hälfte, zwei Kompanien, zu denen ich gehörte, in das Haus eindrang und die Möbel mitsamt den Bewohnern zu den Fenstern hinauswarf. Der deutsche Soldat schloß seine Erzählung mit folgenden Worten: Armer Mann, schrecklich, furchtbar! Wir fragten ihn darauf: Wie konnten Sie nur so etwas tun? Er antwortete resigniert: Befehl ist Befehl. Das ist das Beispiel, das ich vorher erwähnte.


M. DUBOST: Als Sie von Rawa-Ruska sprachen, erwähnten Sie, wenn ich mich recht erinnere, die Behandlung der russischen Gefangenen, die sich vor Ihnen in diesem Lager befanden?


ROSER: Jawohl. Der ersten französischen Abteilung, die in Rawa-Ruska am 14. oder 15. April 1942 ankam, folgte eine Gruppe von 400 russischen Kriegsgefangenen, die Überlebenden einer Gruppe von 6000 Mann, die der Typhus dezimiert hatte.

[328] Die wenigen Arzneimittel, die die französischen Ärzte bei ihrer Ankunft in Rawa-Ruska vorfanden, stammten aus dem Revier der russischen Kriegsgefangenen. Es waren einige Aspirintabletten und verschiedene andere Arzneimittel, jedoch nicht das geringste zur Behandlung von Typhus. Zwischen dem Weggang der kranken Russen und der Ankunft der Nachfolger hat keinerlei Desinfizierung des Lagers stattgefunden.

Ich kann hier nicht von diesen unglücklichen russischen Überlebenden von Rawa-Ruska sprechen, ohne den Gerichtshof um Erlaubnis zu bitten, Ihnen den furchtbaren Anblick zu beschreiben, der sich uns allen, ich meine allen französischen Gefangenen, die sich im Herbst oder Winter 1941 in den deutschen Stalags befanden, bot, als die ersten Transporte mit russischen Kriegsgefangenen ankamen. Ich persönlich habe dies an einem Sonntagnachmittag erlebt; es war ein schrecklicher Anblick! Die Russen kamen in Fünfer-Kolonnen an und stützten sich gegenseitig, denn keiner von ihnen konnte noch allein gehen. »Wandernde Skelette« ist wirklich der einzige zutreffende Ausdruck. Seitdem haben wir Lichtbilder aus den Konzentrations- und Vernichtungslagern gesehen; unsere unglücklichen russischen Kameraden befanden sich seit 1941 in genau dem gleichen Zustand. Ihre Gesichtshaut war nicht einmal gelb, sie war grün. Fast alle schielten, denn sie hatten nicht mehr die nötige Kraft, um ihre Augen anzupassen. Sie fielen reihenweise um, fünf Mann auf einmal; die Deutschen stürzten sich auf sie und schlugen sie mit Gewehrkolben und mit Peitschen. Da es ein Sonntagnachmittag war, hatten die Gefangenen sozusagen frei, innerhalb des Lagers natürlich. Als die Franzosen das sahen, begannen sie zu schreien; daraufhin schickten uns die Deutschen in die Baracken zurück. Der Typhus verbreitete sich sofort im Lager der Russen, die im November in einer Stärke von 10000 Mann angekommen waren, und von denen Anfangs Februar nur noch 2500 übrig waren.

Diese Angaben stimmen, sie stammen aus zwei Quellen; zunächst aus einer offiziösen, der Lagerküche. Vor den Küchen hing nämlich eine große Tafel, auf welcher die Deutschen die lächerlich geringen Rationen, sowie die Stärke der Belegschaft notierten. Die Belegschaft des russischen Lagers schrumpfte täglich um 80 bis 100 Mann zusammen. Ferner arbeiteten französische Kameraden im Aufnahmebüro des Lagers, in der sogenannten »Aufnahme«, und auch sie waren im Besitz der Belegschaftszahlen; von ihnen habe ich die Zahl von 2500 Überlebenden im Februar. Ich hatte in der Folge, vor allem in Rawa-Ruska, Gelegenheit, französische Gefangene aus allen Gegenden Deutschlands zu treffen. Allen denjenigen, die damals in den Stalags untergebracht waren, das heißt in den Stammlagern, bot sich das gleiche Schauspiel. Viele russische [329] Kriegsgefangene wurden sogar schon vor ihrem Tode in das Massengrab geworfen. Tote und Sterbende wurden zwischen den Baracken aufgelesen und auf Schubkarren geworfen. In den ersten Tagen sahen wir die Leichen offen auf den Schubkarren liegen; da es aber dem deutschen Lagerkommandanten nicht angenehm war, wenn die französischen Gefangenen ihre toten russischen Kameraden grüßten, deckte man sie in der Folge mit Planen zu.


M. DUBOST: Waren ihre Lager damals von der Wehrmacht oder von der SS bewacht?


ROSER: Von der Wehrmacht.


M. DUBOST: Nur von der Wehrmacht?


ROSER: Jawohl, ich wurde nie von jemand anderem als von der Wehrmacht bewacht und von der Schutzpolizei nach meinem Fluchtversuch.


M. DUBOST: Wurden Sie wieder aufgegriffen?


ROSER: Jawohl.


M. DUBOST: Eine letzte Frage: Sie sind nacheinander in verschiedenen Kriegsgefangenenlagern in Deutschland interniert gewesen?


ROSER: Jawohl.


M. DUBOST: Hatten Sie in allen diesen Lagern die Möglichkeit, Ihre Religion auszuüben?


ROSER: In den Lagern selbst...


M. DUBOST: Welcher Religion gehören Sie an?


ROSER: Ich bin Protestant. In den Lagern, in denen ich interniert war, durften im allgemeinen die Protestanten und Katholiken ihre Religion ausüben. Ich war jedoch auch bei Kommandos, einmal bei einem landwirtschaftlichen Kommando in der Gegend von Bremen, ich glaube, es hieß Maiburg, in dem auch ein katholischer Priester war. Wir waren bei diesem Kommando ungefähr sechzig Mann. Dieser katholische Priester durfte keine Messe lesen. Man hinderte ihn daran.


M. DUBOST: Wer?


ROSER: Die Wachen, die sogenannten Posten.


M. DUBOST: Also Soldaten der Wehrmacht?


ROSER: Natürlich, immer.


M. DUBOST: Ich habe keine weiteren Fragen an Sie zu richten.


VORSITZENDER: Wünscht der britische Anklage vertreter noch Fragen zu stellen?


BRITISCHER ANKLAGEVERTRETER: Nein.


[330] VORSITZENDER: Oder der Anklagevertreter für die Vereinigten Staaten?


ANKLAGEVERTRETER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Nein.


VORSITZENDER: Wünscht einer der Herren Verteidiger Fragen zu stellen?


DR. NELTE: Herr Zeuge, wann sind Sie in Kriegsgefangenschaft geraten?


ROSER: Ich wurde am 14. Juni 1940 gefangen genommen.


DR. NELTE: In welches Kriegsgefangenenlager sind Sie damals gekommen?


ROSER: Ich bin sofort in das Oflag II D in Großborn-Westfalenhof in Pommern geschickt worden.


DR. NELTE: Sie waren in einem Oflag?


ROSER: Jawohl.


DR. NELTE: Welche Bestimmungen sind Ihnen im Kriegsgefangenenlager bezüglich eines eventuellen Fluchtversuchs bekanntgegeben worden?


ROSER: Man hat uns gewarnt, daß man auf uns schießen würde, und daß wir es nicht versuchen sollten.


DR. NELTE: Glauben Sie, daß diese Bekanntmachung mit der Genfer Konvention übereinstimmt?


ROSER: Das bestimmt.


DR. NELTE: Sie sprachen von einem Falle, wenn ich richtig gehört habe, von Robin, von Oflag II D. Sie sagten, daß dort ein Offizier durch einen Tunnel aus dem Lager entflohen sei, und daß er, weil er der erste war, der aus dem Tunnel in die Freiheit kam, erschossen worden sein soll. Ist das richtig?


ROSER: Jawohl, das habe ich gesagt.


DR. NELTE: Waren Sie bei diesen Offizieren, die den Fluchtversuch unternommen haben?


ROSER: Nein, ich habe eben gesagt, daß mir dies von Leutnant Ledoux erzählt worden ist, der während dieser Vorkommnisse noch im Lager Oflag II D war.


DR. NELTE: Ich wollte nur feststellen, daß dieser Offizier Robin auf der Flucht seinen Tod gefunden hat?


ROSER: Ja, aber hierzu muß folgendes bemerkt werden: Alle Kriegsgefangenen, die flohen, wußten, daß sie ihr Leben riskierten. Jeder von uns wußte, daß er in dem Augenblick, in dem er versuchte zu fliehen, einen Gewehrschuß riskierte. Aber es kommt [331] darauf an, ob man zum Beispiel in dem Augenblick, in welchem man den Stacheldraht durchquert, von einer tödlichen Kugel getroffen wird, oder ob einem aufgelauert und man ermordet wird in einem Augenblick, in dem man sich nicht wehren kann, in dem man, selbst unbewaffnet, einem Menschen preisgegeben ist. Dies war bei Leutnant Robin der Fall, der sich in seinem Tunnel befand. Es handelte sich um einen Fluchttunnel; – in dieser Höhe. Leutnant Robin kroch darin auf dem Bauche liegend vorwärts. In diesem Augenblick wurde er getötet. Dies entspricht nicht den internationalen Vorschritten.


DR. NELTE: Ich habe Sie verstanden. Sie können sicher sein, daß ich jedem Kriegsgefangenen, der versucht hat, seiner patriotischen Pflicht zu genügen, meine Hochachtung ausspreche. Hier, wo Sie ja nicht zugegen waren, wollte ich nur klarstellen, daß doch die Möglichkeit jedenfalls bestanden hat, daß dieser erste mutige Offizier, der den Tunnel verließ, auf Anruf der Wachen nicht geantwortet hat und dadurch erschossen wurde.


ROSER: Nein.


DR. NELTE: Sie gaben eben zwar noch eine sehr lebhafte Schilderung, wie der Vorgang gewesen sei; ich glaube aber, daß das Ihrer Phantasie entspringt, weil Sie ja doch nicht, nach Ihren eigenen Aussagen, zugegen waren? Ist das richtig?


ROSER: Nein, es gibt keine sechsunddreißig Arten, aus einem Fluchttunnel herauszukriechen. Man liegt auf dem Bauch und kriecht, und wenn man erschossen wird, ehe man aus dem Tunnel herausgekommen ist, so nenne ich das Mord.


DR. NELTE: Und da haben Sie den Offizier gesehen?


VORSITZENDER: Dr. Nelte! Wir wünschen in einem Kreuzverhör keine Diskussionen.

Der Zeuge hat bereits erklärt, daß er nicht zugegen war und es nicht selbst gesehen hat. Er hat die Umstände geschildert.


DR. NELTE: Ich danke.


[Zum Zeugen gewendet]


Der Vorfall mit Leutnant Thomson ist mir nicht ganz klar geworden. Auch da haben Sie, glaube ich, gesagt, Sie seien nicht persönlich orientiert, sondern durch einen Freund. Ist das richtig?

ROSER: Ich kann nur wiederholen, was ich vorhin schon gesagt habe. Ich habe hier die Erzählung des französischen Leutnants Ledoux wiedergegeben, der mir erklärt hat, daß er in der Festung Graudenz zusammen mit einem Leutnant der RAF, namens Anthony Thomson, gewesen sei. Dieser englische Offizier entfloh [332] aus der Festung. Er wurde auf dem Flugplatz wieder eingefangen, in die Festung zurückgebracht und in eine Zelle eingesperrt, in die gleiche wie Leutnant Ledoux. Dieser hat nun gesehen, wie man Thomson durch einen Genickschuß getötet hat. Ledoux hat mir ebenfalls den Namen des Mörders angegeben, ich glaube ihn eben genannt zu haben. Es war der Hauptfeldwebel Ostreich. Es ist dies eine Erzählung, die mir von einem Augenzeugen gemacht wurde.

DR. NELTE: Hauptfeldwebel Ostreich gehörte zur Lagerwache oder zu welcher Formation?


ROSER: Das weiß ich nicht.


DR. NELTE: Ist Ihnen bekannt, daß Sie als Kriegsgefangener ein Beschwerderecht hatten?


ROSER: Gewiß, die Genfer Konvention, die Deutschland im Jahre 1934 unterzeichnet hat, ist mir bekannt.


DR. NELTE: Da Sie diese Bestimmungen kennen, wußten Sie also, daß Sie die Möglichkeit der Beschwerde beim Lagerkommandanten hatten? Haben Sie davon Gebrauch gemacht?


ROSER: Das habe ich versucht, aber ohne Erfolg.


DR. NELTE: Darf ich fragen, wie der Lagerkommandant hieß, der Sie zurückgewiesen hat?


ROSER: Das weiß ich nicht, aber ich will Ihnen sagen, wann ich es versucht habe.


DR. NELTE: Bitte.


ROSER: Das war in dem bekannten Strafkommando Linzburg in Hannover. Dieses Kommando unterstand dem Stalag 10 C. Nach der Nacht, die ich gerade beschrieben habe, in der wir bei einem mißglückten Ausbruchsversuch drei Stunden lang durchgeprügelt worden waren, wurde am nächsten Morgen eine gewisse Anzahl von uns im Kommando zurückbehalten. Bei dieser Gelegenheit sahen wir die direkten Vorgesetzten des Kommandoführers, es war ein Oberleutnant, dessen Namen ich nicht weiß; er sah, daß wir verletzt waren, daß wir insbesondere Kopfwunden hatten, und fand das sehr in Ordnung. Am Abend gingen wir zur Arbeit. Als wir um 7.00 Uhr zurückkehrten, erhielten wir den Besuch eines Majors, eines sehr gut aussehenden Herrn, der gleichfalls der Ansicht war, es sei in Ordnung, daß man uns strafe, da wir einen Fluchtversuch unternommen hätten. Was unsere Beschwerde anlangt, Herr Verteidiger, die wurde nicht weitergegeben.

DR. NELTE: Wußten Sie, daß die Deutsche Regierung mit der damaligen Französischen Vichy-Regierung auch über die Kriegsgefangenen Abmachungen getroffen hatte?


[333] ROSER: Ja, davon habe ich gehört, aber solche Kommandos wurden nicht besichtigt.


DR. NELTE: Also wollen Sie sagen, daß diese Besuche seitens der dafür vorgesehenen Stellen nur in die Lager kamen, nicht zu den Arbeitskommandos?


ROSER: Nein. Herr Verteidiger, die Arbeitskommandos wurden wohl besichtigt, nicht aber die Strafkommandos, in denen ich war. Das ist der Unterschied.


DR. NELTE: Sie waren doch nicht immer im Strafkommando?


ROSER: Nein.


DR. NELTE: Wann kamen Sie in das Strafkommando Rawa-Ruska?


ROSER: Im April 1941 zum erstenmal. Es war das ein Kommando, in das man ohne besonderen Grund ausschließlich Offiziersanwärter und Priester schickte. Im Strafkommando Linzburg erhielten wir keinerlei Besuch. In Rawa-Ruska erhielten wir den Besuch von zwei Schweizer Ärzten; ich glaube, es war im September 1942.

DR. NELTE: September 1942?


ROSER: September 1942, ja.


DR. NELTE: Haben Sie diesen Schweizer Ärzten Ihre Beschwerden vorgetragen?


ROSER: Nicht ich persönlich, aber unser Vertrauensmann konnte mit ihnen sprechen.


DR. NELTE: Und hatte es dann Erfolg?


ROSER: Ja, gewiß.


DR. NELTE: Glauben Sie nicht, daß der Weg der Beschwerde durch den Lagerkommandanten auch Erfolg gehabt hätte, wenn Sie es gewollt hätten?


ROSER: Nein, wir hatten keine sehr freundschaftlichen Beziehungen zu dem deutschen Personal in Rawa-Ruska.


DR. NELTE: Ich verstehe nicht genau.


ROSER: Ich sage, daß wir keine guten Beziehungen zum Lagerkommandanten von Rawa-Ruska hatten.


DR. NELTE: Es handelt sich hierbei doch nicht um die Frage der guten Beziehungen, sondern einer Vorstellung, die in dienstlicher, formeller Weise vor sich gehen konnte. Glauben Sie das nicht? Wann sind Sie von Rawa-Ruska weggekommen?

ROSER: Ende Oktober 1942.


[334] DR. NELTE: Wenn ich mich recht entsinne, haben Sie die Anzahl von Opfern, die in Rawa-Ruska von Ihnen gezählt oder beobachtet worden sind, vorhin angegeben. Ist das richtig?


ROSER: Ja.


DR. NELTE: Wieviele Opfer waren es?


ROSER: Nach einer mir von Dr. Levin, einem französischen Arzt in Rawa-Ruska angegebenen Zahl, waren es, wie gesagt, ungefähr 60 Todesfälle im Lager selbst, zu denen noch ungefähr 100 hinzugerechnet werden müssen, die verschwunden sind.


DR. NELTE: Ich höre nicht.


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte wiederholen, was Sie zuletzt über die Anzahl der Opfer gesagt haben?


ROSER: Ja, ich sagte, daß es etwa 60 Todesfälle im Lager von Rawa-Ruska gegeben hat, während der Zeit, in der ich dort war.


DR. NELTE: Sprechen Sie von französischen Opfern oder ganz allgemein?


ROSER: Während ich in Rawa-Ruska war, gab es dort eigentlich nur Franzosen außer einigen Polen und Belgiern.


DR. NELTE: Ich stelle diese Frage deshalb, weil in einem amtlichen französischen Bericht, der mir vorliegt, vom 14. Juni 1945, die Opfer bis Ende Juli auf 14 Franzosen festgestellt worden sind, und weil mir für die Zeit von August bis September die von Ihnen angegebene Ziffer sehr hoch erschien. Ich danke schön.


VORSITZENDER: Wünscht noch irgendein anderer deutscher Verteidiger an den Zeugen Fragen zu stellen?


[Keine Antwort.]


VORSITZENDER: Herr Dubost?

M. DUBOST: Ich habe an diesen Zeugen keine Fragen mehr zu stellen, Herr Vorsitzender. Mit Erlaubnis des Gerichtshofes werde ich nun den letzten Zeugen verhören.


VORSITZENDER: Einen Augenblick, Herr Dubost. Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Können Sie dem Gerichtshof sagen, Herr Dubost, ob der Zeuge, den Sie jetzt aufrufen wollen, Beweismaterial vorbringen wird, das sich von den bisher gemachten Aussagen unterscheidet? Denn Sie werden sich erinnern, daß wir in dem französischen Dokument, von dem wir amtlich Kenntnis nehmen werden, ein sehr umfangreiches französisches Dokument, die Nummer habe [335] ich vergessen – ich glaube, es trägt die Nummer RF-321, sehr viel Beweismaterial über die Lebensbedingungen in den Konzentrationslagern besitzen. Wird der von Ihnen vorgeladene Zeuge irgendwelches neue Material bringen können?

M. DUBOST: Der Zeuge, den wir aufrufen werden, beabsichtigt, dem Hohen Gerichtshof unmittelbare Aussagen über eine gewisse Anzahl medizinischer Experimente zu machen, die vor seinen Augen durchgeführt wurden. Er hat sogar einige Dokumente vorgelegt.


VORSITZENDER: Sind die Experimente, von denen der Zeuge sprechen will, in dem Beweisstück RF-321 erwähnt?


M. DUBOST: Sie sind zwar erwähnt, aber nicht beschrieben. Außerdem werde ich mich in Anbetracht der Wichtigkeit der im französischen Beweisstück wiedergegebenen Zeugenaussagen über die Gefangenenlager kurz fassen. Ich werde mich kurz fassen und die Dokumente nicht verlesen, sondern sie nach Vernehmung dieser Zeugen größtenteils einfach zu den Akten geben. Andererseits hat Dr. Balachowsky...


VORSITZENDER: Bitte, lassen Sie den Zeugen kommen, aber ersuchen Sie ihn, sich kurz zu fassen.


M. DUBOST: Ich werde mich bemühen, Herr Vorsitzender.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE ALFRED BALACHOWSKY: Alfred Balachowsky.


VORSITZENDER: Sind Sie Franzose?


BALACHOWSKY: Ich bin Franzose.


VORSITZENDER: Wollen Sie den folgenden Eid leisten: Sie schwören, ohne Haß oder Furcht zu sprechen und die Wahrheit zu sagen, die ganze Wahrheit, nur die Wahrheit. Heben Sie Ihre rechte Hand auf und sagen Sie: Ich schwöre.


BALACHOWSKY: Ich schwöre.


VORSITZENDER: Sie können Platz nehmen, wenn Sie wünschen.


BALACHOWSKY: Nein, danke.


M. DUBOST: Sie heißen Balachowsky, Alfred B-a-1-a-c-h-o-w-s-k-y?


BALACHOWSKY: Jawohl.


M. DUBOST: Sie sind Laboratoriumschef im Pasteur-Institut in Paris?


BALACHOWSKY: Ja.


M. DUBOST: Sie wohnen in Viroflay und wurden am 15. August 1909 in Korotcha in Rußland geboren?


[336] BALACHOWSKY: Jawohl.


M. DUBOST: Sind Sie Franzose?


BALACHOWSKY: Jawohl. M.


DUBOST: Von Geburt?


BALACHOWSKY: Von Geburt Russe und naturalisierter Franzose.


M. DUBOST: Wann wurden Sie naturalisiert?


BALACHOWSKY: Im Jahre 1932.


M. DUBOST: Sie wurden am 16. Januar 1944 verschleppt, nachdem Sie am 2. Juli 1943 verhaftet wor den waren und sechs Monate in den Gefängnissen von Fresnes und Compiegne verbracht hatten. Von dort kamen Sie in das Lager Dora?


BALACHOWSKY: Jawohl.


M. DUBOST: Können Sie uns kurz sagen, was Sie über das Lager Dora wissen?


BALACHOWSKY: Das Lager Dora liegt fünf Kilometer nördlich der Stadt Nordhausen. Dieses Lager wurde von den Deutschen als ein »geheimes Kommando« betrachtet, das heißt als »Geheimkommando«; in diesem Lager waren die Gefangenen interniert und kamen nicht wieder heraus.

Dieses Geheimkommando war damit beauftragt, V-1 und V-2 herzustellen, die Vergeltungswaffen, jene Torpedos, die die Deutschen auf England losließen. Deshalb war Dora ein Geheimkommando.

Das Lager bestand aus zwei Teilen, in dem äußeren Teil befand sich ein Drittel der Gesamtbelegschaft des Lagers, während sich die übrigen zwei Drittel in der unterirdischen Fabrik aufhielten. Dora war also eine unterirdische Fabrik für die Herstellung von V-1 und V-2. Ich kam am 10. Februar 1944 aus Buchenwald nach Dora.


M. DUBOST: Sprechen Sie bitte langsamer. Wann sind Sie in Dora, von Buchenwald kommend, eingetroffen?


BALACHOWSKY: Am 10. Februar 1944, das heißt zu einer Zeit, in der das Leben in Dora besonders schwer war. Wir wurden am 10. Februar 76 Mann hoch in ein großes deutsches Lastauto verfrachtet. Man zwang uns zusammengekauert zu sitzen, und im Vorderteil des Wagens nahmen vier SS-Wachen Platz. Da wir uns nicht alle im Innern des Wagens zusammenkauern konnten, weil wir zu viele waren, bekam jeder, der sich aufrichtete, einen Schlag mit dem Gewehrkolben über den Kopf. So wurden mehrere von uns während dieses Transportes, der vier Stunden dauerte, verletzt.

Nachdem wir im Lager Dora selbst angekommen waren, verbrachten wir ungefähr einen ganzen Tag und eine Nacht ohne jede [337] Nahrung bei Kälte und Schnee mit der Abwicklung der Lager-Aufnahmeformalitäten: Ausfüllung von Formularen mit Name, Vorname und so weiter. Im Vergleich zu Buchenwald war Dora etwas ganz anderes, denn die allgemeine Leitung des Lagers Dora war Gefangenen einer Sonderstufe anvertraut, und zwar Verbrechern. Verbrecher waren unsere Blockleiter, und Verbrecher verteilten unsere Suppe und bekümmerten sich um uns. Diese Verbrecher trugen als Abzeichen ein grünes Dreieck, im Gegensatz zum roten Dreieck der politischen Verbrecher. Auf dem grünen Dreieck war ein schwarzes »S«. Wir nannten sie S-Leute, Sicherheitsverwahrte, das heißt Verbrecher, die lange vor dem Kriege von deutschen Gerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren. Anstatt nach Abbüßung ihrer Strafe nach Hause entlassen zu werden, sollten sie lebenslänglich in Konzentrationslagern zurückbehalten werden, und zwar gerade als Stammpersonal für andere Gefangene.


VORSITZENDER: Sie sprechen zu schnell. Bitte, fahren Sie langsamer fort.


BALACHOWSKY: Ich brauche nicht besonders zu sagen, daß diese Kategorie, diese Verbrecher mit dem grünen Dreieck, üble Elemente waren, die fünf, zehn oder gar fünfzehn Jahre Zuchthaus hinter sich hatten, bevor sie vor fünf oder zehn Jahren in die Konzentrationslager geschickt worden waren; verkommene Subjekte, die keinerlei Hoffnung mehr hatten, je aus dem Lager herauszukommen, und die dank der Hilfe und der Unterstützung seitens der SS-Führung des Lagers die Möglichkeit hatten, vorwärts zu kommen. Dieses Vorwärtskommen bestand darin, daß sie stahlen, die anderen Gefangenen ausplünderten und ihr Möglichstes taten, um aus ihnen die von der SS verlangte Höchstleistung an Arbeit herauszuholen. Sie schlugen uns von morgens bis abends. Um vier Uhr früh mußten wir aufstehen und in fünf Minuten fertig sein. Wir waren in unterirdischen Schlafsälen ohne Ventilation, in einer verbrauchten Luft, in Blocks, die etwa der Größe dieses Saales entsprachen, zusammengepfercht. Dort schliefen dreitausend bis dreitausendfünfhundert Gefangene in fünf übereinander angebrachten Bettenreihen auf verfaulten Strohsäcken, die nie gewechselt wurden. Wir hatten nur fünf Minuten Zeit zum Aufstehen; denn wir legten uns vollständig angezogen schlafen. An Schlafen war jedoch kaum zu denken, denn die ganze. Nacht war ein ständiges Kommen und Gehen. Auch Diebstähle aller Art kamen im Laufe der Nacht bei den Gefangenen vor. Außerdem hinderten uns Läuse und anderes Ungeziefer, von dem es im Lager Dora wimmelte, am Schlafen. Es war praktisch vollkommen ausgeschlossen, sich von Läusen zu befreien. Binnen fünf Minuten mußten wir reihenweise im Tunnel stehen und uns an den vorgeschriebenen Platz begeben.


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte!

[338] Herr Dubost, Sie hatten uns erklärt, daß dieser Zeuge über Versuche aussagen sollte. Er bringt jedoch Einzelheiten über das Leben in Konzentrationslagern an, die wir schon mehrfach gehört haben.


M. DUBOST: Über Dora hat noch niemand ausgesagt, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Ja, aber in allen Lagern, über die ausgesagt wurde, bestanden dieselben Mißstände. So viel ich verstanden habe, haben Sie diesen Zeugen vorgeladen, weil er über Experimente aussagen sollte.


M. DUBOST: Wenn der Gerichtshof davon überzeugt ist, daß in allen Lagern die gleichen Zustände herrschten, dann habe ich meine Beweisführung beendet, und der Zeuge wird nun über die Experimente im Lager von Buchenwald sprechen. Ich wollte jedoch beweisen, daß in allen deutschen Lagern die gleichen Zustände herrschten. Ich glaube, daß dieser Beweis erbracht ist.


VORSITZENDER: Wenn Sie das beweisen wollten, so hätten Sie Zeugen von jedem Lager vorladen müssen; und es gab Hunderte.


M. DUBOST: Diese Frage muß bewiesen werden, denn es ist die Einheitlichkeit des Vorgehens, auf die sich die Schuld der hier anwesenden Angeklagten gründet. In jedem Lager gab es einen Verantwortlichen in der Person des Lagerführers. Wir richten hier jedoch nicht über die Lagerführer, sondern über die hier anwesenden Angeklagten, und zwar, weil sie...


VORSITZENDER: Herr Dubost, ich habe bereits erwähnt, daß vorläufig so gut wie kein Kreuzverhör stattgefunden hat, und ich habe Sie gebeten, die Aussagen dieses Zeugen möglichst auf das Thema der Experimente zu beschränken.


M. DUBOST: Der Zeuge wird nur über die Experimente von Buchenwald sprechen, wie es der Gerichtshof wünscht.

Der Gerichtshof hält es für erwiesen, daß die Behandlung in allen deutschen Konzentrationslagern einheitlich war.


[Zum Zeugen gewendet:]


Wollen Sie nun auf die verbrecherischen Experimente übergehen, die von der SS-Ärzteschaft in den Lagern durchgeführt wurden, und die unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Versuche vor sich gingen.

BALACHOWSKY: Ich wurde am 1. Mai 1944 nach Buchenwald zurückbeordert und dem Block 50 zugewiesen, der eigentlichen Fabrik zur Herstellung der Impfstoffe gegen Typhus und Fleckfieber. Diese Versetzung von Dora nach Buchenwald erfolgte, weil die Lagerleitung in der Zwischenzeit erfahren hatte, daß ich ein [339] Spezialist für diese wissenschaftlichen Versuche war. Man wollte mich daher Innerhalb des Blocks 50 bei der Herstellung von Impfstoffen einsetzen. Ich wußte übrigens bis zum letzten Augenblick nicht das Geringste von diesen Maßnahmen.

Ich machte also am 1. Mai 1944 die Bekanntschaft von Block 50 und blieb dort bis zur Befreiung des Lagers am 11. April 1945. Block 50, in dem Impfstoffe hergestellt wurden, stand unter der Leitung von Sturmbannführer Schule, das heißt einem Arzt im Range eines Sturmbannführers, was ungefähr dem Range eines SS-Majors entsprach. Ihm unterstand also der Block, und er war für die Herstellung verantwortlich. Dem gleichen SS-Sturmbannführer Schule unterstand noch ein anderer Block im Lager Buchenwald. Das war Block 46, der berüchtigte Versuchsblock, in dem Menschen als Versuchskaninchen interniert waren. Block 46 und 50 hatten ein gemeinsames Sekretariat. Es war das sogenannte »Geschäftszimmer«. Dort wurden alle Akten, die gesamte Post, die Karteikarten über die Versuche, sowie alle Entscheidungen aufbewahrt, die sowohl Block 46 als auch Block 50 betraten.

Der Sekretär von Block 50 war ein politischer Häftling österreichischer Nationalität; mein Freund Eugen Kogon und einige andere Kameraden hatten daher die Möglichkeit, in allen Akten, für die sie verantwortlich waren, herumzustöbern. Sie wußten daher Tag für Tag was sowohl in Block 50, dem unsrigen, als auch in Block 46 vor sich ging. Ich selbst konnte die Mehrzahl der Akten von Block 46 an mich nehmen, und selbst das Heft, in dem die Versuche von Block 46 aufgezeichnet waren, wurde gerettet. Wir waren im Besitz desselben, es war in unseren Händen, und wir haben es dem amerikanischen »Psychological Service« übergeben.

Wir besitzen also in diesem Tagebuch, in diesem Heft, sämtliche in Block 46 vorgenommenen Versuche. Block 46 wurde im Oktober 1941 von einem Obersten Ausschuß ins Leben gerufen, der dem Gesundheitsamt der Waffen-SS unterstand. Wir kennen eine gewisse Anzahl von Leuten, die seinem Verwaltungsrat angehörten. Dieser Block 46 unterstand nämlich der Versuchsabteilung 5 der obersten Führung der Waffen-SS in Leipzig. Der Verantwortliche dieser Abteilung war der Inspekteur Mrugowski, Obergruppenführer der Waffen-SS. Der Verwaltungsrat, der Block 46 schuf, setzte sich aus folgenden Personen zusammen:

Dr. Genzken, Obergruppenführer, der höchste Rang in der Waffen-SS; Dr. Poppendick, Gruppenführer der Waffen-SS, und schließlich Dr. Handloser, der der Wehrmacht angehörte und von der Militärakademie in Berlin war. Er war ebenfalls an dem Zustandekommen von Experimenten an Menschen beteiligt.

Somit bestand der Verwaltungsrat aus SS-Mitgliedern und dazu Dr. Handloser. Die Versuche selbst wurden von Sturmbannführer [340] Schule geleitet; aber alle Befehle und Anordnungen bezüglich der Experimente, von denen ich Ihnen nachher sprechen werde, sind von Leipzig erteilt worden, das heißt von der Versuchsabteilung der Waffen-SS. Somit gab es keine persönliche Initiative, auch nicht von seiten Schules in seiner Eigenschaft als Leiter.

Alle Befehle hinsichtlich dieser Versuche wurden unmittelbar von der obersten Leitung in Berlin erteilt. Unter diesen Experimenten, die wir an Hand der Karteikarten, der Resultate, sowie durch die Eingangs-und Ausgangsnummern von Block 46 Schritt für Schritt verfolgen konnten – wenigstens einzelne davon – waren zunächst zahlreiche Versuche mit Fleckfieber. In zweiter Linie kamen die Experimente mit Phosphorverbrennungen, drittens Experimente mit Sexualhormonen, viertens Versuche mit Hungerödemen, das heißt über Avitaminosen, fünftens Versuche auf dem Gebiete der Gerichtsmedizin. Es gab somit fünf verschiedene Arten von Experimenten.


M. DUBOST: Meldeten sich die Menschen, die zu diesen Experimenten verwendet wurden, freiwillig oder nicht?


BALACHOWSKY: Die Menschen, die man bei den Experimenten verwendete, wurden nicht nur aus dem Lager Buchenwald, sondern auch von außerhalb dieses Lagers geholt. Es waren keine Freiwilligen. Außerdem wußten sie gewöhnlich, bis sie Block 46 betraten, nicht, daß sie zu Versuchszwecken herangezogen werden sollten.

Die Aushebungen hierfür wurden unter den Verbrechern vorgenommen, deren allzu große Zahl man auf diese Weise vielleicht herabsetzen wollte. Außerdem wurden auch politische Gefangene dazu verwendet. Ich muß ferner noch bemerken, daß Aushebungen für Block 46 auch unter den russischen Kriegsgefangenen durchgeführt wurden. Ich möchte darauf hinweisen, daß unter den politischen Häftlingen und Kriegsgefangenen, die in Block 46 zu Versuchszwecken verwendet wurden, die Russen aus folgendem Grunde stets in der Überzahl waren: Von allen Insassen der Konzentrationslager waren die Russen diejenigen, die die größte körperliche Widerstandskraft hatten. Sie besaßen eine weit größere Widerstandskraft als die Franzosen und andere Westeuropäer, und zwar sowohl gegen Hunger und schlechte Behandlung als auch körperliche Widerstandskraft im allgemeinen. Infolgedessen wurden die politischen russischen Gefangenen hauptsächlich wegen ihrer körperlichen Widerstandskraft mehr als die anderen Gefangenen zu den Experimenten herangezogen. Jedoch waren auch Gefangene anderer Nationalitäten und hauptsächlich Franzosen darunter. Ich kehre nun, wenn Sie gestatten, zu den Einzelheiten über diese Experimente zurück.

M. DUBOST: Bitte geben Sie uns nicht allzuviel Einzelheiten, denn wir sind keine Spezialisten. Wir wollen nur wissen, daß diese [341] Experimente ohne jede humanitären Rücksichten zwangsweise durchgeführt wurden. Schildern Sie uns den grausamen Charakter dieser Experimente und die Ergebnisse.


BALACHOWSKY: Die in Block 46 angestellten Versuche hatten selbstverständlich ein medizinisches Ziel. Die Mehrzahl derselben jedoch diente in keiner Weise der Wissenschaft, so daß man sie fast nicht als Experimente bezeichnen kann. Die Menschen dienten hauptsächlich als Kontrollobjekte für Arzneimittel, Gifte, Bakterienkulturen und so weiter. So brauchte man zum Beispiel zur Herstellung von Impfstoffen gegen Fleckfieber Bakterienkulturen. Das wäre jedoch nicht unbedingt nötig gewesen, denn auch im Institut Pasteur und in allen anderen Instituten der Welt werden solche Versuche ohne Kulturen durchgeführt; man findet immer Typhuskranke, denen man Blut zur Untersuchung entnehmen kann. Hier war es ganz anders. Im Block 46 haben wir, wie Sie aus den Karteikarten und aus der Tafel, die Sie vor Augen haben, ersehen können, zwölf verschiedene Bakterienkulturen entdeckt; sie sind mit den Anfangsbuchstaben BU, das heißt Buchenwald, gekennzeichnet, und gehen von »Buchenwald 1« bis »Buchenwald 12«. Im Block 46 wurden diese zwölf Kulturen fortlaufend durch Übertragung von einem Kranken auf einen Gesunden unterhalten, das heißt durch künstliche Einimpfung mittels intravenöser Injektionen von 0,5 bis 1 Kubikzentimeter infizierten Blutes, das einem Menschen entnommen wurde, der sich auf der Höhe der Krisis befand. Wir wissen jedoch sehr wohl, daß diese Art künstlicher Typhus-Einimpfung mittels intravenöser Injektionen stets tödlich ist. Infolgedessen sind alle diejenigen gestorben, die während der ganzen Zeit, in der die Bakterienkulturen verwendet wurden, das heißt von Oktober 1942 bis zur Befreiung des Lagers, zu ihrer Aufrechterhaltung dienten. Wir konnten feststellen, daß die Bakterienkulturen allein insgesamt fast sechshundert Menschenleben gefordert haben.


M. DUBOST: Man hat sie also buchstäblich gemordet, um die Bakterienkulturen weiterführen zu können?


BALACHOWSKY: Jawohl, man hat sie zu diesem Zwecke buchstäblich gemordet. Außerdem wurden Experimente über den Wert von Impfstoffen durchgeführt.


[Dem Gerichtshof wird ein Dokument vorgelegt.]


M. DUBOST: Was ist das für ein Dokument, das Sie gerade erwähnt haben?

BALACHOWSKY: Das Dokument stellt eine Aufstellung der Typhuskulturen dar.

M. DUBOST: Das Dokument haben Sie mitgebracht?


[342] BALACHOWSKY: Das Dokument habe ich selbst mitgebracht; den wesentlichen Inhalt habe ich in dem Tagebuch des Blocks 46 eingetragen, das heißt in dem Experimentenbuch des genannten Blocks.


M. DUBOST: Das ist also das Dokument, das Sie uns überreicht haben?


BALACHOWSKY: Ja, aber wir haben ein noch viel vollständigeres Dokument, das sich im Besitze des amerikanischen psychologischen Dienstes befindet, nämlich das vollständige Tagebuch, von dem das gegenwärtige Dokument nur eine einzige Seite darstellt.


M. DUBOST: Ich bitte den Gerichtshof, amtlich davon Kenntnis zu nehmen, daß die Französische Anklagebehörde dieses Dokument als RF-334 als Anlage zur Zeugenaussage von Dr. Balachowsky vorlegt.


BALACHOWSKY: Im August 1944 wurde auch der Wert der Impfstoffe experimentell untersucht. Einhundertfünfzig Menschen verloren bei diesen Experimenten ihr Leben. Die Impfstoffe, die von der Deutschen Wehrmacht benutzt wurden, waren nicht nur die in unserem Block 46 hergestellten, sondern waren auch italienischer, dänischer und polnischer Herkunft. Die Deutschen wollten den jeweiligen Wert dieser verschiedenen Heilmittel feststellen. Zu diesem Zweck wurden im Monat August 1944 Versuche an einhundertfünfzig Männern durchgeführt, die in Block 46 eingeschlossen wurden.

Hier eine Zwischenbemerkung: Ich möchte Ihnen erzählen, wie in Block 46 gearbeitet wurde. Dieser Block 46 war völlig abgeschlossen und mit Stacheldraht umgeben. Die Internierten des Blockes 46 mußten bei den Appellen nicht antreten und kamen niemals heraus. Alle Fenster waren geschlossen und die Scheiben aus Milchglas. Niemand kam in den Block, ohne hierzu berechtigt zu sein. Die Leitung des Blockes war einem deutschen politischen Gefangenen anvertraut. Dieser deutsche politische Gefangene war der Kapo Dietzsch. Dieser Blockchef Dietzsch war ein asoziales Element, ein Individuum, das zwanzig Jahre Haft in den Gefängnissen und Lagern hinter sich hatte. Er führte für die SS die sachlichen Arbeiten aus, er machte Injektionen, impfte und tötete die Häftlinge auf Befehl. Es gab in diesem Block sonderbarerweise Waffen, Selbstladepistolen und Granaten, um einen eventuellen Aufruhr innerhalb des Blockes oder außerhalb desselben unterdrücken zu können.

Weiter kann ich bezeugen, daß auf einem Bestellschein für Block 46, der auf dem Geschäftszimmer von Block 50 im Januar 1945 abgegeben worden ist, drei Zwangsjacken angefordert wurden, um diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollten, dazu zu zwingen.

Ich komme jetzt wieder auf die Experimente über Typhus und [343] Impfstoffe zurück. Sie haben gesehen, in welchem Rahmen sie durchgeführt wurden.

Man teilte die einhundertfünfzig Gefangenen in zwei Gruppen: die Kontrollobjekte und die Versuchsobjekte. Nur die Versuchsobjekte wurden mit den verschiedenen Schutzstoffen, die man ausprobieren wollte, geimpft. Die Kontrollobjekte hingegen wurden nicht geimpft. Nach der Impfung der Versuchsobjekte wurden alle Kontrollobjekte und Versuchsobjekte für den betreffenden Versuch mit Typhusbazillen intravenös geimpft. Nach vierzehn Tagen, so lange halten mit Typhusbazillen geimpfte Personen ungefähr durch, starben die Kontrollobjekte. Die anderen, die mit den verschiedenen Schutzstoffen geimpft worden waren, starben zu verschiedenen Zeitpunkten, je nach dem Wert der Impfstoffe selbst. Einige Impfstoffe gaben ein ausgezeichnetes Ergebnis mit einer sehr geringen Anzahl von Toten, wie zum Beispiel die Impfstoffe polnischer Herkunft. Andere wiederum hatten eine bedeutend höhere Sterblichkeitsziffer. Sobald man das Experiment als beendet betrachten konnte, wurden, der Gewohnheit und der Tradition des Blockes 46 gemäß, die Überlebenden im Block 46 liquidiert und ermordet, und zwar auf die gewöhnliche Art und Weise, die Ihnen meine Kameraden bereits beschrieben haben, das heißt durch eine Herzinjektion mit zehn Kubikzentimeter reinem Phenol. Das war die im Lager Buchenwald übliche Liquidierungsmethode.


VORSITZENDER: Die russische Übersetzung kommt nicht durch. Bitte, wollen Sie wiederholen, was Sie über das Schicksal der Überlebenden dieser Experimente sagten.


BALACHOWSKY: Ich wiederhole: Die Männer, die einen Versuch in Block 46 überlebten, durften gemäß der Übung und den Gewohnheiten dieses Blockes nicht weiterleben. Sobald ein Experiment abgeschlossen war, wurden die Überlebenden ermordet. Dies geschah auf die im Lager Buchenwald übliche Weise, die Ihnen einige meiner Kameraden bereits beschrieben haben.


M. DUBOST: Nicht so schnell, bitte, ich glaube, die Dolmetscher können schwer folgen.


BALACHOWSKY: In Buchenwald wurden die Überlebenden durch eine Herzspritze von 10 Kubikzentimeter reinem Phenol erledigt.


VORSITZENDER: Die Dosierungen der einzelnen Einspritzungen interessieren hier nicht!

BALACHOWSKY: Wollen Sie bitte wiederholen?


VORSITZENDER: Ich sagte, daß uns die Dosierungen einzelner Einspritzungen nicht interessieren. Bitte, bringen Sie daher nicht diese Einzelheiten. Herr Dubost, veranlassen Sie bitte den Zeugen, sich kurz zu fassen.


[344] BALACHOWSKY: Ich möchte nunmehr über andere Einzelheiten sprechen, die Sie vielleicht interessieren. Es handelt sich um Versuche psychotherapeutischer Natur, bei denen chemische Produkte zur Heilung von Typhus verwendet wurden. Diese Versuche wurden unter den gleichen Bedingungen in Block 46 durchgeführt. An diesen Experimenten haben deutsche Industriewerke mitgearbeitet, insbesondere die I. G.-Farben-Industrie, die eine Anzahl von Arzneimitteln geliefert hat, welche in Block 46 ausprobiert wurden. Unter den Professoren, die diese Arzneimittel lieferten und wußten, daß sie in Block 46 verwendet werden sollten, befand sich Professor Lautenschläger aus Frankfurt.

Das war es, was ich zur Fleckfieberfrage zu sagen hatte.

Ich gehe nun zu den Phosphorexperimenten über, die hauptsächlich an russischen Gefangenen durchgeführt wurden. Diese Versuche mit Phosphor wurden in Block 46 aus folgenden Gründen an russischen Gefangenen vorgenommen: Durch die von den Alliierten über Deutschland abgeworfenen Bomben wurden bei der Zivilbevölkerung und den Soldaten Brandwunden hervorgerufen, die schlecht heilten. Infolgedessen suchten die Deutschen nach einer Reihe von Medikamenten, die die Vernarbung der durch solche Verbrennungen verursachten Wunden erleichtern sollten. Aus diesem Grunde wurden in Block 46 Versuche mit russischen Gefangenen vorgenommen. Es wurden an ihnen Phosphorverbrennungen künstlich durchgeführt und anschließend wurden die Häftlinge mit verschiedenen von der deutschen Industrie gelieferten Arzneimitteln behandelt.

Versuche über Sexualhormone...


M. DUBOST: Welches waren die Folgen dieser Experimente?


BALACHOWSKY: Diese Experimente gingen immer tödlich aus.


M. DUBOST: Immer tödlich? Jeder Versuch ist also einem Mord gleichzustellen, für den die SS in ihrer Gesamtheit verantwortlich ist?


BALACHOWSKY: Verantwortlich sind diejenigen, die diese Einrichtung geschaffen haben.


M. DUBOST: Das heißt, die SS in ihrer Gesamtheit und die deutsche Ärzteschaft im besonderen?

BALACHOWSKY: Zweifellos, denn die Befehle kamen von der Versuchsabteilung 5. Die SS war verantwortlich, denn diese Befehle gingen von dieser Abteilung in Leipzig aus, das heißt also von der Obersten SS-Führung.


M. DUBOST: Ich danke Ihnen. Was für Folgen hatten die Experimente mit Sexualhormonen?


BALACHOWSKY: Sie waren weniger schlimm. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus waren es lächerliche Experimente. Wir [345] hatten in Buchenwald eine Anzahl von Homosexuellen, das heißt Personen, die von den deutschen Gerichten wegen ihres Lasters verurteilt worden waren. Diese Homosexuellen wurden in Konzentrationslager geschickt, vor allem nach Buchenwald, und mit anderen Gefangenen zusammengesteckt.


M. DUBOST: Besonders mit sogenannten politischen Gefangenen, die in Wirklichkeit Patrioten waren?


BALACHOWSKY: Mit allen Arten von Gefangenen.


M. DUBOST: Kamen alle mit den Homosexuellen deutscher Nationalität in Berührung?


BALACHOWSKY: Ja; sie unterschieden sich nur dadurch, daß sie ein rosa Dreieck trugen.


M. DUBOST: War das Tragen dieses Dreiecks genau festgelegt oder herrschte bei dieser Unterscheidung ein großes Durcheinander?


BALACHOWSKY: Ganz am Anfang, das heißt vor meiner Zeit, gab es nach dem, was ich gehört habe, ein ordentliches System bei den Dreiecken. Aber als ich Anfang Januar 1944 nach Buchenwald kam, herrschte größte Unordnung in bezug auf diese Dreiecke, und viele Häftlinge trugen überhaupt kein Dreieck mehr.


M. DUBOST: Kam es auch vor, daß die Gefangenen ein Dreieck einer anderen Kategorie trugen als der, der sie angehörten?


BALACHOWSKY: Jawohl; das war besonders bei vielen Franzosen der Fall, die in ihrer Eigenschaft als gewöhnliche Verbrecher nach Buchenwald geschickt worden waren und zum Schluß das rote Dreieck der politischen Häftlinge trugen.


M. DUBOST: Welche Farbe hatte das Dreieck der deutschen Verbrecher?


BALACHOWSKY: Die deutschen Verbrecher trugen ein grünes Dreieck.


M. DUBOST: Haben sie nicht zum Schluß auch ein rotes Dreieck getragen?


BALACHOWSKY: Nein. Die deutschen Verbrecher wurden strenger überwacht als die anderen und trugen ausschließlich das grüne Dreieck.


M. DUBOST: Und in den Arbeitskommandos?


VORSITZENDER: Wir haben bereits gehört, daß auch da ein Durcheinander herrschte.


M. DUBOST: Es wird dem Gerichtshof nicht entgangen sein, daß ich diese Fragen im Hinblick auf die von der Verteidigung heute morgen gestellten Fragen vorlege, die zwar nicht den Gerichtshof, jedoch die Zeugen verwirren sollten.


[346] BALACHOWSKY: Ich kann nur wiederholen, daß ein vollkommenes Durcheinander der Nationalitäten und Kategorien unter den Gefangenen herrschte.


VORSITZENDER: Genau dasselbe hat der andere Zeuge erklärt, daß nämlich bei den Dreiecken ein Durcheinander herrschte.


M. DUBOST: Ich glaube, daß die Erklärung des zweiten Zeugen den Gerichtshof endgültig aufklären wird, was immer die Verteidigung zu unserer Irreführung unternehmen mag.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wissen Sie etwas über tätowierte Menschen?

BALACHOWSKY: Jawohl.


M. DUBOST: Wollen Sie uns bitte sagen, was Sie darüber wissen.


BALACHOWSKY: Die tätowierten Menschenhäute wurden in Block 2 in Buchenwald, im sogenannten »Pathologischen Block«, aufbewahrt.


M. DUBOST: Gab es viele tätowierte Menschenhäute in Block 2?


BALACHOWSKY: Es gab stets tätowierte Menschenhäute in Block 2. Ich weiß nicht, ob es viele waren, weil ständig Häute hereinkamen und wieder weitergegeben wurden; es gab nicht nur tätowierte, sondern auch einfach gegerbte Häute, die nicht tätowiert waren.


M. DUBOST: Man hat also Menschen gehäutet?


BALACHOWSKY: Man hat die Haut abgezogen und dann gegerbt.


M. DUBOST: Wollen Sie bitte Ihre Aussage über diesen Punkt fortsetzen.


BALACHOWSKY: Ich sah SS-Männer aus Block 2, dem »Pathologischen Block«, mit gegerbten Häuten unter dem Arm herauskommen. Ich weiß von Kameraden, die in Block 2 arbeiteten, daß dort Bestellungen auf Häute eingegangen sind, und daß diese gegerbten Häute einigen Wachposten und Besuchern geschenkt wurden, die sie zum Einbinden von Büchern benutzten.


M. DUBOST: Man hat uns gesagt, daß der damalige Kommandant Koch wegen dieser Gepflogenheit bestraft worden ist.


BALACHOWSKY: Ich war nicht Zeuge des Falles Koch, der sich vor meiner Lagerzeit abgespielt hat.


M. DUBOST: Also gab es auch nach seinem Weggang noch tätowierte und gegerbte Häute?


BALACHOWSKY: Es hat immer gegerbte und tätowierte Häute gegeben, denn als die Amerikaner das Lager befreiten, haben sie [347] am 11. April 1945 im Block 2 noch tätowierte und gegerbte Häute gefunden.


M. DUBOST: Wo wurden diese Häute gegerbt?


BALACHOWSKY: Diese Häute wurden in Block 2 und vielleicht auch in den Baulichkeiten des Krematoriums gegerbt, die nicht weit von Block 2 entfernt waren.


M. DUBOST: Nach Ihrer Aussage war es also ein ständiger Brauch, der sogar nach der Hinrichtung Kochs fortgesetzt wurde?

BALACHOWSKY: Jawohl, es geschah während der ganzen Zeit, aber ich weiß nicht in welchem Ausmaß.


M. DUBOST: Sind Sie Zeuge von Besuchen deutscher Persönlichkeiten im Lager gewesen, und wer waren diese Persönlichkeiten?


BALACHOWSKY: Ich kann Ihnen einiges über die Besuche in Dora wiederholen.


M. DUBOST: Ich bitte um Entschuldigung, aber ich möchte bezüglich der Häute noch eine Frage stellen.

Sind Sie über die Verurteilung Kochs unterrichtet?


BALACHOWSKY: Jawohl, ich bin durch Gerüchte und Aussagen meiner alten Kameraden unterrichtet, die im Lager waren; ich selbst bin jedoch nicht Zeuge dieser Angelegenheit gewesen.


M. DUBOST: Das macht nichts. Es genügt mir, zu wissen, daß selbst nach der Verurteilung Kochs immer noch gegerbte und tätowierte Häute da waren.


BALACHOWSKY: Jawohl.


M. DUBOST: Sind Sie sicher?


BALACHOWSKY: Jawohl. Auch nach seiner Verurteilung gab es weiterhin gegerbte und tätowierte Häute.


M. DUBOST: Wollen Sie uns bitte sagen, welche deutschen Persönlichkeiten das Lager besuchten und wer diese Persönlichkeiten waren?


BALACHOWSKY: Die Verbindung zwischen dem Lagerinneren und der Außenwelt, das heißt der deutschen Zivilbevölkerung und sogar mit deutschen Soldaten wurde aufrechterhalten durch die Abgänge und durch den Urlaub einiger politischer Gefangener, die von der SS die Erlaubnis erhalten konnten, einige Zeit bei ihrer Familie zu verbringen. Andererseits besuchten zum Beispiel Wehrmachtsangehörige das Lagerinnere. In Block 50 hatten wir Besuch von Offiziersanwärtern der Luftwaffe. Diese Offiziersanwärter der Luftwaffe, das heißt also der regulären Deutschen Wehrmacht, sind durch das Lager gegangen und konnten sich fast von allem unterrichten, was dort vorging.


[348] M. DUBOST: Was haben sie in Block 50 gemacht?


BALACHOWSKY: Sie haben lediglich die Einrichtungen besichtigt, auf eine Einladung von Sturmbannführer Schule hin. Wir haben verschiedene Besuche bekommen.


M. DUBOST: Was für Einrichtungen waren das?


BALACHOWSKY: Es waren Einrichtungen für die Herstellung von Impfstoffen und Laboratoriumseinrichtungen.

M. DUBOST: Danke.


BALACHOWSKY: Auch andere Besuche haben stattgefunden, insbesondere von Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, die diesen Block im Oktober 1944 besucht haben.


M. DUBOST: Kannten Sie die Namen der deutschen Persönlichkeiten, die das Lager besucht haben?


BALACHOWSKY: Ja, zum Beispiel den Erbprinzen zu Waldeck-Pyrmont, der Obergruppenführer der Waffen-SS war, sowie den Polizeiführer von Hessen und Thüringen, der das Lager verschiedentlich besucht hat, sowohl Block 46 als auch Block 50. Er interessierte sich sehr für die Experimente.


M. DUBOST: Wissen Sie etwas über die Haltung der Häftlinge kurz vor der Befreiung des Lagers durch die amerikanischen Truppen?


BALACHOWSKY: Die Insassen des Lagers Buchenwald rechneten damit, daß die Befreiung jeden Augenblick erfolgen könnte. Am 11. April morgens herrschte völlige Ordnung und Disziplin im Lager. Man hatte unter größten Schwierigkeiten und bei strengster Geheimhaltung Waffen, Kisten mit Handgranaten und so weiter und etwa zweihundertfünfzig Gewehre, die in zwei Depots aufgeteilt wurden, versteckt. Ein Teil, etwa einhundert Gewehre, war im Krankenhaus untergebracht und ein anderer Teil, ungefähr einhundertfünfzig Gewehre, sowie Kisten mit Handgranaten, in meinem Block 50. Sobald die ersten Amerikaner am 11. April nachmittags um 3 Uhr unterhalb des Lagers Buchenwald auftauchten, taten sich die politischen Gefangenen in Gruppen zusammen, ergriffen die Waffen und nahmen den größten Teil der SS-Wachen gefangen oder erschossen diejenigen, die Widerstand leisteten. Diese Wachen hatten es bei der Flucht recht schwer, da sie Rucksäcke schleppten voll mit Beute, das heißt mit gestohlenem Gut, das sie den Gefangenen während ihrer Lagerzeit abgenommen hatten.


M. DUBOST: Ich danke, ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen zu stellen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich zu einer Pause von zehn Minuten zurückziehen.


[Pause von 10 Minuten.]


[349] M. DUBOST: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen zu stellen, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Wünscht einer der Verteidiger Fragen an den Zeugen zu richten?


DR. KAUFFMANN:


[zum Zeugen gewandt]


Sind Sie Spezialist auf dem Gebiete der Forschung bezüglich, der Impfstoff-Fabrikation? Sind Sie Spezialist auf dem Gebiete der Impfforschung?


BALACHOWSKY: Ich bin Spezialist in Forschungsfragen.


DR. KAUFFMANN: War auch nach ihrer Meinung diese ganze Behandlung geradezu irrsinnig, die man diesen Menschen da antat?


BALACHOWSKY: Die Behandlungen hatten keinen wissenschaftlichen Wert, sondern nur die praktische Bedeutung, sie gestatteten, die Wirkung gewisser Fabrikate zu prüfen.


DR. KAUFFMANN: Aber Sie können sich doch ein gutes Urteil bilden, weil Sie doch diese Menschen selbst gesehen haben. Stimmt das, haben Sie diese Menschen auch in der Tat gesehen?


BALACHOWSKY: Ich habe diese Menschen aus nächster Nähe gesehen, denn in Block 50 war ich mit einem Teil der Herstellung dieser Impfstoffe beauftragt und daher wußte ich genau Bescheid über Art und Ziel der in Block 46 durchgeführten Experimente. Ich habe mich auch von der beinahe völligen Unfähigkeit der SS-Ärzte überzeugen können, und von der Leichtigkeit, mit der wir die Herstellung der Impfstoffe für die Deutsche Wehrmacht sabotieren konnten.


DR. KAUFFMANN: Nun, dann muß es doch wirklich ein großes Elend gewesen sein, was diese Menschen mitgemacht haben, bevor sie starben?


BALACHOWSKY: Diese Leute haben ohne Zweifel furchtbar gelitten, insbesondere bei gewissen Experimenten.


DR. KAUFFMANN: Können Sie uns das aus eigener Wissenschaft bestätigen, oder haben Sie das auch nur vom Hörensagen?


BALACHOWSKY: Ich sah in Block 50 photographische Aufnahmen von den Phosphor-Verbrennungen, die in Block 46 gemacht worden waren. Man brauchte kein Spezialist gewesen zu sein, um zu begreifen, was diese Menschen zu erdulden hatten, wenn ihr Fleisch bis auf die Knochen verbrannt wurde.


DR. KAUFFMANN: Also in Ihrem Gewissen waren Sie sicherlich doch aufs tiefste empört?


BALACHOWSKY: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Nun frage ich Sie: Wie haben Sie denn dem Befehl stattgegeben, der an Ihr Gewissen ging, nämlich dem Befehl, diesen Menschen irgendwie zu helfen?


[350] BALACHOWSKY: Oh, das ist sehr einfach; als ich nach Buchenwald verschleppt wurde, habe ich meine Eigenschaft als Arzt verschwiegen. Ich habe lediglich erklärt, ich sei »Laborant«, also mit der Technik eines Laboratoriums vertraut, ohne ein Spezialgebiet zu haben; man schickte mich daher nach Dora, wo ich durch das SS-Regime in zwei Monaten dreißig Kilo verlor und blutarm wurde.


DR. KAUFFMANN: Herr Zeuge, ich spreche jetzt nur von Buchenwald. Ich will nichts von Dora wissen, ich frage Sie...


BALACHOWSKY: Die Gefangenen von Buchenwald mit ihren Beziehungen zum Lager waren es, die meine Rückkehr nach Buchenwald erwirkt haben. Der Franzose Julien Cain, Direktor der Nationalbibliothek, war es, der den deutschen politischen Gefangenen Walter Kummelschein, der Schreiber von Block 50 war, von meiner Anwesenheit unterrichtete. Er war es, der die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt hatte, ohne daß ich etwas davon wußte und ohne in Dora erwähnt zu haben, daß ich ein französischer Spezialist sei. Aus diesem Grunde hat die SS mich von Dora nach Block 50 zurückbeordert, um dort zu arbeiten.


DR. KAUFFMANN: Verzeihen Sie, daß ich Sie unterbreche; wir wollen diese Dinge nicht zu lange ausdehnen, ich unterstelle das, was Sie jetzt erzählt haben, ohne weiteres als wahr, nämlich, warum Sie nach Dora gekommen sind, und warum Sie zurückgekommen sind. Mein Anliegen ist ein völlig anderes. Ich frage deshalb noch einmal. Sie haben doch gewußt, daß diese Menschen, menschlich gesprochen, geradezu Märtyrer waren. Ist das richtig oder nicht. Bitte Ja oder Nein!


BALACHOWSKY: Ich beantworte die Frage.

Als ich in Block 50 ankam, wußte ich nichts, weder von Block 50 noch von Experimenten. Erst mit der Zeit und auf Grund der Beziehungen, die ich dort anknüpfen konnte, gelang es mir, die Einzelheiten dieser Experimente zu erfahren.


DR. KAUFFMANN: Gut. Und nachdem Sie nun über die Einzelheiten der Experimente völlige Gewißheit hatten, zumal Sie Arzt waren, hat dann Ihr Gewissen nicht tiefstes Mitleid mit diesen armen Kreaturen empfunden?


BALACHOWSKY: Mein Mitleid war sehr groß, aber in den Lagern ging es nicht darum, Mitleid zu haben oder nicht. Man mußte die Befehle, die man erhielt, genauestens ausführen, sonst verschwand man.


DR. KAUFFMANN: Gut. Sie sagen also, wenn Sie in irgendeiner Weise die Ihnen gegebenen Befehle nicht befolgt hätten, wären Sie unter Umständen getötet worden. Ist das richtig?


[351] BALACHOWSKY: Ohne jeden Zweifel. Andererseits bestand meine Arbeit in der Herstellung der Impfstoffe, und niemals war es mir oder irgendeinem anderen Häftling von Block 50 möglich, in Block 46 einzudringen, um bei den Experimenten zu assistieren. Nur durch die Papiere, die von Block 46 herauskamen und die offiziell in Block 50 registriert wurden, erfuhren wir, was sich bei den Experimenten abgespielt hatte.


DR. KAUFFMANN: Ja, aber ich glaube, es besteht kein Unterschied im Gewissen, ob man das Leiden vor Augen sieht oder ob man unmittelbar Kenntnis hat davon, daß in demselben Lager Menschen so hingemordet werden. Nun eine andere Frage.


VORSITZENDER: War das eine Frage, die Sie soeben an den Zeugen gerichtet haben? Ich bitte Sie, sich auf Fragen zu beschränken.


BALACHOWSKY: Ich möchte auf die letzte Bemerkung antworten.


DR. KAUFFMANN: Das war keine Frage, Herr Zeuge. Ich will jetzt die Frage stellen.


BALACHOWSKY: Ich möchte die Bemerkung beantworten.


DR. KAUFFMANN: Ich brauche Ihre Antwort nicht.


BALACHOWSKY: Ich möchte sie dennoch beantworten.


VORSITZENDER: Bitte, beantworten Sie diese Frage.


BALACHOWSKY: In diesen Lagern litten alle, nicht nur im Experimentenblock, sondern auch im Quarantäneblock, und es litten alle Menschen, die tagtäglich zu Hunderten starben. Überall in den Konzentrationslagern herrschte das Leid.


DR. KAUFFMANN: Bestand eine Anweisung darüber, daß man von derartigen Experimenten überhaupt nicht sprechen durfte?


BALACHOWSKY: Im Prinzip waren die Experimente völlig geheim, und eine Indiskretion hierüber konnte den sofortigen Tod zur Folge haben. Ich muß noch hinzufügen, daß es sehr wenige waren, die die Einzelheiten der Experimente kannten.


DR. KAUFFMANN: Herr Zeuge, Sie sprachen von den Besichtigungen dieses Lagers und davon, daß deutsche Rot-Kreuz-Schwestern im Lager gewesen seien, desgleichen Wehrmachtsangehörige, und daß auch Urlaubsreisen seitens politischer Gefangener genehmigt worden seien. Nun, waren Sie einmal unmittelbar bei derartigen Besuchen innerhalb des Lagers anwesend?


BALACHOWSKY: Ja, ich war unmittelbar bei den Besuchen innerhalb des Lagers anwesend, von denen ich gesprochen habe.


DR. KAUFFMANN: Haben die Besucher dieses Lagers auch gesehen, daß Herzspritzen gegeben wurden? Oder haben die [352] Besucher gesehen, daß menschliche Hautstücke gegerbt wurden? Waren diese Leute anwesend, als Mißhandlungen vorgenommen wurden?


BALACHOWSKY: Ich kann diese Frage nicht positiv beantworten. Die Besucher kamen in meinen Block und ich kann nur sagen, daß Besucher durch meinen Block gegangen sind. Um bis zu diesem Block zu kommen, mußte man beinahe durch das ganze Lager durchgehen. Ich weiß nicht, wohin die Besucher vor oder nach Verlassen meines Blockes gegangen sind.


DR. KAUFFMANN: Hat Ihnen einer Ihrer eigenen anderen Kameraden vielleicht gesagt, ob diese Besucher derartige Exzesse selbst mit ansehen mußten. Ja oder Nein?


BALACHOWSKY: Ich verstehe Ihre Frage nicht. Würden Sie diese bitte wiederholen?


DR. KAUFFMANN: Hat vielleicht einer Ihrer Kameraden gesagt, daß die Besucher des Lagers selbst bei derartigen Exzessen anwesend waren?


BALACHOWSKY: Ich habe niemals sagen hören, daß Besucher diesen Experimenten oder derartigen Exzessen beigewohnt hätten. Das einzige, was ich bezüglich der gegerbten Häute sagen kann, ist, daß ich mit meinen eigenen Augen gesehen habe, wie SS-Unteroffiziere oder Offiziere, ich weiß nicht mehr genau, ob es Unteroffiziere oder Offiziere waren, mit gegerbten Häuten unter dem Arm aus Block 2 kamen. Aber es handelt sich um SS-Männer und nicht um Besucher des Lagers.


DR. KAUFFMANN: Haben diese Besucher, auch insbesondere die Rot-Kreuz-Schwestern, gewußt, daß diese Experimente medizinisch völlig nutzlos waren, oder haben sie lediglich die Laboratorien, die Einrichtungen und dergleichen besichtigen wollen?


BALACHOWSKY: Ich wiederhole nochmals, daß diese Besucher in meine Labor-Abteilung gekommen sind und gesehen haben, was dort vorging, das heißt, daß Flaschen gefüllt und steril gemacht wurden; aber ich vermag nicht zu sagen, was sie vorher oder nachher gesehen haben. Ich weiß nur, daß die Besucher, von denen ich spreche, die Offiziersanwärter der Luftwaffe und die Besucher des Roten Kreuzes, sämtliche Einrichtungen des Blockes besichtigt haben. Sie kannten aber sicherlich die Herkunft dieser Kulturen und wußten, daß Menschen für die Versuche verwendet werden konnten. Die Gewinnung des Serums, wie es von den Menschen kam, war nämlich auf Statistiken und Tabellen dargestellt. Es hätte jedoch sein können, daß das Blut von Typhuskranken stammte und nicht von Kranken, denen künstlich Typhusbazillen eingeimpft worden waren.

Ich glaube wirklich, daß diese Besucher in ihrer Gesamtheit von den Greueltaten, die in Block 46 in der Form von Versuchen begangen [353] wurden, nichts wußten. Es war jedoch unmöglich für die Besucher des Lagers, den bedauernswerten und schrecklichen Zustand zu übersehen, in welchem sich alle Lagerinsassen befanden.


DR. KAUFFMANN: Wissen Sie vielleicht, ob Urlaubsreisende, also Häftlinge, die vorübergehend das Lager verlassen durften, ob diese Urlaubsreisenden über ihre Erlebnisse innerhalb des Lagers sprechen durften; ihre Erlebnisse innerhalb des Lagers nach außen tragen durften?


BALACHOWSKY: Alle Konzentrationslager sind im Grunde genommen große Durchgangslager. Ständig wechselten die Insassen. Sie kamen von einem Lager in das andere. Sie kamen und gingen. Infolgedessen gab es immer neue Gesichter. Jedoch, abgesehen von Kameraden, die wir schon vor der Verhaftung kannten, und einigen anderen, war uns die große Masse derjenigen, die kamen und gingen, fremd.


DR. KAUFFMANN: Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Ich meine folgendes: Gelegentlich durften, wie Sie vorhin sagten, politische Häftlinge für eine gewisse Zeit das Lager verlassen. Wußten diese Häftlinge über diese Exzesse Bescheid, und wenn sie Bescheid wußten, durften sie über diese Dinge im übrigen Deutschland sprechen?


BALACHOWSKY: Die äußerst geringe Anzahl von politischen Häftlingen, ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit, die jemals Urlaub bekommen hatten, waren Häftlinge, denen die SS wichtige Posten innerhalb des Lagers anvertraut hatte, und die seit mindestens zehn Jahren im Lager waren. Das war zum Beispiel bei dem Kapo Karl der Fall, der die Lagerkantine von Buchenwald leitete, das heißt, Kantine der Waffen-SS, für die er die Veranwortung hatte. Er hatte vierzehn Tage Urlaub erhalten, um seine Familie in Zeitz besuchen zu können. Dieser Kantinenkapo war also während dieser zehn Tage frei und hat seiner Familie alles erzählen können, was er wollte. Aber ich weiß natürlich nicht, wie er sich verhalten hat.

Auf jeden Fall mußte er sehr vorsichtig sein. Diejenigen Gefangenen, die jemals aus dem Lager beurlaubt wurden, waren immer alte Gefangene, die fast alles wußten, was im Lager vorging, einschließlich der Experimente.


DR. KAUFFMANN: Nun noch eine letzte Frage. Wenn ich einmal annehme, daß diese von Ihnen eben geschilderten Menschen ihrer Familie auch selbst insgeheim nur etwas gesagt hätten, und die Lagerleitung hätte von dieser Indiskretion Kenntnis erhalten, glauben Sie nicht auch, daß auf diese Indiskretion vielleicht sogar die Todesstrafe ausgesprochen worden wäre?


[354] BALACHOWSKY: Ja, wenn Indiskretionen dieser Art seitens der Familie bekannt wurden, oder wenigstens der SS zu Ohren kamen – derartige Indiskretionen können innerhalb des Bekanntenkreises weitererzählt werden – wenn solche Indiskretionen der Waffen-SS zu Ohren kamen, dann riskierten die Häftlinge zweifellos die Todesstrafe.


DR. KAUFFMANN: Ich danke sehr.


VORSITZENDER: Wünscht irgendein anderer Verteidiger Fragen zu stellen?


RA. BABEL: Ich verwahre mich gegen die Unterstellung des Vertreters der Anklage, daß ich Zeugen durch meine Fragestellung in Verwirrung bringen wollte oder will. Mir ist gesagt worden, daß ich eine schlechte Presse haben werde. Ich bin nicht hier wegen der guten oder schlechten Meinung der Presse, sondern um meine Pflicht als Verteidiger zu erfüllen. Und ich bin der Ansicht, daß dies von keinem an diesem Prozeß Beteiligten, auch von der Presse nicht, erschwert werden sollte. Mir hat dieser Krieg so viel Unglück und Leid gebracht, daß ich keine Veranlassung habe, jemanden zu schützen oder gar zu unterstützen, der an diesem Unglück und an dem Unglück, das über unser ganzes Volk gekommen ist,...


VORSITZENDER: Wollen Sie sich bitte setzen.


RA. BABEL:... schuld oder mitschuldig ist. Ich werde auch nicht versuchen, einen solchen einer gerechten Strafe zu entziehen. Ich bin lediglich bestrebt, das Gericht bei der Erforschung der Wahrheit zu unterstützen und dadurch zu ermöglichen, daß ein wirklich gerechtes Urteil gefällt wird, und daß nicht Unschuldige verurteilt werden.


VORSITZENDER: Ich bat Sie, Ihren Platz wieder einzunehmen. Sie haben hier keine Reden zu halten. Sie haben meiner Ansicht nach eine Rede gehalten. Dies ist nicht die geeignete Gelegenheit dazu.


RA. BABEL: Ich habe dies für notwendig gehalten, nachdem ich von dem Vorwurf des Vertreters der Anklage nicht geschützt worden bin.


[RA. Babel will seinen Platz einnehmen.]


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Bitte, kommen Sie zurück.


[RA. Babel tritt wieder vor das Mikrophon.]


[355] Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen, daß Sie nicht geschützt worden seien. Nun, hören Sie mir bitte zu. Ich weiß nicht, was Sie damit meinen: Sie seien gegen den Anklagevertreter nicht geschützt worden. Die Anklagebehörde hat diesen Zeugen vorgeladen, und die Verteidiger hatten jede Gelegenheit zu einem Kreuzverhör. So wie ich es verstehe, sind Sie hierher gekommen, um den Zeugen in ein Kreuzverhör zu nehmen. Ich verstehe Ihren Protest nicht.

RA. BABEL: Herr Vorsitzender! Ich kenne leider das Prozeßverfahren, wie es in Amerika und England und sonstigen Staaten üblich ist, nicht. Nach deutschem Strafrecht und nach der deutschen Strafrecht-Prozeßordnung ist es üblich, daß solche Angriffe, die an einen am Prozeß Beteiligten ungerechtfertigter und unbegründeter Weise gemacht werden, seitens des Herrn Vorsitzenden zurückgewiesen werden. Ich habe infolgedessen erwartet, daß das vielleicht auch hier geschehen würde und, nachdem das nicht geschehen ist, habe ich Veranlassung genommen... Wenn ich damit gegen die Prozeßregeln verstoßen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung.

VORSITZENDER: Von welchem unberechtigten Vorwurf sprechen Sie denn?


RA. BABEL: Der Herr Vertreter der Anklage hat mir unterstellt, daß ich an Zeugen Fragen gerichtet habe, um die Zeugen zu verwirren, also um zu erreichen, daß die Zeugen nicht in entsprechender Weise ihre Aussagen gestalten können. Das ist ein Vorwurf gegen die Verteidigung, der für uns, wenigstens für meine Person – ich weiß nicht, wie sich die anderen Verteidiger dazu stellen –, beleidigend ist.


VORSITZENDER: Ich verstehe noch immer nicht, was Sie sagen wollen.


RA. BABEL: Herr Vorsitzender, es tut mir leid, aber ich glaube, ich kann Sie da nicht überzeugen, weil Sie die deutsche Mentalität in dieser Richtung wahrscheinlich nicht kennen, denn unsere deutsche Verfahrensordnung ist eine ganz andere. Ich wollte dem Herrn Vorsitzenden in keiner Weise einen Vorwurf machen, sondern ich wollte nur darauf hinweisen, daß ich diesen Anwurf für unberechtigt halte, und daß ich ihn zurückweise.


VORSITZENDER: RA. Babel, es scheint mir, daß Sie sagen wollen, daß der Anklagevertreter etwas zu Ihnen sagte. Bitte, was hat der Anklagevertreter zu Ihnen gesagt?


RA. BABEL: Der Herr Anklagevertreter hat gesagt, daß ich durch meine Fragestellung die Zeugen in Verwirrung bringen will, und damit wird meines Erachtens gesagt, daß ich etwas tue, was nicht gehörig ist. Ich bin nicht dazu da, um Zeugen in Verwirrung zu bringen, sondern um dem Gericht beizustehen, die Wahrheit zu [356] erforschen, und das kann man nicht dadurch erreichen, daß man Zeugen in Verwirrung bringt.


VORSITZENDER: Nun verstehe ich, was Sie meinen.

Ich glaube nicht, daß der Anklagevertreter überhaupt Anschuldigungen gegen Ihr berufliches Betragen beabsichtigt hatte. Wenn Sie nur das sagen wollten, verstehe ich, worum es sich handelt.

Haben Sie an diesen Zeugen Fragen zu stellen?


RA. BABEL: Eine Frage, ja.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie haben angegeben, daß in dem Block 46 oder 50, also einem von den beiden, daß Waffen gebracht worden sind, 50 Gewehre, wenn ich richtig verstanden habe. Wer hat diese Waffen hereingebracht?


BALACHOWSKY: Wir, die Gefangenen. Wir haben diese Waffen versteckt.

RA. BABEL: Und für welchen Zweck?


BALACHOWSKY: Um unsere Haut so teuer als möglich zu verkaufen.


RA. BABEL: Ich habe nicht verstanden.


BALACHOWSKY: Wir haben diese Gewehre in der Absicht versteckt, unsere Haut so teuer als möglich zu verkaufen, also uns bis zum Tode zu verteidigen, um nicht, wie die meisten unserer Kameraden in den Lagern durch Flammenwerfer oder Maschinengewehre umgebracht zu werden. In diesem Fall hätten wir uns mit den Gewehren, die wir versteckt hatten, verteidigt.


RA. BABEL: Sie sagten, »wir Gefangene.« Wer waren diese Gefangenen?


BALACHOWSKY: Die Gefangenen innerhalb des Lagers.

RA. BABEL: Welche Gefangenen?


BALACHOWSKY: Wir, die politischen.


RA. BABEL: Es sollen in der Hauptsache deutsche KZ-Häftlinge gewesen sein?


BALACHOWSKY: Alle Nationalitäten waren vertreten. Es gab im Lager, was die SS nicht wußte, eine internationale geheime Verteidigungsorganisation mit Stoßtrupps.


RA. BABEL: Es haben also auch deutsche KZ-Häftlinge Ihnen geholfen, beziehungsweise helfen wollen?


BALACHOWSKY: Deutsche Häftlinge waren auch in diesen Stoßtrupps; deutsche politische Häftlinge, und besonders alte deutsche Kommunisten, die seit zehn Jahren gefangengehalten [357] wurden, haben sich in den letzten Stunden des Lagers ausgezeichnet benommen.


RA. BABEL: Gut. Das wollte ich wissen. Also mit Ausnahme von den grün gezeichneten Verbrechern sind Sie miteinander, also mit Gefangenen, soweit sie deutscher Abstammung waren, gut ausgekommen und haben sich gegenseitig geholfen, wenn ich Sie richtig verstehe, oder zu helfen versucht.


BALACHOWSKY: Das Problem der Grünen entstand überhaupt gar nicht erst, denn die SS hatte die Grünen einige Tage vor der Befreiung des Lagers bei ihrem eigenen Abzug mitevakuiert. Sie haben sie fast alle umgebracht; jedenfalls haben sie das Lager verlassen, und wir wissen nicht, was aus ihnen geworden ist. Ohne Zweifel verstecken sich noch heute Überlebende unter der deutschen Bevölkerung.


RA. BABEL: Meine Frage hat sich nicht auf die Grüngezeichneten bezogen, sondern auf ihr Verhältnis zu den politischen deutschen Gefangenen.


BALACHOWSKY: Die deutschen, französischen, russischen, holländischen, belgischen und luxemburgischen politischen Gefangenen haben innerhalb des Lagers geheime Stoßtrupps gebildet, die in den letzten Augenblicken zu den Waffen gegriffen und zur Befreiung des Lagers beigetragen haben. Diese Waffen waren versteckt. Sie stammten aus dem Rüstungswerk Gustloff, das in der Nähe des Lagers war. Die Waffen waren von den Arbeitern, die in diesen Fabriken gearbeitet hatten, gestohlen worden. Tagtäglich brachten sie entweder einen Lauf oder einen Kolben oder einen Verschluß in ihren Kleidern versteckt mit, und heimlich, unter den größten Schwierigkeiten, setzte man diese Gewehre aus den verschiedenen Teilen wieder zusammen und versteckte sie dann. Diese Gewehre haben wir in den letzten Tagen des Lagers benutzt.

RA. BABEL: Danke, ich habe keine Frage mehr.


VORSITZENDER: Wünscht irgendein anderer deutscher Verteidiger noch Fragen zu stellen?

Herr Dubost, haben Sie weitere Fragen zu stellen?


M. DUBOST: Ich habe keine Fragen mehr.


VORSITZENDER: Dann kann sich der Zeuge zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


M. DUBOST: Die Zeugenaussagen dieser beiden Tage werden es uns gestatten, von der Verlesung ausführlicher Dokumente abzusehen. Denn es dürfte für den Gerichtshof feststehen, daß die von den Zeugen geschilderten Ausschreitungen, Mißhandlungen und Verbrechen in allen Lagern auf gleiche Art wiederholt wurden [358] und damit von einem höheren Willen Zeugnis ablegen, der von der Regierung selbst ausging, einem systematischen auf Vernichtung und Terror gerichteten Willen, unter dem das gesamte besetzte Europa gelitten hat.

Wir werden uns daher darauf beschränken, diese Dokumente, die wir zusammengetragen haben, schnell vorzulegen, ohne sie zu verlesen, und werden nur dann eine kurze Erklärung geben, wenn sie geeignet sind, Ihnen...


VORSITZENDER: Sie verstehen, Herr Dubost, daß dem Gerichtshof das Beweismaterial, das bis heute vorgebracht ist, genügt. Er erwartet jetzt natürlich Beweismaterial seitens der Angeklagten und wird das Urteil so lange hinausschieben, bis dieses Beweismaterial vorliegt. Ich habe Sie gestern darauf hingewiesen, daß Sie gemäß Artikel 24 e) des Statuts Gelegenheit haben werden, falls Sie es für angebracht halten, Gegenbeweise gegen das gegebenenfalls von der Verteidigung vorgebrachte Beweismaterial vorzubringen. Ich möchte Sie jetzt lediglich darauf aufmerksam machen, daß der Gerichtshof jetzt noch keine Entscheidung treffen wird, sondern warten wird, bis das Beweismaterial der Verteidiger vorliegt.


M. DUBOST: Sehr wohl, Herr Präsident. Aber ich glaube, daß die Zeugenaussagen, die wir Ihnen in diesen beiden Tagen gebracht haben, einen der Hauptpunkte unserer Anklage darstellen. Das versetzt uns in die Lage, die Vorlage der Dokumente erheblich abzukürzen. Wir werden uns auf Zusammenfassung oder sehr kurze Auszüge beschränken.

Wir waren bei der Beschreibung der Transporte stehengeblieben und bei den Bedingungen, unter denen sie durchgeführt wurden als wir mit dem Zeugenverhör begannen.

Um festzustellen, welche der Angeklagten für diese Transporte besonders verantwortlich sind, lege ich Dokument UK-56 als RF-335 vor. Es erscheint im ersten Dokumentenbuch, ist von Jodl unterzeichnet und ordnet den Abtransport der Juden aus Dänemark an.


VORSITZENDER: Über Deportation?


M. DUBOST: Jawohl, über Deportation.


VORSITZENDER: Wann sind diese Bücher ausgegeben worden? Denn anscheinend haben die amerikanischen Mitglieder des Gerichtshofs...


M. DUBOST: Diese Bücher sind sämtlich am Freitag übergeben worden, Herr Präsident.

[359] Ich fahre jetzt mit der Behandlung der Frage fort, die am Sonnabend unterbrochen wurde, als sich der Gerichtshof um 17.00 Uhr vertagte.

Das Dokument UK-56 ist ein offenes Telegramm, mit dem Vermerk »Geheime Kommandosache«; es ist das achte im ersten Dokumentenbuch. Der zweite Absatz lautet:

»Die Judendeportation wird durch Reichsführer- SS durchgeführt, der zu diesem Zweck 2 Pol.-Bataillone nach Dänemark verlegt....

Im Auftrag: gezeichnet: Jodl.«

Hier haben wir die Durchführung eines politischen Befehls durch eine militärische Stelle oder wenigstens durch einen Chef, der einer militärischen Organisation angehörte: dem deutschen Generalstab. Diese Beschuldigung trifft sowohl Jodl als auch den deutschen Generalstab.

Wir haben als RF-324 während der Sitzung am Freitag Nachmittag einen Auszug aus einem Bericht der Holländischen Regierung überreicht. Der Gerichtshof wird in diesem Bericht einen Abschnitt finden, der sich mit den Transporten holländischer Juden befaßt, die in Westerbork gefangengehalten wurden. Ich zitiere diese Stelle, Seite 1, zweiter Abschnitt...

VORSITZENDER: Ist das im gleichen Buch?

M. DUBOST: Im gleichen Buch, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Welche Nummer, 324?


M. DUBOST: F-224, die jetzt RF-324 geworden ist, nachdem das Dokument eingereicht wurde. Es ist ein Auszug aus einem Bericht der Holländischen Regierung, Absatz 2 und 3:

»Alle holländischen Juden, deren sich die Deutschen bemächtigen konnten... wurden hier (im Lager Westerbork) versammelt.«

Absatz 3:

»Nach und nach wurden die in Westerbork internierten Juden nach Polen deportiert.«

Es dürfte sich erübrigen, an die Folgen dieser Transporte zu erinnern, nachdem die Umstände, unter denen diese Transporte stattgefunden haben, von den Zeugen geschildert worden sind; jedesmal, wenn die Wagen geöffnet wurden, holte man zuerst zahlreiche Leichen heraus, ehe man dahinter ein paar Überlebende fand.

Das französische Dokument F-115, RF-336, ein Bericht des Professors Charles Richet, erscheint ebenfalls im ersten Dokumentenbuch. Es ist das dreizehnte Dokument im ersten Dokumentenbuch, Seite 6. Professor Richet wiederholt, was uns die Zeugen bereits berichtet haben, daß die Deportierten...

[360] VORSITZENDER: Welcher Absatz?

M. DUBOST: Letzter Absatz auf Seite 6.

Es waren jedesmal 75 bis 120 Deportierte in einem Waggon. Bei jedem Transport starben Menschen. Es war bereits Tradition geworden, daß mindestens fünfundzwanzig Prozent der Menschen auf dem durchschnittlich sechzig Stunden dauernden Transport von Compiegne nach Buchenwald umkamen. Diese Zeugenaussage stimmt völlig überein mit der von Blaha, von Frau Vaillant-Couturier und der des Professors Dupont.

Besonders berüchtigt sind die Transporte nach Dachau im August und September 1944; zahlreiche Transporte aus Frankreich, meistens aus Lagern in der Bretagne, trafen in diesem Lager mit 400 bis 500 Toten auf ungefähr 2000 Personen pro Zug ein.

Auf der ersten Seite dieses Dokuments F-140, im vierten Absatz, der sich auf Auschwitz bezieht, heißt es – ich zitiere es, um nicht noch einmal darauf zurückkommen zu müssen –, daß »ungefähr 7 Millionen Personen in diesem Lager verstorben sind«.

In diesem Dokument heißt es, daß sich auf dem Transport von Compiegne vom 2. Juli 1944 Szenen des Irrsinns und Tumults unter den Häftlingen abspielten, und daß mehr als 600 zwischen Compiegne und Dachau gestorben sind. Von diesem Transport ist die Rede im folgenden Dokument F-83, das wir als RF-337 vorlegen. In dem Protokoll von Dr. Bouvier, gefertigt in Reims am 10. Februar 1945, wird ausgeführt, daß die Gefangenen von Reims ab halbtot vor Durst waren. »... 8 Sterbende, unter ihnen der Priester, wurden noch aus dem Waggon herausgeholt.«

Dieser Transport sollte bis nach Dachau gehen. Einige Kilometer hinter Compiegne gab es bereits zahlreiche Tote in jedem Waggon.

Das Dokument F-321, RF-331, Seite 21, bringt zahlreiche Beispiele für die furchtbaren Umstände, unter denen unsere Landsleute von Frankreich nach Deutschland transportiert worden sind. Seite 21, ganz oben:

»Auf dem Bahnhof in Bremen wurde uns vom Deutschen Roten Kreuz Wasser verweigert....

Wir waren halbtot vor Durst. In Breslau haben die Gefangenen die deutschen Rot-Kreuz-Schwe stern wiederum um etwas Wasser gebeten; sie zeigten jedoch kein Verständnis für unsere Bitte...«

Um Fluchtversuche zu verhindern, zwang man bei vielen Transporten die Deportierten ohne jegliche Rücksicht auf Schamgefühl, das natürlichste und elementarste aller Gefühle, alle Kleidungsstücke abzulegen. So reisten sie stundenlang, völlig nackt, von Frankreich nach Deutschland. Eine Zeugenaussage hierüber [361] bietet das offizielle Dokument, das bereits als RF-301 vorgelegt worden ist. Seite 17 des französischen Textes, zweiter Absatz:

»Zur Verhinderung einer Flucht oder als Vergeltungsmaßnahme für eine Flucht, mußten die Gefangenen sich völlig nackt ausziehen.«

Der Verfasser des Berichts fügt hinzu:

»Diese Maßnahmen bezweckten auch eine moralische Degradierung des Individuums.«

Selbst nach gemäßigten Aussagen war der Anblick dieser zusammengepferchten nackten Männer, die kaum Raum zum Atmen hatten, scheußlich.

Wenn trotz dieser Vorkehrung Fluchtversuche unternommen wurden, so nahm man Geiseln aus den Waggons und erschoß sie. Der Beweis dafür wird durch das gleiche Dokument, oben auf Seite 18, erbracht:

»5 Deportierte wurden umgebracht.

So wurden bei Montmorency 5 Deportierte aus dem Zug vom 15. August 1944 beerdigt, und 5 weitere von deutschen Gendarmen und Offizieren der Wehrmacht in Domprémy (Marne) durch Revolverschüsse getötet.«

Im Zusammenhang mit dieser Erklärung muß ein anderes offizielles, bereits als F-321, RF-331 vorgelegtes Dokument erwähnt werden. Auf Seite 30 lesen Sie, Seite 11 des deutschen Textes des Dokuments RF-321:

»Einige junge Leute wurden in aller Hast ausgewählt. Als sie in dem Graben anlangten, ergriff jeder Polizist einen Gefangenen, stellte ihn an die Grabenwand und tötete ihn durch Genickschüsse.«

In gleicher Weise wurde bei den Deportationen aus Dänemark verfahren. Die dänischen Juden waren besonders betroffen. Einer gewissen Anzahl von ihnen, die rechtzeitig gewarnt worden waren, gelang es, nach Schweden zu entkommen. Leider wurden aber 8000 bis 9000 Leute von den Deutschen festgenommen und deportiert. Man nimmt an, daß 475 auf Schiffen oder Lastwagen unter unmenschlichen Bedingungen nach Theresienstadt, Böhmen-Mähren, gebracht worden sind. Dies geht aus dem dänischen Dokument hervor, das als F-666, RF-338 vorliegt. Der Gerichtshof wird es im ersten Band des Dokumentenbuches finden; das Zitat, das ich soeben gebracht habe, erscheint auf Seite 2 dieses Dokuments. Es ist das sechzehnte Dokument Ihres ersten Dokumentenbuches, also das vor letzte.

Was dieses Land anlangt, muß der Gerichtshof auch über die Deportierung der Grenzwachen unterrichtet werden. Seite 3, dritter Absatz, ein Auszug aus dem letzten Absatz:

[362] »Die Polizisten wurden in den meisten Orten nach ihrer Entwaffnung sofort entlassen; nur in Kopenhagen und den benachbarten Provinzstädten hielt man sie fest und verschleppte sie teils in Lastwagen, teils per Schiff nach Süddeutschland.

Die Polizisten wurden in das Konzentrationslager Buchenwald befördert. Sie waren dort unter unbeschreiblichen sanitären Verhältnissen untergebracht. Eine große Anzahl von ihnen wurde krank, ungefähr 100 Polizisten oder Grenzposten starben, und viele von ihnen tragen noch die Spuren ihres dortigen Aufenthaltes.«

Schließlich trafen alle Angehörige aus den besetzten Ländern des Westens und Europas mit ihren unglückseligen Kameraden aus dem Osten in den Konzentrationslagern in Deutschland wieder zusammen. Diese Lager dienten der Verwirklichung der Vernichtungspolitik, die Deutschland seit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten verfolgte. Das Ziel dieser Vernichtungspolitik war, wie wir von Hitlers Plänen wissen, 250 Millionen Deutsche in den Nachbarländern Deutschlands, die den deutschen Lebensraum darstellten, anzusiedeln.

Die Polizei und die Deutsche Wehrmacht wagten zwar nicht mehr, ihre Geiseln hinzurichten, aber keine der beiden Organisationen ließ ihnen Gnade zuteil werden. Seit 1943 wurden sie in immer schnellerem Rhythmus in deutsche Konzentrationslager deportiert, wo ihr Verschwinden auf jede Weise in die Wege geleitet wurde, von der Arbeit, die sie zu Tode erschöpfen sollte, bis zur Gaskammer.

An Hand der Zählungen, die wir in Frankreich vorgenommen haben, können wir heute sagen, daß über 250000 Franzosen deportiert wurden, von denen nur 35000 zurückgekommen sind. Aus Dokument F-497, das als RF-339 eingereicht wurde – es ist das dritte Dokument des ersten Dokumentenbuches – geht hervor, daß von den 600000 Verhaftungen, die die Deutschen in Frankreich vorgenommen haben, 350000 zum Zwecke der Internierung in Frankreich oder Deutschland durchgeführt wurden. Erste Seite des Dokuments, vierter Absatz:

»Gesamtzahl der Deportierten: 250000; Zahl der Zurückgekehrten: 35000.«

Auf der folgenden Seite einige Namen von deportierten Franzosen:

»Präfekten: Bussieres und Bonnefoy verschwunden; Generale: De Lestraing in Dachau ermordet; Job in Auschwitz ermordet; Frere in Struthof verstorben; Bardi de Fourtou in Neuengamme verstorben; Oberst Reger Masse in Auschwitz verstorben. Hohe Beamte: Marquis de Moustier [363] in Neuengamme verstorben; Boulloche, Generalinspektor für Brücken- und Wegebau in Buchenwald verstorben; seine Frau in Ravensbrück verstorben; einer seiner Söhne während der Deportation gestorben; nur ein zweiter Sohn von Flossenburg zurückgekehrt. Jean Deveze, Ingenieur für Brücken- und Wegebau, in Nordhausen verschwunden; Pierre Block, Ingenieur für Brücken- und Wegebau, in Auschwitz verstorben; Frau Getting, Gründerin des Sozialdienstes in Frankreich, in Auschwitz verschwunden.«

Aus französischen Universitätskreisen die bekannten Persönlichkeiten, wie

»Henri Maspero, Professor des College de France, in Buchenwald gestorben; Georges Bruhat, Direktor der École Normale Supérieure, in Oranienburg gestorben; Professor Vieille in Buchenwald gestorben;...«

Es ist nicht möglich, alle französischen Intellektuellen zu nennen, die durch die deutsche Wut ausgerottet wurden. Von den Ärzten sind der Direktor des Rothschild-Krankenhauses und Professor Florence zu nennen, die in Auschwitz beziehungsweise in Neuengamme ermordet wurden.

Was Holland betrifft, so sind 110000 holländische Staatsbürger jüdischen Glaubens verhaftet worden; nur 5000 sind zurückgekehrt. 16000 Patrioten sind verhaftet worden, und nur 6000 sind zurückgekommen; von insgesamt 126000 Deportierten sind 11000 nach der Befreiung in die Heimat zurückgekehrt.

Belgien; 197150 Deportierte ohne die Kriegsgefangenen; wenn man die Kriegsgefangenen einbezieht: 250000.

Luxemburg: 7000 Deportierte, über 700 Juden. Von 4000 Luxemburgern sind 500 tot. Es handelt sich um die Dokumente RF-343, RF-341 und RF-342.

Dänemark: Dokument F-666, RF-338 liegt bereits vor, Seite 3: 6104 Dänen wurden interniert, 583 starben.

Es gab innerhalb und außerhalb Deutschlands Lager. Die meisten Lager außerhalb Deutschlands dienten lediglich zur Aussonderung der Gefangenen, und ich habe Ihnen bereits darüber berichtet. Einige waren jedoch von der gleichen Art wie die in Deutschland. Unter ihnen muß Westerbork in Holland genannt werden, von dem bereits in Dokument F-224, vorgelegt als RF-324, die Rede ist. Es ist ein offizieller Bericht der Holländischen Regierung. Das Lager Amersfoort, ebenfalls in Holland, ist Gegenstand des Dokuments F-677, das als RF-344 vorgelegt wird.

Da wir bereits durch direkte Zeugenaussagen über die Lebensweise in den nazistischen Internierungslagern unterrichtet sind, wird es nicht nötig sein, daß ich diese Dokumente vollständig [364] verlese, die ziemlich umfangreich sind und keine neuen Momente über das Regime in diesen Lagern enthalten.

In Holland gab es außerdem das Lager Vught, dann in Norwegen die Lager Grini, Falstad, Ulven, Espeland und Sydspissen, die in einem Bericht der Norwegischen Regierung genannt sind, der in Dokument F-240, RF-294, enthalten ist.

Die Lager in Deutschland, ebenso auch die Lager außerhalb Deutschlands, welche nicht Durchgangslager waren, kann man gemäß deutschen Anweisungen, die in unsere Hände gelangt sind, in drei Klassen einteilen. Sie finden diese Anweisungen im zweiten Dokumentenbuch, Seite 11, das fortlaufend numeriert ist, um das Suchen zu erleichtern. Es ist Dokument 1063(a)-PS, das wir dem Gerichtshof als RF-345 vorgelegt haben, Seite 11 des zweiten Dokumentenbuches. Ich lese:

»Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat seine Zustimmung zu der Einteilung der Konzentrationslager in verschiedene Stufen, die der Persönlichkeit des Häftlings und dem Grad der Gefährdung für den Staat Rechnung tragen, erteilt. Danach werden die Konzentrationslager in folgende Stufen eingeteilt:

Stufe 1: Für alle wenig belasteten und unbedingt besserungsfähigen Schutzhäftlinge, außerdem für Sonderfälle und Einzelhaft.

Stufe 1a: Für alle alten und bedingt arbeitsfähigen Schutzhäftlinge.

Stufe 2: Für schwer belastete, jedoch noch erziehungs- und besserungsfähige Schutzhäftlinge.

Stufe 3: Für schwer belastete, insbesondere auch gleichzeitig kriminell vorbestrafte und asoziale, d.h. kaum erziehbare Häftlinge.«

Am 2. Januar 1941, dem Datum dieses Dokuments, gab die deutsche Verwaltung mit der Aufteilung der Lager in diese drei Stufen eine Aufzählung der größten, zu jeder Stufe gehörigen deutschen Lager. Es scheint mir unwichtig, auf die geographische Lage dieser Lager innerhalb Deutschlands zurückzukommen, da meine amerikanischen Kollegen an Hand einer Landkarte erschöpfende Ausführungen über diese Frage gemacht haben.

Die Organisation und der Betrieb dieser Lager diente zwei Zielen. Einmal verfolgte man das Ziel, wie aus Dokument RF-346, Seite 14 des zweiten Dokumentenbuches hervorgeht, Arbeitskräfte zu ersetzen und mit den geringsten Kosten größte Arbeitsleistung zu erreichen.

[365] Am 17. Dezember 1942 – dieses Datum fällt mit den militärischen Schwierigkeiten zusammen, mit denen Deutschland im Verlaufe des russischen Feldzuges zu kämpfen hatte –:

»... Aus kriegswichtigen, hier nicht näher zu erörternden Gründen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei am 14. Dezember 1942 befohlen, daß bis Ende Januar 1943 mindestens 35000 arbeitsfähige Häftlinge in die Konzentrationslager einzuweisen sind.«

Absatz 2:

»Um diese Zahl zu erreichen, ist folgendes erforderlich:

1. Ab sofort (zunächst bis zum 1. November 1943) werden Ostarbeiter oder solche fremdvölkischen Arbeiter, welche flüchtig gegangen oder vertragsbrüchig geworden sind und nicht den verbündeten, befreundeten oder den neutralen Staaten angehören,... auf schnellstem Wege den nächstgelegenen Konzentrationslagern eingeliefert.«

Willkürliche Verhaftungen wurden durchgeführt, um mit geringstmöglichen Kosten die größte Arbeitsleistung von Arbeitern zu erreichen, die bereits nach Deutschland deportiert waren, die aber auf Grund der Arbeitskontrakte bezahlt werden mußten.

Die Einrichtung dieser Lager sollte ferner alle unproduktiven Kräfte, das heißt alle diejenigen, die von der deutschen Industrie nicht mehr ausgenutzt werden konnten und ganz allgemein der Nazi-Expansion im Wege stehen könnten, vernichten.

Ein unwiderlegbarer Beweis wird durch das Dokument R-91 erbracht, Seite 20 und 21 im zweiten Dokumentenbuch, das als RF-347 vorgelegt wurde. Es ist ein Telegramm des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, aufgenommen am 16. Dezember 1942, 21,00 Uhr, in Berlin.

»Im Zuge der bis 30. Januar 1943 befohlenen verstärkten Zuführung von Arbeitskräften in die KZ kann auf dem Gebiet des Judensektors wie folgt verfahren werden:

1. Gesamtzahl: 45000 Juden,

2. Transportbeginn: 11. 1. 1943,

Transportende: 31. 1. 1943,...

3.« – das ist der wichtigste Teil des Dokuments – »Aufgliederung: Die 45000 Juden verteilen sich auf 30000 Juden aus dem Bezirk Bialystok, 10000 Juden aus dem Ghetto Theresienstadt. Davon 5000 arbeitsfähige Juden, die bisher für im Ghetto erforderliche kleinere Arbeiten eingesetzt waren, und 5000 im allgemeinen arbeitsunfähige, auch über 60 Jahre alte Juden, um bei dieser Gelegenheit den im Interesse des Aufbaues des Ghettos zu hohen Lagerstand von 48000 etwas herunterzudrücken.

[366] Hierfür bitte ich Sondergenehmigung zu erteilen...«

Am Ende dieses Absatzes:

»In der Zahl von 45000 ist der arbeitsunfähige (unterstrichen) Anhang (alte Juden und Kinder) mit inbegriffen. Bei Anlegung eines zweckmäßigen Maßstabs fallen bei der Ausmusterung der ankommenden Juden in Auschwitz mindestens 10000 bis 15000 Arbeitskräfte (unterstrichen) an.«

Nun folgt ein offizielles Dokument, welches neben zahlreichen anderen Aussagen über die gleiche Frage, die Zeugenaussage von Frau Vaillant-Couturier bestätigt. Es beweist, daß die systematische Auswahl, die bei jedem in Auschwitz eintreffenden Transport vorgenommen wurde, nicht nur von dem Willen des Lagerkommandanten abhing, sondern auf höheren Befehl, der von der Reichsregierung ausging, zurückzuführen war.

Wenn der Gerichtshof gestattet, so werde ich für heute Abend meine Darlegung unterbrechen und morgen mit der Frage des Einsatzes dieser Arbeitskräfte fortfahren, die ich angesichts der bereits erfolgten Zeugenaussagen so schnell wie möglich behandeln will.


[Das Gericht vertagt sich bis

30. Januar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 6, S. 328-368.
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